Zurück zur Übersicht

Die Rückbeteiligung beim Unternehmensverkauf: Finanzierungslösung und finanzielle Chance

In vielen Unternehmern wächst mit zunehmendem Alter der Wunsch, die Früchte ihrer langjährigen harten Arbeit zu ernten, indem sie ihren Betrieb an die nächste Generation weitergeben oder ihr Unternehmen verkaufen. Dabei gestaltet sich die Regelung der Nachfolge vor allem im Mittelstand derzeit durchaus schwierig. Wie kürzlich auf diesem Blog berichtet, ist dies zum einen dem derzeitigen unsicheren wirtschaftlichen Umfeld geschuldet. Doch gerade mittelständische Unternehmer tun sich mit einem Verkauf auch aus einem anderen Grund häufig schwer: Sie haben Probleme, ihr Lebenswerk loszulassen und dessen Zukunft in die Hände eines anderen zu legen. Eine besondere Verkaufsmodalität kann in diesem Fall eine interessante Option darstellen: Die Rückbeteiligung. Sie hält beim Unternehmensverkauf den Alteigentümer im Betrieb und ist sowohl für Käufer als auch für Verkäufer mit Pluspunkten verbunden. 
 

Was ist eine Rückbeteiligung?

Bei einem Unternehmensverkauf mit einer Rückbeteiligung verkauft ein Inhaber sein Unternehmen zu 100 Prozent an einen Käufer und beteiligt sich im Anschluss mit einem gewissen Anteil an dem neuen Unternehmen oder der Erwerbergesellschaft. Der Alteigentümer wird also Gesellschafter des übernehmenden Unternehmens. Zwar ist die Beteiligungsquote theoretisch frei wählbar, in der Praxis handelt es sich bei der Rückbeteiligung jedoch in der Regel um Minderheitsbeteiligungen zwischen 10 und 25 Prozent. Das liegt daran, dass sich Käufer für gewöhnlich die Mehrheit der Stimmrechte und damit die entsprechende Entscheidungsmacht bezüglich der Zukunft des erworbenen Unternehmens sichern wollen. 

 

Vorteile für Verkäufer

Der Unternehmensverkauf mit Rückbeteiligung des Verkäufers erfreut sich vor allem bei Unternehmenstransaktionen im Mittelstand zunehmender Beliebtheit. Besonders bei Familienunternehmen ist die Rückbeteiligungsoption oft der Schlüssel zu einer erfolgreichen externen Nachfolgeregelung, da der Alteigentümer die Möglichkeit erhält, seinem Unternehmen verbunden zu bleiben und sich schrittweise zurückzuziehen. Das erleichtert den Übergang und mindert Verlustgefühle und Sorgen bezüglich der Zukunft des Unternehmens. 
Darüber hinaus reduziert der bisherige Eigentümer sein unternehmerisches Risiko, während er gleichzeitig die finanzielle Chance nutzt, an der Wertentwicklung des Unternehmens unter der neuen Leitung teilzuhaben. 

 

 

Vorteile für Käufer 

Auch für Käufer ist die Rückbeteiligung beim Unternehmensverkauf ein interessantes Modell. Zum einen signalisiert die fortgesetzte finanzielle Beteiligung des Alteigentümers Beständigkeit und schafft Vertrauen – sowohl unter den Mitarbeitern als auch den Kunden. Das macht die Firmenübernahme und die Fortsetzung des Geschäftsbetriebs für die neue Unternehmensleitung deutlich leichter und reibungsloser. 
Auch bei der Finanzierung kann die Rückbeteiligung des Verkäufers durchaus hilfreich sein, denn für Banken bedeutet der Verbleib des Verkäufers ebenfalls eine gewisse Sicherheit. Und mit dem Alteigentümer bleiben dem Unternehmen gegebenenfalls auch dessen langjähriges Insiderwissen und Netzwerke erhalten.