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Die notarielle Beurkundungspflicht: Wann bei einem Unternehmensverkauf ein Notar benötigt wird

Notarielle Beurkundungspflicht beim Firmenverkauf: Wann ist ein Notar erforderlich?

Der Verkauf oder die Übernahme eines Unternehmens in Deutschland unterliegt bestimmten rechtlichen Besonderheiten. Eine dieser Vorschriften betrifft die notarielle Beurkundungspflicht, die je nach Transaktionsstruktur notwendig wird. Wann genau beim Unternehmensverkauf ein Notar erforderlich ist und welche Rolle die Wahl zwischen Share Deal und Asset Deal spielt, wird in diesem Beitrag auf firmenzukaufen.de detailliert erläutert.

Share Deal und Asset Deal: Zwei Wege zur Unternehmensübernahme

Beim Firmenverkauf gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten der Übertragung: den Share Deal und den Asset Deal. Während beim Share Deal Anteile an der Gesellschaft selbst verkauft werden, erfolgt beim Asset Deal der Verkauf einzelner Wirtschaftsgüter des Unternehmens. In einigen Fällen gibt die Rechtsform des Unternehmens die Wahl der Transaktionsform vor. So kann beispielsweise ein Einzelunternehmen ausschließlich mittels Asset Deal veräußert werden.

Die Wahl der Transaktionsstruktur hat nicht nur Auswirkungen auf steuerliche und finanzielle Aspekte, sondern beeinflusst auch, ob eine notarielle Beurkundung notwendig ist.

Notarielle Beurkundung eines Share Deals

Beim Share Deal ist eine notarielle Beurkundung häufig gesetzlich vorgeschrieben. Dies gilt insbesondere, wenn Geschäftsanteile an einer GmbH oder einer Unternehmergesellschaft (UG) verkauft werden. In diesen Fällen ist ein notariell beurkundeter Kaufvertrag unumgänglich.

Warum ist eine notarielle Beurkundung erforderlich?

  • Rechtssicherheit: Der Notar sorgt für eine vollständige und rechtskonforme Dokumentation der Transaktion.

  • Beweisfunktion: Durch die notarielle Beurkundung kann keiner der Beteiligten den Vertrag später aufgrund von Unklarheiten anfechten.

  • Schutz der Vertragsparteien: Der Notar klärt beide Seiten über die rechtlichen Konsequenzen der Unternehmensübernahme auf und verhindert so übereilte oder nachteilige Geschäftsabschlüsse.

Eine notarielle Beurkundung ist hingegen nicht erforderlich, wenn es sich um den Verkauf von Aktien einer AG oder von Anteilen an einer OHG, KG oder GbR handelt.

Notarielle Beurkundung beim Asset Deal

Bei einem Asset Deal ist eine notarielle Beurkundung grundsätzlich nicht erforderlich. Der Grund dafür liegt in der Art der Transaktion: Hierbei werden einzelne materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter verkauft und explizit im Kaufvertrag aufgelistet.

Eine Ausnahme besteht allerdings, wenn:

  • das gesamte Vermögen des Unternehmens pauschal übertragen wird, ohne einzelne Vermögensgegenstände zu benennen.

  • Immobilien Teil der zu übertragenden Wirtschaftsgüter sind. In diesem Fall schreibt das deutsche Recht eine notarielle Beurkundung vor.

Fazit: Beratung beim Unternehmensverkauf ist essenziell

Die Wahl zwischen Share Deal und Asset Deal beeinflusst nicht nur steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen, sondern auch die Notwendigkeit einer notariellen Beurkundung.

Auf firmenzukaufen.de finden sowohl Verkäufer als auch Käufer erfahrene Berater, die sie über den gesamten Transaktionsprozess begleiten. Dies umfasst nicht nur die Ermittlung des Unternehmenswertes mithilfe von Methoden wie dem Ertragswertverfahren, sondern auch die rechtliche Unterstützung bei der Firmenbewertung, dem Firmenverkauf, der Unternehmensnachfolge und der Firmenübernahme.

Ganz gleich, ob Sie eine bestehende Firma kaufen, eine Firmenbeteiligung erwerben oder einen Nachfolger für Ihr Unternehmen suchen – eine fundierte Unternehmensverkaufsberatung ist der Schlüssel zu einem erfolgreichen Abschluss. Nutzen Sie die Angebote auf firmenzukaufen.de und sichern Sie sich professionelle Unterstützung für Ihren erfolgreichen Firmenverkauf oder die Geschäftsübernahme.