
Familieninterne Unternehmensübertragung: Steuervorteile beim Unternehmen verkaufen
Einleitung
Die familieninterne Unternehmensnachfolge stellt für viele Eigentümer eine attraktive Option dar, ihre Firma zu verkaufen und gleichzeitig Vermögen steuerlich optimiert auf die nächste Generation zu übertragen. In wirtschaftlich angespannten Zeiten bieten sich durch niedrigere Unternehmensbewertungen erhebliche steuerliche Gestaltungsspielräume. Dieser Beitrag erläutert die rechtlichen, steuerlichen und bewertungstechnischen Rahmenbedingungen der internen Firmenübernahme – aus Sicht eines professionellen Transaktionsberaters.
Marktumfeld und Bewertungsfaktoren bei der Firmenübernahme
Die wirtschaftliche Lage vieler Unternehmen ist durch sinkende Ergebnisse, inflationsbedingte Kostensteigerungen und eine Investitionszurückhaltung geprägt. Diese Rahmenbedingungen wirken sich unmittelbar auf die Unternehmensbewertung aus. In der Praxis bedeutet dies:
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Niedrigere Multiplikatoren im Rahmen des Ertragswert- oder EBIT-Multiple-Verfahrens
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Höhere Risikoabschläge bei der Kapitalisierung zukünftiger Cashflows
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Reduzierte Marktfaktoren zur Bestimmung des indikativen Kaufpreises
Daraus ergibt sich die Chance, den steuerlich relevanten Unternehmenswert bei einer internen Geschäftsübernahme deutlich niedriger anzusetzen.
Steuerliche Privilegierung nach deutschem Erb- und Schenkungssteuerrecht
Die Übertragung einer Firma im Wege der vorweggenommenen Erbfolge fällt unter die Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG). Nach § 13a ErbStG bestehen erhebliche Verschonungspotenziale:
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Regelverschonung: 85 % des begünstigten Betriebsvermögens sind steuerfrei (Behaltensfrist: 5 Jahre)
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Optionsverschonung: 100 % Steuerfreiheit bei Einhaltung strenger Voraussetzungen (Behaltensfrist: 7 Jahre, Lohnsummenregelung, Fortführungsabsicht)
Zusätzlich greifen die Bewertungsgrundsätze des Bewertungsgesetzes (BewG), wonach der Steuerwert regelmäßig unter dem Verkehrswert liegt. Insbesondere das vereinfachte Ertragswertverfahren (§§ 199 ff. BewG) wird zur Bewertung nicht börsennotierter Unternehmen angewendet.
Tipp: Durch die gezielte Gestaltung des Bewertungszeitpunkts und die Anwendung marktüblicher Abschläge lässt sich der steuerliche Kapitalbedarf der Nachfolgegeneration minimieren.
Rechtssichere Gestaltung der internen Unternehmensnachfolge
Die Übertragung von Geschäftsanteilen (z. B. an einer GmbH) unterliegt der notariellen Beurkundung nach § 15 Abs. 3 GmbHG. Gleichzeitig sollten gesellschaftsvertragliche Regelungen, insbesondere Vorkaufsrechte, Zustimmungsvorbehalte oder Abfindungsklauseln, beachtet und gegebenenfalls angepasst werden.
Typische Gestaltungsinstrumente:
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Schenkungsvertrag mit Nießbrauchvorbehalt: Der Altgesellschafter behält die Erträge, die Nachfolge wird bereits rechtlich vollzogen.
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Gesellschafterwechsel mit Rückfallklausel: Absicherung bei Scheitern der Nachfolge.
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Verzicht auf Abfindungsansprüche im Gesellschaftsvertrag zur Wahrung der Liquidität.
Die Einbindung eines Fachanwalts für Gesellschaftsrecht sowie eines Steuerberaters ist für die steueroptimierte und rechtssichere Strukturierung essenziell.
Vorteile durch antizyklischen Übergabezeitpunkt
In Phasen gesunkener Unternehmenskennzahlen profitieren Familienunternehmen doppelt:
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Geringere Steuerbelastung aufgrund reduzierter Unternehmensbewertung
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Zukunftserträge verbleiben bei der Nachfolgegeneration und erhöhen deren Vermögensposition
Damit wird die Investition von Kapital in das übertragene Unternehmen mittel- bis langfristig zum renditestarken Generationenprojekt – steuerlich privilegiert, rechtlich abgesichert und strategisch geplant.
Fazit: Jetzt die Chance nutzen und Firma verkaufen
Die familieninterne Unternehmensnachfolge ist bei professioneller Gestaltung ein effektiver Weg, eine Firma zu verkaufen, ohne hohe Steuerbelastungen zu riskieren. Durch die aktuellen Marktbedingungen und die geltenden Verschonungsregelungen ergeben sich ideale Voraussetzungen für eine steuerlich optimierte Firmenübernahme innerhalb der Familie.
Wer heute ein Unternehmen verkaufen möchte, sollte die familiäre Nachfolge nicht nur als emotionale Entscheidung sehen, sondern als strategischen Baustein der Vermögenssicherung.
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FAQ – Familieninterne Unternehmensnachfolge
Welche Voraussetzungen gelten für die steuerliche Verschonung bei Betriebsvermögen?
Die Regel- und Optionsverschonung setzen voraus, dass das Betriebsvermögen aktiv fortgeführt wird, die Lohnsummenregelung eingehalten und bestimmte Fristen (5 bzw. 7 Jahre) beachtet werden.
Wie wird der steuerliche Unternehmenswert ermittelt?
In der Regel nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren gemäß § 199 ff. BewG, ergänzt durch Plausibilitätsprüfungen auf Basis betriebswirtschaftlicher Kennzahlen.
Kann der Altgesellschafter Einkünfte behalten?
Ja, durch Einräumung eines Vorbehaltsnießbrauchs gemäß §§ 1030 ff. BGB können Erträge beim Übertragenden verbleiben.
Muss ein Notar eingebunden werden?
Ja, bei der Übertragung von GmbH-Anteilen oder Grundvermögen ist eine notarielle Beurkundung zwingend erforderlich (§ 15 Abs. 3 GmbHG bzw. § 311b BGB).
Welche Risiken bestehen bei Nichtbeachtung der Verschonungsregelungen?
Bei Verstößen (z. B. frühzeitiger Weiterverkauf, Nichteinhaltung der Lohnsumme) droht eine rückwirkende Versteuerung des übertragenen Betriebsvermögens (§ 13a Abs. 6 ErbStG).