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Die notarielle Beurkundungspflicht: Wann bei einem Unternehmensverkauf ein Notar benötigt wird

Bei dem Verkauf oder der Übernahme einer deutschen Firma kommt eine hiesige rechtliche Besonderheit zum Tragen: Das deutsche Recht sieht für bestimmte Unternehmenstransaktionen eine notarielle Beurkundungspflicht vor. Wann bei einem Unternehmensverkauf ein Notar benötigt wird und welche Rolle die Transaktionsstruktur hierbei spielt ist Thema des heutigen Blogbeitrags von Firmenzukaufen.de.
 

Share Deal und Asset Deal

Wie in einem früheren Beitrag auf diesem Blog erläutert, haben die Vertragsparteien bei einem Unternehmensverkauf grundsätzlich die Wahl zwischen zwei Transaktionsvarianten: dem Asset Deal und dem Share Deal. Lediglich in einigen bestimmten Fällen ist die Deal-Form gesetzlich vorgegeben, so kann beispielsweise ein Einzelunternehmen ausschließlich als Asset Deal verkauft werden. 
Neben diversen rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Auswirkungen hat die Wahl der Transaktionsstruktur auch einen entscheidenden Einfluss auf die notarielle Beurkundungspflicht beim Unternehmensverkauf.
 

Die notarielle Beurkundung eines Share Deals

Bei einem Share Deal ist in vielen Fällen eine notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Die Beurkundungspflicht ist abhängig von der Rechtsform des zu verkaufenden Unternehmens: Hat der Share den Verkauf von Geschäftsanteilen an einer GmbH oder einer Unternehmergesellschaft (UG) zum Gegenstand, ist ein notariell beurkundeter Kaufvertrag unerlässlich. 

Die wichtigsten Gründe für diese gesetzliche Vorschrift sind darin zu finden, dass mit der notariellen Beurkundung die Rechtssicherheit des Unternehmensverkaufs gesteigert werden soll. Der Notar klärt über alle im Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen im Detail auf und bestätigt dies mit seinem Siegel. Infolgedessen kann keiner der Beteiligten später die Gültigkeit des Vertrags beispielsweise aufgrund angeblicher Unklarheiten im Verkaufsprozess anfechten. Neben dieser Beweisfunktion dient die notarielle Beurkundungspflicht auch dem Schutz der Vertragsparteien: Indem der Notar über die mit dem Kaufvertrag verbundenen rechtlichen Folgen und Risiken informiert, sollen übereilte Geschäftsabschlüsse verhindert werden.

Ohne notariellen Beistand können hingegen Share Deals durchgeführt werden, bei denen Aktien einer deutschen AG oder Anteile an einer OHG, KG oder GbR verkauft werden.

Die notarielle Beurkundungspflicht beim Unternehmensverkauf über einen Asset Deal

Bei einem Asset Deal ergibt sich nach deutschem Recht in der Regel keine Notwendigkeit einer notariellen Beurkundung. Der Hintergrund besteht darin, dass bei dieser Deal-Form die Wirtschaftsgüter des Unternehmens verkauft werden. Werden im Kaufvertrag sämtliche materiellen und immateriellen Güter explizit aufgeführt, die Teil des Unternehmensverkaufs sind, so wird für die Transaktion kein Notar benötigt. 

Anders sieht es aus, wenn mit dem Asset Deal pauschal das gesamte aktuelle Vermögen des Unternehmens übertragen wird, ohne die Vermögensgegenstände einzeln zu benennen. Derartige Kaufverträge sind beurkundungspflichtig, ebenso wie Asset Deals, bei denen eine Immobilie Teil der übertragenen Wirtschaftsgüter ist. 

Auf Firmenzukaufen.de finden Käufer und Verkäufer passende Berater, die sie über den gesamten Verkaufsprozess hinweg begleiten und auch bezüglich der Notarpflicht bei ihrer jeweiligen Transaktion unterstützen.