
Unternehmensbewertung auf höchstem Niveau: Verfahren, Fachbegriffe & Praxisanwendung
Einleitung: Unternehmensbewertung als Grundpfeiler jeder Transaktion
Eine belastbare Unternehmensbewertung ist unverzichtbar, wenn eine Firma verkauft, ein Unternehmen gekauft oder eine Geschäftsübernahme im Zuge einer Unternehmensnachfolge geplant wird. Der objektiv ermittelte Unternehmenswert beeinflusst nicht nur die Kaufpreisfindung, sondern auch die Finanzierungsstruktur, den Investorenansatz und die steuerliche Gestaltung des M&A-Prozesses.
Dieser Beitrag vermittelt praxisnah und fachlich fundiert, welche Bewertungsverfahren im Rahmen einer Firmenübernahme Anwendung finden, wie sie juristisch einzuordnen sind und welche Rolle Faktoren wie Kapitalbedarf und Investition von Kapital bei der Bewertung spielen.
H2: Substanzwertverfahren – Bewertungsansatz aus bilanzieller Sicht
Das Substanzwertverfahren ermittelt den Unternehmenswert durch Addition sämtlicher materieller und immaterieller Vermögenswerte abzüglich der Verbindlichkeiten. Dieser statische Bewertungsansatz entspricht einer rein bilanzorientierten Betrachtung und spielt bei steuerlichen Themen, Sicherheitenstellungen und bei nicht ertragsorientierten Unternehmen eine Rolle.
H3: Berechnung des Substanzwerts – Bilanz und Marktwert vereint
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Betriebsnotwendiges Vermögen wird mit Wiederbeschaffungskosten angesetzt (z. B. Fuhrpark, Maschinenpark, Vorräte).
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Nicht betriebsnotwendiges Vermögen wird zum beizulegenden Veräußerungswert (Nettoveräußerungswert) angesetzt.
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Schuldenpositionen (z. B. Bankverbindlichkeiten, Rückstellungen) werden in voller Höhe abgezogen.
Das Ergebnis ist der sogenannte Teilreproduktionswert. Ergänzt man diesen um immaterielle Wirtschaftsgüter (z. B. Software, Schutzrechte, Know-how) und originären Firmenwert (Goodwill, Kundenbindung, Markenwert), entsteht der Vollreproduktionswert.
Da keine standardisierte Methode zur Bewertung immaterieller Vermögenswerte existiert, erfolgt die Herleitung i. d. R. im Rahmen sachverständiger Schätzungen – häufig unter Einbindung externer Bewertungsdienstleister oder Steuerberater.
H2: Ertragswertverfahren – Der zukunftsorientierte Bewertungsansatz
Das Ertragswertverfahren ist das in der Praxis meistgenutzte Verfahren im Rahmen von Unternehmenskaufverhandlungen, insbesondere bei renditeorientierten Unternehmen. Es basiert auf der zukünftigen Ertragskraft, wobei der Unternehmenswert als Barwert der nachhaltigen, marktüblich kapitalisierten Zahlungsüberschüsse berechnet wird.
H3: Bewertungslogik des Ertragswerts im M&A-Prozess
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Berechnungsgrundlage sind bereinigte Jahresergebnisse (EBIT oder EBT) der letzten drei Geschäftsjahre sowie die geplanten Ergebnisse für die kommenden zwei bis drei Jahre.
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Künftige Zahlungsflüsse werden unter Berücksichtigung von Investitionen, Abschreibungen, Steuern und Wachstumsannahmen abgeleitet.
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Der Kapitalisierungszinssatz (WACC oder Eigenkapitalzins) reflektiert Risiko, Renditeerwartung und Marktverzinsung.
Das Ertragswertverfahren berücksichtigt die Fähigkeit des Unternehmens, den für die Kaufpreisfinanzierung erforderlichen Kapitaldienst zu leisten – ein zentrales Entscheidungskriterium bei der Investition von Kapital.
H2: Multiplikatorverfahren – Marktvergleich auf Basis realisierter Transaktionen
Das Multiplikatorverfahren (auch Marktwert- oder Multiples-Methode) leitet den Unternehmenswert aus vergleichbaren M&A-Transaktionen ab. Grundlage bilden Multiplikatoren auf Basis von Umsatz, EBIT oder EBITDA, die mit den entsprechenden Kennzahlen des Zielunternehmens multipliziert werden.
H3: Besonderheiten und Anwendung in der Unternehmenspraxis
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Das Verfahren ist besonders geeignet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), bei denen eine reine Ertragsprognose schwierig ist.
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Die Multiplikatoren stammen typischerweise aus Branchenreports, öffentlichen Transaktionsdatenbanken oder aus Erfahrungswerten von M&A-Beratern.
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Die Qualität der Bewertung hängt maßgeblich von der Vergleichbarkeit der Referenzunternehmen sowie der Datenaktualität ab.
Die Multiples-Methode ist einfach in der Anwendung, jedoch nur aussagekräftig, wenn branchenspezifische, valide Marktvergleiche verfügbar sind. Daher wird sie meist in Kombination mit dem Ertragswertverfahren angewendet, um die Bewertung zu plausibilisieren.
H2: Methodenpluralismus als rechtlich empfohlener Bewertungsstandard
Juristisch betrachtet ist keine der Methoden gesetzlich vorgeschrieben. In der Praxis empfiehlt sich stets ein Methodenpluralismus, wie er auch in IDW S1 und internationalen Bewertungsstandards (z. B. IVS, OECD Guidelines) gefordert wird. Nur durch die Kombination mehrerer Verfahren entsteht ein belastbares, nachvollziehbares und rechtlich tragfähiges Gesamtbild – sei es für Verkäufer, Käufer oder Kreditgeber.
Fazit: Unternehmensbewertung als Fundament der Transaktionssicherheit
Ob Unternehmensverkauf, Firmenübernahme oder Nachfolgelösung – eine professionelle Unternehmensbewertung ist für jede Transaktion elementar. Sie schafft Transparenz, Vertrauen und reduziert potenzielle Konflikte zwischen den Parteien. Zudem ist sie die Grundlage für die Finanzierung, steuerliche Gestaltung und strategische Verhandlungsführung.
Ein fundiertes Wertgutachten erleichtert nicht nur den Verkaufsprozess, sondern hilft auch dabei, den tatsächlichen Kapitalbedarf zu ermitteln und die Investition von Kapital nachhaltig abzusichern.
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FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Unternehmensbewertung
Welche Bewertungsmethode ist am zuverlässigsten?
Das Ertragswertverfahren gilt als Standard, sollte aber idealerweise mit weiteren Verfahren wie dem Substanzwert- oder Multiplikatorverfahren kombiniert werden.
Wie lange dauert eine professionelle Unternehmensbewertung?
Je nach Komplexität zwischen wenigen Tagen (Schnellanalyse) bis zu mehreren Wochen bei vollständigen Gutachten mit Finanzanalyse.
Kann ich ein Unternehmen auch ohne Bewertung verkaufen?
Grundsätzlich ja – jedoch ist dies mit hohem Risiko verbunden. Ohne objektive Bewertung drohen Preisverzerrungen und spätere Konflikte bei Gewährleistung, Finanzierung oder Steuerfragen.