Die notarielle Beurkundungspflicht: Wann bei einem Unternehmensverkauf ein Notar benötigt wird

 

Notarielle Beurkundungspflicht beim Unternehmensverkauf: Juristische Grundlagen

Wer eine Firma verkaufen möchte, sieht sich mit komplexen rechtlichen Anforderungen konfrontiert. Ein zentrales Element im Unternehmensverkaufsprozess ist die Frage, ob eine notarielle Beurkundungspflicht besteht. Diese hängt maßgeblich von der gewählten Transaktionsstruktur (z. B. Share Deal oder Asset Deal) sowie der Rechtsform des Unternehmens ab. Die fehlerhafte Wahl kann zur Nichtigkeit des Kaufvertrags und damit zu erheblichen rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken führen.

Asset Deal vs. Share Deal: Auswirkungen auf die Beurkundungspflicht

In der deutschen M&A-Praxis wird zwischen zwei Transaktionsarten unterschieden:

Share Deal: Übertragung von Gesellschaftsanteilen

  • Übertragung von Gesellschafteranteilen an Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG).

  • Notarielle Beurkundung gemäß § 15 GmbHG ist verpflichtend.

  • Ohne Beurkundung ist der Vertrag formnichtig (§ 125 BGB).

  • Gilt auch für Stimmrechtsbindungsverträge, Abtretungsvereinbarungen und Kaufrechtsklauseln.

Asset Deal: Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern

  • Übertragung ausgewählter materieller und immaterieller Vermögenswerte (z. B. Kundenstamm, Markenrechte, Maschinen).

  • Grundsätzlich keine notarielle Pflicht, aber:

    • Ja, wenn Grundstücke Teil der Vermögenswerte sind (§ 311b BGB).

    • Ja, wenn das gesamte Betriebsvermögen pauschal ohne Einzelauflistung übertragen wird.

Vergleichstabelle: Beurkundungspflicht im Überblick

Transaktionstyp Notar erforderlich Rechtsgrundlage
Share Deal – GmbH/UG Ja § 15 GmbHG, § 311b BGB
Share Deal – AG/OHG/KG/GbR Nein Formfrei, Ausnahme bei Satzung
Asset Deal ohne Immobilie Nein Formfrei
Asset Deal mit Immobilie Ja § 311b BGB
Asset Deal Gesamtvermögen Ja BGH, Urteil v. 21.04.1997

 

 

Relevanz der notariellen Beurkundung im Transaktionsprozess

Die notarielle Beurkundung dient im Unternehmenskaufvertrag als:

  • Formvorschrift zur Sicherstellung der Rechtswirksamkeit.

  • Beweisurkunde mit öffentlichem Glauben (§ 415 ZPO).

  • Schutzmechanismus für Käufer und Verkäufer vor vorschnellen Erklärungen.

  • Instrument zur Beratung und Aufklärung beider Vertragsparteien.

Ein nicht beurkundeter, aber beurkundungspflichtiger Vertrag ist nichtig – dies führt zur Rückabwicklung der Transaktion, zur Unwirksamkeit der Firmenübernahme und potenziell zu Steuerschäden oder Haftungsszenarien.


Typische Fallkonstellationen in der M&A-Praxis

  • Verkauf von GmbH-Anteilen durch natürlichen oder juristischen Verkäufer → Beurkundungspflichtig.

  • Einbringung von Betriebsvermögen im Rahmen einer Verschmelzung nach UmwG → Notar erforderlich.

  • Übertragung einer Betriebsimmobilie im Rahmen eines Asset DealsBeurkundungspflicht zwingend.

  • Verdeckter Share Deal in Kombination mit Geschäftsführertausch → rechtliche Beurteilung erforderlich.


Fazit: Juristische Prüfung bei jedem Firmenverkauf unabdingbar

Ein rechtssicherer Firmenverkauf setzt stets eine fundierte Analyse der Beurkundungspflicht voraus. Besonders bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen (Share Deal) ist die Beurkundung in der Regel gesetzlich verpflichtend. Beim Asset Deal bestehen Ausnahmen, insbesondere wenn Immobilien oder das gesamte Betriebsvermögen Gegenstand des Kaufs sind.

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FAQ – Notarielle Beurkundung beim Firmenverkauf

Wann muss beim Firma verkaufen ein Notar eingeschaltet werden?

Ein Notar ist erforderlich bei Share Deals mit GmbH- oder UG-Anteilen sowie bei Asset Deals, wenn Immobilien oder das gesamte Betriebsvermögen übertragen werden.

Ist beim Verkauf einer GmbH eine notarielle Beurkundung zwingend?

Ja. Der Verkauf von GmbH-Geschäftsanteilen unterliegt nach § 15 GmbHG der notariellen Beurkundungspflicht.

Welche Risiken bestehen bei fehlender Beurkundung?

Der Vertrag ist nichtig, wenn eine gesetzliche Formvorschrift verletzt wird. Dies führt zu rechtlicher Unsicherheit, Rückabwicklung und potenziellen Schadensersatzansprüchen.

Kann ich meine Firma ohne Notar verkaufen?

Nur unter bestimmten Voraussetzungen. Beim Verkauf von Personengesellschaftsanteilen (z. B. OHG, KG) oder bei einem Asset Deal ohne Immobilien ist keine Beurkundung erforderlich.

Wann empfiehlt sich juristische Beratung beim Firmenverkauf?

Immer dann, wenn gesellschaftsrechtliche, steuerliche oder haftungsrelevante Fragestellungen bestehen – insbesondere bei komplexen M&A-Transaktionen oder Strukturierungsfragen.

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