Zurück zur Übersicht

Stille Übertragung beim Unternehmensverkauf: Steuerneutral und rechtssicher nachfolgen

Einleitung

Der Wunsch, ein Unternehmen verkaufen oder eine Firma verkaufen zu wollen, stellt viele Unternehmer vor komplexe steuerliche und rechtliche Herausforderungen. Besonders im Rahmen einer geplanten Unternehmensnachfolge oder Firmenübernahme kann die sogenannte stille Übertragung ein attraktives Instrument zur Steueroptimierung sein.

Durch die Anwendung etablierter Rechtsvorschriften wie § 6 Abs. 3 und Abs. 5 EStG lassen sich Veräußerungsgewinne aufschieben und somit steuerlich günstig gestalten. Dieser Beitrag von firmenzukaufen.de erläutert die wichtigsten Voraussetzungen, Rechtsgrundlagen und Anwendungsbereiche für eine stille Übertragung – ein hochrelevantes Thema für Unternehmer, die Kapital erhalten, Steuern minimieren und zugleich Rechtssicherheit schaffen möchten.


H2: Ausgangspunkt – Veräußerungsgewinn beim Unternehmensverkauf

Wird ein Unternehmen veräußert, entsteht regelmäßig ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn. Dieser ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Buchwert des Unternehmens und dem vereinbarten Kaufpreis (Substanzwert oder Ertragswert). Nach herrschender Praxis wird dieser Gewinn dem zu versteuernden Einkommen zugerechnet – häufig unter Anwendung des Spitzensteuersatzes.

Zudem kommt es bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen zu einer sogenannten Entnahmebesteuerung, sofern keine Steuerbegünstigung greift.


H2: Die stille Übertragung – steuerneutrale Gestaltung mit Gesetzesgrundlage

H3: Definition und gesetzliche Verankerung

Die stille Übertragung (auch: Buchwertfortführung) beschreibt die Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils ohne sofortige steuerliche Aufdeckung der stillen Reserven.

Rechtsgrundlagen:

  • § 6 Abs. 3 EStG: Steuerneutrale Übertragung im Rahmen unentgeltlicher Betriebsübertragungen

  • § 6 Abs. 5 EStG: Buchwertfortführung bei Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter zwischen beteiligten Unternehmen

  • § 6b EStG: Übertragung stiller Reserven auf Reinvestitionen

Wird die Übertragung zu Buchwerten anerkannt, kann die Besteuerung des Veräußerungsgewinns in die Zukunft verschoben werden – ein erheblicher Vorteil für die Liquidität und den Kapitalbedarf der übertragenden Partei.


H2: Voraussetzungen für eine steuerneutrale stille Übertragung

Damit die Finanzverwaltung die Übertragung zu Buchwerten akzeptiert, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Die Übertragung erfolgt unentgeltlich oder gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten (z. B. Einbringung in eine GmbH)

  • Es werden sämtliche wesentlichen Betriebsgrundlagen mitübertragen

  • Die Übernahme erfolgt durch einen langjährig im Unternehmen tätigen Mitarbeiter, Familienangehörigen oder Mitgesellschafter

  • Bei Einbringung in eine Kapitalgesellschaft dürfen die erhaltenen Gesellschaftsanteile für drei Jahre nicht veräußert werden (Sperrfrist)

  • Beide Parteien müssen die Übertragung im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung anzeigen


H2: Sonderfall: Übertragung betrieblicher Immobilien

Wird eine Immobilie als Bestandteil des Betriebsvermögens übertragen, fällt grundsätzlich Grunderwerbsteuer an. Eine Befreiung nach § 3 GrEStG ist unter bestimmten Voraussetzungen bei Übertragungen innerhalb des Familienverbunds möglich – etwa wenn mindestens 90 % der Unternehmensanteile in der Familie verbleiben.

Zudem ist der Buchwertansatz zwingend einzuhalten, eine Neubewertung oder der Abzug von Investitionsabzugsbeträgen ist ausgeschlossen. Die Immobilie muss weiterhin betrieblich genutzt werden, um steuerlich begünstigt übergehen zu können.


