Unternehmensbewertung

So einfach lässt sich der Unternehmenswert berechnen

Möchten Sie den Wert Ihres Unternehmens erfahren? Vielleicht, weil Sie wissen wollen, ob Sie sich von Ihrer beruflichen Tätigkeit zurückziehen können oder nicht? Nutzen Sie unser kostenloses Tool, um Ihr Unternehmen zu bewerten. Mit unserem Rechner dauert die Unternehmensbewertung nur 5 Minuten!


Mit einer Unternehmensbewertung die Entscheidungsgrundlage für einen Verkauf schaffen

Welcher Unternehmer ist nicht neugierig auf den Wert seines Unternehmens? Zumal dieser oft entscheidend dafür ist, ob er sich aus dem aktiven Geschäftsleben zurückziehen und in den Ruhestand verabschieden kann. Denn der Unternehmenswert stellt (oft in Verbindung mit anderen Vermögenswerten wie Immobilien) für viele Unternehmer die Grundlage für die Fortsetzung ihres aktuellen Lebensstils im Alter dar. Schließlich dient der Verkauf des Unternehmens nicht selten der Sicherung der eigenen Rente.

Um zu gewährleisten, dass der erzielbare Verkaufserlös reichen wird, um den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten und zukünftige Wünsche zu erfüllen, ist eine vorherige Unternehmensbewertung unerlässlich.

Der Unternehmenswert lässt sich auf verschiedenste Arten berechnen, etwa nach der Umsatz- oder EBIT-Multiplikator-Methode oder nach dem Ertragswertverfahren. Unser Rechner nutzt die Discounted Cash Flow (DCF)-Methode. Wie der Name bereits vermuten lässt, erfolgt die Unternehmensbewertung hier auf der Grundlage des zukünftigen Kapitalflusses.

Die Discounted Cash Flow-Methode zur Unternehmensbewertung

Das Discounted Cash Flow-Verfahren ist eine bewährte und international anerkannte Methode, um den Unternehmenswert zu berechnen, die in den letzten Jahren deutlich an Beliebtheit gewonnen hat. Die Methode zählt zu den Gesamtbewertungsverfahren und kommt insbesondere dann zum Einsatz, wenn ein Unternehmensverkauf angestrebt wird. Aus diesem Grund ist der DCF-Ansatz auch die Methode der Wahl, die wir in unserem Portal für das kostenlose Rechner-Tool zur Unternehmensbewertung nutzen.

Der englische Begriff „Discounted Cash Flow” bedeutet „abgezinster Zahlungsstrom”. Dementsprechend werden bei diesem Verfahren die für die Zukunft erwarteten finanziellen Überschüsse auf ihren Gegenwartswert abgezinst. Die auf diese Weise diskontierten Zahlungsüberschüsse werden im Anschluss aufaddiert, um den aktuellen Unternehmenswert zu ermitteln. Somit ist das DCF-Verfahren eine Methode der Unternehmensbewertung, die bei der Berechnung den Zeitwert einbezieht. Da der Unternehmenswert anhand der künftigen Entwicklung der Unternehmensgewinne berechnet wird, gehört die Discounted Cash Flow-Methode im Bereich der Gesamtbewertungsverfahren zu den Zukunftserfolgswertverfahren.

Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner zur Unternehmensbewertung

Unabhängig davon, ob Sie Eigentümer eines Einzelunternehmens, einer offenen Handelsgesellschaft oder einer GmbH sind: unser Berechnungstool zur Unternehmensbewertung bietet Ihnen die Antworten, die Sie suchen. Hier geht es direkt zum Rechner:

Wann eine Unternehmensbewertung sinnvoll sein kann

Die Notwendigkeit, ihr Unternehmen zu bewerten, kann sich für Eigentümer aus verschiedensten Gründen ergeben. Oft ist ein angestrebter Unternehmensverkauf der Hintergrund für eine Unternehmensbewertung – viele Unternehmer veräußern wie bereits erwähnt ihren Betrieb, um mit dem Verkaufserlös den Lebensunterhalt im Alter zu bestreiten. Manchmal kann ein Verkauf aber auch aus gesundheitlichen oder familiären Gründen unvermeidbar werden, oder aber der Erlös soll der Kapitalbeschaffung für neue unternehmerische Projekte dienen. In jedem dieser Fälle gilt es, für die Preisfindung zunächst einmal den Unternehmenswert zu berechnen. Denn ein realistischer Verkaufspreis ist eine der wichtigsten Grundlagen für einen erfolgreichen Unternehmensverkauf.

Doch die Frage nach dem Wert des eigenen Unternehmens kann sich auch unabhängig von einem Verkauf auftun. So ist der Unternehmenswert beispielsweise essenziell für die Berechnung der Erbschafts- oder Schenkungssteuer bei der Regelung der Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie. Auch für die Bestimmung des Abfindungsanspruchs eines etwa aus einer GmbH ausscheidenden Gesellschafters ist die Kenntnis des Unternehmenswertes unerlässlich. Zudem kann eine Unternehmensbewertung bei der Kreditwürdigkeitsprüfung im Zuge der Beantragung eines Unternehmensdarlehens notwendig werden.

Unabhängig davon, aus welchem Anlass Sie den Wert Ihres Unternehmens wissen möchten: Unser Berechnungsmodul liefert Ihnen schnell und unkompliziert die benötigten Informationen. Nutzen Sie unseren kostenlosen

Wie funktioniert das Berechnungsmodul auf Firmenzukaufen.de?

Unser kostenloser Rechner ist einfach zu bedienen und führt Sie Schritt für Schritt durch den Eingabeprozess für die Unternehmensbewertung. Im ersten Abschnitt geben Sie zunächst einmal grundlegende Informationen zu Ihrer Person und Ihrem Unternehmen ein, hier wählen Sie zum Beispiel die Rechtsform Ihres Unternehmens (Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft). Im nächsten Schritt gilt es, die Finanzinformationen anzugeben, die notwendig sind, um ihr Unternehmen bewerten zu können. Zu diesen zählen Finanzkennzahlen wie Nettoumsatz, Betriebskosten, Betriebsergebnis, aber auch die Anzahl der Mitarbeiter. Viele der hier benötigten Angaben finden Sie in Ihrem Jahresbericht.

Wichtig: Sie müssen nur die weißen Felder ausfüllen, die Inhalte der grauen Felder werden automatisch über integrierte Formeln berechnet. Haben Sie alle Informationen in die entsprechenden Felder eingetragen, können Sie sich die Unternehmensbewertung im letzten Schritt als ausführlichen Bericht per E-Mail zusenden lassen.

Rechte

Das Ergebnis unseres Berechnungsmoduls ergibt sich aus den eingegebenen Daten und der zugrundeliegenden theoretischen Berechnungsmethode. Aus dem angegebenen Wert unseres Rechners zur Unternehmensbewertung können keine Rechte abgeleitet werden. Firmenzukaufen.de übernimmt keine direkte und / oder indirekte Haftung in Bezug auf die Verwendung dieses Berechnungsmodells oder eines sich daraus ergebenden Schadens.