Firmen zu verkaufen: Warum eine Geheimhaltungsvereinbarung unerlässlich ist

Wer Firmen zu verkaufen plant, öffnet in der Regel potenziellen Erwerbern die Tür zu vertraulichen Informationen: Umsätze, Gewinnmargen, Kundenbeziehungen, strategische Alleinstellungsmerkmale oder geplante Investitionen. Ohne rechtliche Absicherung durch eine Geheimhaltungsvereinbarung – auch Non-Disclosure Agreement (NDA) genannt – drohen nicht nur wirtschaftliche Nachteile, sondern im Ernstfall auch haftungsrechtliche Konsequenzen.

firmenzukaufen.de empfiehlt daher, in jeder Unternehmensnachfolge, Firmenübernahme oder Geschäftsübernahme die Weitergabe von Unternehmensdaten konsequent an eine vorherige Vertraulichkeitserklärung zu koppeln.


Was ist eine Geheimhaltungsvereinbarung?

Eine Geheimhaltungsvereinbarung ist ein zivilrechtlicher Vertrag, mit dem sich die empfangende Partei verpflichtet, alle erhaltenen Informationen ausschließlich zur Prüfung der Transaktion zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben. Sie ist integraler Bestandteil professioneller M&A-Prozesse.

Zentrale Ziele der NDA:

  • Schutz vertraulicher Daten gegenüber Wettbewerbern oder Dritten

  • Juristische Absicherung des Veräußerers gegen Zweckentfremdung

  • Klare Regeln für Nutzung, Aufbewahrung und Rückgabe sensibler Unterlagen

  • Schaffung von Rechtssicherheit während der Due-Diligence-Prüfung


Welche Inhalte muss eine NDA enthalten?

Eine wirksame NDA muss klar und vollständig formuliert sein, um im Streitfall Bestand zu haben. Folgende Punkte sind unverzichtbar:

Vertragselement Inhaltliche Ausgestaltung
Definition vertraulicher Informationen Präzisierung der betroffenen Daten: z. B. Geschäftsberichte, Preislisten, strategische Planungen
Zweckbindung Nutzung ausschließlich zur Unternehmensbewertung oder Prüfung einer Investition von Kapital
Verpflichtungen der Parteien Verbot der Vervielfältigung, Weitergabe oder internen Nutzung zu anderen Zwecken
Ausnahmen Z. B. Informationen aus öffentlichen Quellen oder bereits bekanntem Wissen
Laufzeit und Nachwirkung Vertraulichkeitspflicht i. d. R. für 2–5 Jahre, auch nach Abbruch der Verhandlungen gültig
Vertragsstrafe / Schadensersatz Höhe bei Verstoß gegen die Vertraulichkeit (z. B. pauschaliert in Höhe von X % des angestrebten Kaufpreises)
Gerichtsstand und Recht Anwendung deutschen Rechts (z. B. BGB), zuständiges Gericht am Sitz des Verkäufers oder nach Vereinbarung

Wann sollte eine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnet werden?

Bereits vor der Einsichtnahme in ein vollständiges Informationsmemorandum, vertrauliche Verträge oder interne Bilanzen ist die Unterzeichnung der NDA Pflicht. Nur ein anonymes Kurzexposé kann ohne vorherige NDA übermittelt werden.

firmenzukaufen.de ermöglicht es, Interessenten zunächst auf anonymer Basis zu qualifizieren. Erst bei ernsthaftem Interesse wird eine NDA angefordert, bevor Due-Diligence-Dokumente oder interne KPIs bereitgestellt werden.


Rechtliche Relevanz: Durchsetzbarkeit der NDA

Die Geheimhaltungsvereinbarung entfaltet vertragliche Bindungswirkung. Kommt es zu einer unzulässigen Datenweitergabe, kann der Verkäufer Schadensersatz fordern. Eine gut strukturierte NDA enthält zusätzlich eine Vertragsstrafe, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen.

Darüber hinaus stärkt die NDA die Verhandlungsposition des Verkäufers in jeder Phase der Transaktionsstrukturierung – insbesondere in der Vorbereitungsphase, in der häufig mehrere Interessenten parallel geprüft werden.


Best Practices für Verkäufer

  • Nur standardisierte NDA-Vorlagen mit rechtlicher Prüfung verwenden

  • Kein Versand von Bilanzen, Verträgen oder Preislisten ohne gültige NDA

  • Nachverfolgbare Ablage der unterzeichneten NDAs sicherstellen

  • NDA auch von Beratern oder Finanzinvestoren separat unterzeichnen lassen

  • Bei grenzüberschreitenden Transaktionen auf sprachliche und rechtliche Kompatibilität achten


Fazit: Wer Firmen zu verkaufen hat, muss Daten schützen

Die Geheimhaltungsvereinbarung ist kein bürokratisches Beiwerk, sondern ein zentrales Instrument zur Wahrung unternehmerischer Interessen. Im Kontext von Firmen zu verkaufen schützt sie Know-how, verhindert Datenmissbrauch und schafft eine rechtssichere Grundlage für Verhandlungen.

firmenzukaufen.de empfiehlt allen Verkäufern, keine sensiblen Daten ohne NDA freizugeben – und bietet neben erprobten Mustervorlagen auch professionelle Unterstützung bei der Verhandlungsführung und Käuferqualifizierung.


FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Geheimhaltungsvereinbarung

Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine NDA?
Vor Übergabe interner Unterlagen wie Jahresabschlüsse, Kundenlisten oder Businesspläne.

Ist eine NDA auch nach Abbruch der Verhandlungen gültig?
Ja. Die Nachwirkung ist fester Bestandteil professioneller Vereinbarungen und schützt weiterhin vor Datenmissbrauch.

Wer muss unterzeichnen?
Alle beteiligten Parteien mit Zugang zu sensiblen Daten – inklusive M&A-Berater, Investoren und Steuerberater.

Kann eine NDA individuell angepasst werden?
Ja, insbesondere Vertragsstrafe, Dauer, Rechtswahl und Gerichtsstand sind oft verhandlungsfähig.

Stellt firmenzukaufen.de eine Vorlage zur Verfügung?
Ja. Auf Anfrage stellt firmenzukaufen.de eine juristisch geprüfte Muster-NDA bereit und unterstützt bei der Prozessintegration.

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