Angebot Unternehmensnachfolge: Die 10 häufigsten Haftungsfallen beim Erwerb von Kapitalgesellschaften

Rechtssicherheit im Fokus: Was Käufer bei der Übernahme von GmbH & Co. beachten müssen

Ein Angebot Unternehmensnachfolge bei Kapitalgesellschaften – etwa bei einer GmbH, UG oder AG – kann unternehmerisch attraktiv erscheinen. Doch viele Erwerber unterschätzen die haftungsrechtlichen Fallstricke, die mit dem Erwerb einer Gesellschaft verbunden sind. Juristisch unzureichend geprüfte Zielgesellschaften führen nicht selten zu nachgelagerten Haftungsrisiken, die den tatsächlichen Kapitalbedarf erhöhen oder den Unternehmenswert mindern. Dieser Beitrag analysiert zehn der häufigsten Haftungsrisiken – fundiert, rechtssicher und optimiert für die Unternehmensnachfolge in Deutschland.


Rechtliche Sorgfalt ist Pflicht: Unternehmen verkaufen ohne Haftungsfalle

Wer ein Unternehmen verkaufen oder eine Firma verkaufen möchte, sollte sämtliche rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Risiken offenlegen. Käufer müssen umgekehrt diese Risiken im Rahmen einer professionellen Due-Diligence-Prüfung identifizieren und vertraglich absichern lassen. Fehlt diese Absicherung, drohen nicht nur wirtschaftliche Verluste, sondern auch durchgriffsfähige Haftungstatbestände.


1. Altverbindlichkeiten vor dem wirtschaftlichen Übergang

Beim Angebot Unternehmensnachfolge übernehmen Erwerber mit dem Gesellschaftsanteil regelmäßig auch verdeckte Altlasten – z. B. aus Altforderungen von Finanzbehörden, Sozialversicherungsträgern oder Lieferanten. Ohne vertraglich expliziten Haftungsausschluss besteht das Risiko eines wirtschaftlichen Haftungseintritts.

2. Verdeckte Gesellschafterdarlehen ohne Rangrücktritt

Nicht deklarierte oder unvollständig dokumentierte Gesellschafterdarlehen können als eigenkapitalersetzende Finanzierung eingestuft werden. Im Insolvenzfall haften Erwerber mit, wenn keine rangrücktrittsfeste Vereinbarung getroffen wurde.

3. Steuerliche Risiken und Nachhaftung

Fehlerhafte Umsatzsteuer-Voranmeldungen, verdeckte Gewinnausschüttungen oder nicht deklarierte Betriebsstätten belasten Käufer oft nachträglich – insbesondere dann, wenn sie im Rahmen einer Firmenübernahme übernommen wurden. Ohne steuerliche Freistellungsklauseln haften Käufer trotz Unkenntnis.

4. Arbeitsrechtliche Verpflichtungen mit wirtschaftlicher Sprengkraft

Nicht aktualisierte Altverträge, unkündbare Pensionszusagen oder betriebliche Regelungen aus älteren Tarifwerken verursachen oftmals eine massive Erhöhung des Kapitalbedarfs – insbesondere bei familiengeführten Unternehmen.

5. Umweltrechtliche Risiken und öffentlich-rechtliche Altlasten

Ein scheinbar harmloser Betrieb kann bei einer Geschäftsübernahme zu erheblichen Umweltrisiken führen – z. B. bei nicht sanierten Altstandorten oder fehlenden Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.

6. Unzureichende Due Diligence im Vorfeld

Insbesondere bei kleineren Unternehmen wird häufig auf eine strukturierte Legal Due Diligence verzichtet. Dies führt dazu, dass Haftungstatbestände – etwa aus Gewährleistungsrechten oder Vertragsverstößen – erst nach dem Kauf offenbar werden.

7. Compliance-Verstöße mit Rückwirkung

Wurden im Zielunternehmen Datenschutzverstöße, Kartellrechtsverletzungen oder Verstöße gegen Geldwäschevorschriften begangen, haftet der Erwerber unter Umständen auch rückwirkend – insbesondere bei Kenntnis oder grober Fahrlässigkeit.

8. Fehlende Eintragung im Transparenzregister

Verstoßen Erwerber gegen die Pflicht zur Offenlegung der wirtschaftlich Berechtigten (§ 20 GwG), drohen empfindliche Bußgelder. Gerade bei der Investition von Kapital durch neue Gesellschafter ist die Einhaltung dieser Pflicht essenziell.

9. Change-of-Control-Klauseln in Bestandsverträgen

In vielen Gesellschaftsverträgen, Mietverträgen oder Lieferantenverträgen sind Change-of-Control-Klauseln enthalten, die beim Gesellschafterwechsel greifen. Das kann zur Vertragskündigung, Preisanpassung oder Nachverhandlung führen – mit direkten Auswirkungen auf den Unternehmenswert.

10. Verstöße gegen Publizitäts- und Offenlegungspflichten

Die verspätete Einreichung von Jahresabschlüssen, Nichtbeachtung der § 325 ff. HGB oder unvollständige Offenlegungspflichten führen nicht nur zu Ordnungsgeldern, sondern können auch eine Organhaftung nach § 43 GmbHG auslösen – was beim Unternehmen verkaufen zu erheblichen Risiken führt.


Juristisch fundiertes Fazit: Nur geprüfte Nachfolge ist eine gute Nachfolge

Ein Angebot Unternehmensnachfolge ist nur dann nachhaltig, wenn es auf rechtlich soliden Grundlagen fußt. Haftungsrisiken lassen sich durch strukturierte Due Diligence, präzise Gewährleistungsklauseln und rechtlich belastbare Unternehmenskaufverträge kontrollieren. Käufer sollten niemals auf eine professionelle Begleitung durch M&A-Berater, Fachanwälte oder Steuerberater verzichten.

Nutzen Sie das Bewertungstool von firmenzukaufen.de, um erste Einblicke in den realistischen Unternehmenswert zu erhalten – und sichern Sie sich mit einer juristisch geprüften Planung gegen unangenehme Haftungsüberraschungen ab.


FAQ – Angebot Unternehmensnachfolge & Haftungsrisiken

Was bedeutet beim Angebot Unternehmensnachfolge das Risiko aus Altverbindlichkeiten?
Altverbindlichkeiten sind bestehende Schulden, die aus der Zeit vor der Übertragung stammen und bei fehlender vertraglicher Regelung auf den Käufer übergehen können.

Welche Rolle spielt die Due Diligence bei der Firmenübernahme?
Sie ist das wichtigste Instrument zur Aufdeckung von Risiken – rechtlich, steuerlich, finanziell. Ohne sie besteht die Gefahr unkalkulierbarer Haftungsfälle.

Welche steuerlichen Risiken können beim Unternehmenserwerb entstehen?
Beispielsweise verdeckte Gewinnausschüttungen, Umsatzsteuer-Korrekturen oder nicht erklärte Betriebsstätten können zu Nachforderungen durch das Finanzamt führen.

Was ist bei Gesellschafterdarlehen im Rahmen einer Firma verkaufen-Transaktion zu beachten?
Darlehen müssen dokumentiert, nachrangig gestellt und bilanziell richtig eingeordnet sein, um keine insolvenzrechtliche Haftung auszulösen.

Warum ist das Transparenzregister für Käufer einer Kapitalgesellschaft wichtig?
Weil Verstöße gegen Eintragungspflichten Bußgelder auslösen – auch beim Erwerber – und unter Umständen ein Geldwäscheverdacht entsteht.

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