
Einleitung
Der Entschluss, eine Firma zu verkaufen, ist nicht allein eine wirtschaftliche Transaktion, sondern ein vielschichtiger Vorgang, der tief in arbeitsrechtliche Strukturen, M&A-Strategien und unternehmensinterne Abläufe eingreift. Gerade im Rahmen einer Unternehmensnachfolge hat der geordnete Übergang der Belegschaft nicht nur Einfluss auf den langfristigen Unternehmenserfolg, sondern auch auf die Unternehmensbewertung, die Verhandlungsposition und den Kapitalmarktwert. Eine präzise abgestimmte Personalübernahme – juristisch wasserdicht und strategisch geplant – ist daher für Käufer wie Verkäufer gleichermaßen ein entscheidender Faktor.
Rechtliche Grundlagen im Rahmen einer Firmenübernahme
Der maßgebliche gesetzliche Anknüpfungspunkt ist § 613a BGB, der den Betriebsübergang regelt und Arbeitnehmer vor nachteiligen Veränderungen schützt. Die Kerninhalte:
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Automatischer Übergang aller bestehenden Arbeitsverhältnisse auf den Erwerber.
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Unveränderte Weitergeltung von Arbeitsverträgen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen.
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Kündigungsverbot aufgrund der Geschäftsübernahme.
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Gesamtschuldnerische Haftung des Veräußerers für vorbestehende arbeitsrechtliche Verpflichtungen bis zu einem Jahr nach Übergang.
Diese Vorschriften sind zwingendes Recht und nicht vertraglich abdingbar – ein Aspekt, der im M&A-Transaktionsdokument zwingend berücksichtigt werden muss.
Transaktionsarten und deren arbeitsrechtliche Folgen
Die gewählte Transaktionsstruktur beeinflusst den Umfang der Personalübernahme erheblich:
1. Anteilserwerb (Share Deal)
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Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile der Firma durch den Käufer.
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Rechtsform, Verträge und Belegschaft bleiben unverändert.
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Minimales Integrationsrisiko, hohe Kontinuität.
2. Vermögensübertragung (Asset Deal)
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Übertragung einzelner Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.
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Übernahme nur der Arbeitnehmer, die dem übertragenen Betriebsteil zugeordnet sind.
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Erhöhter Abstimmungsbedarf mit Betriebsrat, ggf. Tarifparteien.
Sonderfälle und Ausnahmen bei der Personalübernahme
Grundsätzlich gilt: Alle Arbeitnehmer – einschließlich solcher in Elternzeit, Krankheit oder Altersteilzeit – müssen übernommen werden. Abweichungen sind nur möglich, wenn:
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tarifvertragliche Sonderregelungen bestehen,
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eine branchenspezifische Altersversorgung abweichende Vorgaben enthält,
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nicht alle Betriebsteile im Rahmen der Transaktion übertragen werden.
Solche Besonderheiten erfordern eine frühzeitige juristische Prüfung und strategische Abstimmung zwischen den Transaktionsparteien.
Wirtschaftliche und strategische Vorteile einer strukturierten Mitarbeiterintegration
Eine geordnete Personalübernahme im Zuge der Unternehmensnachfolge bringt für alle Beteiligten erhebliche Vorteile:
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Verkäufer steigern den Unternehmenswert durch die Übergabe eines eingespielten Teams.
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Käufer profitieren von schneller Wertschöpfung und geringem Integrationsaufwand.
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Mitarbeiter behalten soziale Sicherheiten und können sich auf stabile Rahmenbedingungen einstellen.
Aus M&A-Sicht erhöht eine reibungslose Integration die Transaktionssicherheit und senkt das Risiko postakquisitorischer Konflikte.
Bedeutung externer M&A-Berater
Eine Firma verkaufen ohne spezialisierte Beratung birgt erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Risiken.
Fachkundige M&A-, Steuer- und Arbeitsrechtsexperten leisten Unterstützung bei:
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Durchführung einer Legal Due Diligence mit Schwerpunkt Arbeitsrecht.
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Wahl der optimalen Transaktionsstruktur (Share Deal vs. Asset Deal).
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Gestaltung eines rechtssicheren Integrationsplans für die Belegschaft.
Handlungsempfehlung von firmenzukaufen.de
Wer eine Firma verkaufen oder ein Unternehmen erwerben möchte, sollte die Personalübernahme von Beginn an in die Transaktionsstrategie integrieren.
Auf firmenzukaufen.de finden Sie nicht nur qualifizierte Unternehmensnachfolge-Angebote, sondern auch geprüfte Fachberater, die rechtlich und wirtschaftlich optimierte Lösungen bieten.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
1. Muss der Käufer alle Arbeitnehmer übernehmen?
Ja. Nach § 613a BGB gehen sämtliche Arbeitsverhältnisse automatisch auf den Erwerber über.
2. Darf der neue Inhaber Arbeitsverträge anpassen?
Nur mit Zustimmung der Arbeitnehmer oder durch kollektivrechtliche Regelungen – nicht allein aufgrund der Firmenübernahme.
3. Welche Unterschiede gibt es zwischen Share Deal und Asset Deal im Arbeitsrecht?
Beim Share Deal bleibt das Arbeitsverhältnis unverändert bestehen, beim Asset Deal kann der Umfang der Übernahme variieren.
4. Warum erhöht eine strukturierte Personalintegration den Unternehmenswert?
Weil ein stabiles Team das operative Risiko senkt und die Wertschöpfung beschleunigt.
5. Wie unterstützt firmenzukaufen.de bei der Personalübernahme?
Durch die Vermittlung von Käufern, juristischer Expertise und Tools zur Unternehmensbewertung.