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Wie findet die Unternehmensübertragung statt?

Wie findet die Unternehmensübertragung statt?

Die Übertragung eines Unternehmens ist die letzte Hürde, bevor Ihr Unternehmen tatsächlich übertragen wird. Der Kaufvertrag mit allen Anhängen ist unterzeichnet worden und es ist an der Zeit, die Transaktion von Aktiva/Passiva oder Geschäftsanteilen abzuschließen. Natürlich sind damit einige Regeln verbunden. In diesem Blog erklären wir Ihnen, was Sie dabei beachten müssen!
 
Übertragung durch ein Aktiv-Passiv-Geschäft

Wenn die Übertragung eines Unternehmens im Wege der Vermögensübertragung erfolgt, muss sie nicht immer über einen Notar abgewickelt werden. Im Folgenden haben wir einige Szenarien aufgeführt, in denen dies der Fall sein könnte.

  - Übertragung von Vermögenswerten (und Verbindlichkeiten) Verkauf eines Einzelunternehmens
  - Übertragung von Vermögenswerten (und Verbindlichkeiten) beim Verkauf einer offenen Handelsgesellschaft
  - Verkauf von Vermögenswerten (und Verbindlichkeiten) von GmbH oder Aktiengeseschaft (d.h. ohne Übertragung von Anteilen)
 
In den oben genannten Fällen können die Geschäfte problemlos privat abgewickelt werden. Und zwar durch die Unterzeichnung eines Kaufvertrags und mit der getrennten Übergabe von Vermögenswerten und der Übernahme von Verbindlichkeiten.
 
Formal können Sie nur dann Verbindlichkeiten (d. h. Schulden eines Unternehmens) übernehmen, wenn die betreffenden Gläubiger ihre Zustimmung erteilt haben. Auch die Übertragung von Verträgen erfordert weiterhin die Mitwirkung des Vertragspartners. Da dies kompliziert ist, wird häufig im Kaufvertrag vereinbart, dass der Verkäufer verpflichtet ist, an einer solchen Übertragung mitzuwirken. Letztlich stimmen daher oft Gläubiger und Vertragspartner dem Verkauf eines Unternehmens zu.
 
Übertragung per Geschäftsanteile

Die Übertragung eines Unternehmens durch ein Anteilsgeschäft muss über den Notar abgewickelt werden. So muss dieses beispielsweise die Anteile einer GmbH oder Aktiengesellschaft beinhalten. Damit werden die Anteile vom Verkäufer an den Käufer geliefert. Auch die Unterzeichnung der Urkunde ist erforderlich - im Volksmund als "passing the deed" bekannt.
 
Nach der Unterzeichnung der Urkunde sorgt der Notar dafür, dass die notwendigen Änderungen z. B. im Handelsregister der Handelskammer vorgenommen werden. Außerdem sorgt der Notar dafür, dass der Kaufpreis am Tag nach der Überweisung auf das Konto des Verkäufers überwiesen wird.
 
Beauftragen Sie einen Akquisitionsspezialisten

Obwohl es nicht immer notwendig ist, einen Notar in eine Aktiv-/Passivtransaktion einzubeziehen, empfehlen wir dies auf jeden Fall. Warum? Zusammen mit dem Notar gehen Sie den Kaufvertrag noch gemeinsam als Käufer und Verkäufer durch. Der Notar verwaltet dann auch die Geldströme der Transaktion. Dies gibt letztlich sowohl dem Käufer als auch dem Verkäufer mehr Sicherheit.
 
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