H2: Umsatzsteuer und Rücklagen – weitere steuerliche Fallstricke

Je nach Umfang der stillen Übertragung kann Umsatzsteuer entstehen, wenn keine vollumfängliche Geschäftsübernahme vorliegt (§ 1 UStG). Auch die Übertragung von Altersvorsorge-Rücklagen oder Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen ist sorgfältig zu prüfen. Diese Positionen gelten regelmäßig nicht als Bestandteil der stillen Übertragung und müssen gesondert steuerlich behandelt werden.


H2: Wann ist eine stille Übertragung nicht empfehlenswert?

In bestimmten Konstellationen ist die Versteuerung des Veräußerungsgewinns vorteilhafter, z. B. wenn steuerlich verwertbare Verlustvorträge vorhanden sind. Auch die Inanspruchnahme von Sonderabzügen wie dem Abgangsabzug (nach § 16 Abs. 4 EStG) oder der Einzahlung in eine Altersversorgung gemäß § 10 EStG können eine reguläre Besteuerung wirtschaftlich sinnvoll machen.

Eine individuelle steuerrechtliche Würdigung ist in jedem Fall erforderlich.


H2: Schenkung und Unternehmensbewertung

Wird der Kaufpreis bei der Firmenübernahme deutlich unter dem gemeinen Wert des Unternehmens angesetzt, kann dies als gemischte Schenkung oder freigebige Zuwendung gelten.

In diesen Fällen greifen die Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG). Der Gesetzgeber sieht jedoch verschiedene Steuerbegünstigungen (§§ 13a, 13b ErbStG) vor, um die Fortführung des Unternehmens nicht zu gefährden – etwa Stundung oder Erlass der Steuerlast bei nachgewiesener Fortführung.


Fazit: Strategisches Potenzial der stillen Übertragung

Die stille Übertragung bietet eine hochgradig steueroptimierte und rechtssichere Möglichkeit, ein Unternehmen zu verkaufen, ohne sofort eine erhebliche Steuerlast zu erzeugen. Sie eignet sich insbesondere für Nachfolgelösungen innerhalb der Familie, Management-Buy-Ins (MBI) oder bei der Einbringung in neue Rechtsträger (z. B. GmbH).

Allerdings ist die Gestaltung anspruchsvoll und an enge gesetzliche Rahmenbedingungen geknüpft. Unternehmer sollten daher frühzeitig steuerrechtliche und gesellschaftsrechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um Risiken zu vermeiden und Chancen optimal zu nutzen.


Call-to-Action

Möchten Sie Ihre Firma verkaufen und dabei rechtssicher und steuerlich effizient vorgehen? Nutzen Sie die Expertise von firmenzukaufen.de: Unsere Berater unterstützen Sie bei der Gestaltung Ihrer Unternehmensnachfolge, begleiten Ihre Firmenübernahme oder ermitteln den Wert Ihres Unternehmens anhand fundierter Methoden der Unternehmensbewertung.

👉 Jetzt unverbindlich registrieren und von unserem Netzwerk profitieren – anonym, diskret und effizient.


FAQ: Stille Übertragung beim Unternehmensverkauf

Was ist eine stille Übertragung?
Eine steuerneutrale Übertragung eines Unternehmens oder Mitunternehmeranteils zu Buchwerten, bei der keine sofortige Besteuerung der stillen Reserven erfolgt.

Welche rechtliche Grundlage gilt für die stille Übertragung?
§ 6 Abs. 3 und § 6 Abs. 5 Einkommensteuergesetz (EStG); ggf. in Verbindung mit § 6b EStG.

Wann ist eine stille Übertragung besonders sinnvoll?
Bei familiärer Nachfolge, Management-Buy-Ins oder Einbringungen in Kapitalgesellschaften.

Welche steuerlichen Risiken bestehen?
Fehlende Voraussetzungen können zur rückwirkenden Aufdeckung der stillen Reserven führen. Auch Schenkungssteuer bei zu niedrigen Kaufpreisen ist zu beachten.

Was ist mit Immobilien im Betriebsvermögen?
Diese unterliegen ggf. der Grunderwerbsteuer, es bestehen jedoch familiäre Befreiungsmöglichkeiten (§ 3 GrEStG).