
Bedeutung des Wettbewerbsverbots beim Unternehmen verkaufen
Beim Unternehmen verkaufen ist es für den Käufer von zentraler Bedeutung, sicherzustellen, dass der Veräußerer nach der Geschäftsübernahme keine unmittelbare Konkurrenzsituation schafft. Dies geschieht durch ein Wettbewerbsverbot, das im Unternehmenskaufvertrag verankert wird. Es sichert den übertragenden Firmenwert, insbesondere immaterielle Vermögensgegenstände wie Kundenstamm, Goodwill, Marktposition und betriebsindividuelles Know-how.
Ein fehlendes oder unwirksames Wettbewerbsverbot kann zu erheblicher Kaufpreis-Erosion führen und den wirtschaftlichen Erfolg der Firmenübernahme gefährden.
Juristische Grundlagen eines Wettbewerbsverbots
Das Wettbewerbsverbot ist eine vertragliche Nebenpflicht innerhalb der Unternehmensveräußerung und unterliegt strengen Wirksamkeitsvoraussetzungen. Es darf den Verkäufer nicht unangemessen in seiner Berufsfreiheit einschränken und muss in zeitlicher, sachlicher und räumlicher Hinsicht klar definiert sein.
Typische Klauselinhalte
Klauselbestandteil | Juristische Bedeutung |
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Sachlicher Umfang | Definition der untersagten geschäftlichen Aktivitäten, bezogen auf den Tätigkeitsbereich des übertragenen Unternehmens |
Zeitliche Dauer | Nach europäischem Wettbewerbsrecht: max. 2 Jahre, bei Know-how-Transfer max. 3 Jahre |
Räumlicher Geltungsbereich | Gebiet, in dem das Unternehmen zum Zeitpunkt der Veräußerung wirtschaftlich aktiv war |
Ein wirksames Wettbewerbsverbot schützt nicht nur den Firmenwert, sondern erhöht auch die Rechtssicherheit und die Kaufpreisstabilität.
Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Wettbewerbsverbots beim Firma verkaufen
Ein Wettbewerbsverbot ist nur durchsetzbar, wenn es folgende rechtliche Anforderungen erfüllt:
✔ Berechtigtes Schutzinteresse
Das Wettbewerbsverbot muss ein legitimes Interesse des Erwerbers schützen – etwa die Übertragung von unternehmensspezifischem Know-how, eines etablierten Kundenportfolios oder der Markenidentität.
✔ Sachlicher Tätigkeitsbezug
Die verbotenen Handlungen müssen sich auf den Geschäftszweck des veräußerten Unternehmens beschränken. Eine pauschale Untersagung wirtschaftlicher Betätigung ist sittenwidrig und damit nichtig.
✔ Zeitliche Begrenzung
Gemäß GVO 2023/1115 (EU) darf ein Wettbewerbsverbot maximal zwei Jahre betragen. Bei Übertragung von technischem oder betriebswirtschaftlichem Know-how kann die Dauer auf drei Jahre erweitert werden. Eine fehlende oder unverhältnismäßig lange Dauer führt zur Unwirksamkeit der Klausel.
✔ Geografische Eingrenzung
Die räumliche Reichweite des Verbots darf sich ausschließlich auf das tatsächliche Tätigkeitsgebiet des veräußerten Unternehmens beziehen. Ein deutschlandweites Verbot ist unzulässig, wenn das Unternehmen nur regional tätig war.
Fallstricke und Risikobereiche beim Wettbewerbsverbot
🔺 Unklare Formulierungen
Fehlt eine präzise Definition von Tätigkeiten, Dauer oder Gebiet, ist die Klausel angreifbar. Dies kann zu nachvertraglichen Wettbewerbsverstößen führen, gegen die der Käufer keine Rechtsmittel hat.
🔺 Keine Berücksichtigung von Anschlussplänen
Plant der Verkäufer bereits eine neue Geschäftstätigkeit, sollte diese explizit vom Wettbewerbsverbot ausgenommen und vertraglich dokumentiert werden. Dies verhindert Rechtsstreitigkeiten und Nachverhandlungen.
🔺 Unverhältnismäßige Beschränkung
Eine überzogene Einschränkung – z. B. überregional, zu lang oder außerhalb des branchenspezifischen Kontexts – führt zur Teil- oder Gesamtunwirksamkeit der Klausel.
Empfehlungen für Käufer und Verkäufer beim Unternehmen verkaufen
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✅ Wettbewerbsverbot frühzeitig mit M&A-Beratern und Fachjuristen abstimmen
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✅ Tätigkeitsbereich, Laufzeit und Gebiet konkret und verhältnismäßig definieren
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✅ Vertragsanhänge mit kartografischer oder branchenspezifischer Abgrenzung nutzen
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✅ Geplante Tätigkeiten des Verkäufers im Vertrag durch Freistellung klar regeln
Fazit: Wettbewerbsverbot – Schlüsselklausel beim Unternehmen verkaufen
Ein rechtssicheres Wettbewerbsverbot ist beim Unternehmen verkaufen unverzichtbar. Es schützt den Erwerber vor der Entwertung zentraler Vermögenswerte, sichert den Kaufpreis ab und schafft die Grundlage für eine erfolgreiche Post-Merger-Integration. Nur durch juristisch fundierte Vertragsgestaltung lässt sich eine spätere Anfechtung oder Nichtigkeit vermeiden. Käufer sollten daher stets auf eine präzise und verhältnismäßige Ausgestaltung der Wettbewerbsverbotsklausel achten – unter Beachtung des geltenden europäischen und deutschen Wettbewerbsrechts.
FAQ – Wettbewerbsverbot beim Unternehmen verkaufen
Ein Wettbewerbsverbot untersagt dem Verkäufer nach der Firmenübernahme, in derselben Branche tätig zu werden, um den Firmenwert und die Marktstellung des Käufers zu schützen.
Maximal 2 Jahre. Bei Übertragung von Know-how sind bis zu 3 Jahre erlaubt – gemäß EU-Kommission und geltender Rechtsprechung.
Nein. Es muss ausdrücklich vertraglich vereinbart werden. Fehlt eine entsprechende Klausel im Kaufvertrag, besteht kein nachvertragliches Wettbewerbsverbot.
Der Käufer kann auf Unterlassung und ggf. Schadensersatz klagen – sofern die Klausel rechtlich wirksam formuliert wurde.
Ja. Geplante Anschlussprojekte oder Nebentätigkeiten des Verkäufers können durch vertragliche Freistellungen ausgenommen werden.