Bewertung des Unternehmens – Ertragswertverfahren leicht erklärt

Die Bewertung des Unternehmens als Grundpfeiler jeder Unternehmensnachfolge

Die Bewertung des Unternehmens bildet das juristische und ökonomische Fundament für jede Firmenübernahme, Geschäftsübernahme oder Unternehmensnachfolge. Insbesondere beim Wunsch, ein Unternehmen zu verkaufen, ist eine objektiv nachvollziehbare Wertbestimmung unverzichtbar – für Verhandlungssicherheit, steuerliche Planung und Investitionsentscheidungen. Das Ertragswertverfahren gilt in Deutschland als zentraler Bewertungsstandard für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Rahmen von M&A-Transaktionen.


Was bedeutet das Ertragswertverfahren in der Unternehmensbewertung?

Das Ertragswertverfahren ist ein anerkanntes Verfahren der Unternehmensbewertung, das sich an der künftigen Ertragskraft eines Unternehmens orientiert. Es basiert auf der Prämisse, dass der Unternehmenswert dem heutigen Barwert der nachhaltig erzielbaren Überschüsse entspricht. Juristisch maßgeblich ist dabei insbesondere § 200 des Bewertungsgesetzes (BewG).

Definition: Der Unternehmenswert ergibt sich aus der Summe der abgezinsten zukünftigen Jahresüberschüsse abzüglich kalkulatorischem Unternehmerlohn.


Berechnung: So funktioniert die Bewertung des Unternehmens nach dem Ertragswertverfahren

Die strukturierte Herleitung des Ertragswerts erfolgt in folgenden Schritten:

Schritt Inhalt
1. Planung Prognose der künftigen nachhaltig erzielbaren Jahresergebnisse (EBIT oder Jahresüberschuss)
2. Unternehmerlohn Abzug eines marktüblichen kalkulatorischen Unternehmerlohns zur Sicherstellung objektiver Vergleichbarkeit
3. Kapitalisierungszinssatz Ableitung eines Zinssatzes auf Basis des risikofreien Basiszinssatzes zzgl. eines branchen- und unternehmensspezifischen Risikozuschlags
4. Barwertberechnung Abzinsung der bereinigten Erträge auf den Bewertungsstichtag unter Anwendung finanzmathematischer Verfahren

 

Diese Methode ist insbesondere bei renditeorientierten Käufern wie Family Offices oder bei Management-Buy-In/Management-Buy-Out-Strukturen von hoher Relevanz.


Vorteile der Bewertung des Unternehmens mit dem Ertragswertverfahren

  • Zukunftsorientiert: Fokus liegt auf der nachhaltigen Ertragskraft statt auf historischen Buchwerten

  • Juristisch anerkannt: Breite Akzeptanz bei Finanzbehörden, Gerichten und in steuerlichen Verfahren

  • Verhandlungssicherheit: Transparentes Bewertungsverfahren schafft eine objektive Grundlage in der Transaktionsverhandlung

  • Flexibel: Berücksichtigung individueller Chancen und Risiken (z. B. Kundenstruktur, Marktstellung, Managementqualität)

  • Praxisrelevant: Besonders geeignet für inhabergeführte Betriebe mit konstanten Überschüssen


Grenzen der Methode – juristische und ökonomische Abwägungen

Trotz seiner hohen Relevanz weist das Verfahren auch Einschränkungen auf:

  • Prognoseunsicherheit: Künftige Erträge lassen sich nur unter Annahmen planen

  • Subjektivität beim Zinssatz: Die Wahl des Kapitalisierungszinssatzes beeinflusst den Wert erheblich

  • Vernachlässigung von Substanzwerten: Immobilien, Markenrechte oder stille Reserven fließen nur bedingt ein

  • Ungeeignet bei Turnaround-Szenarien: Für sanierungsbedürftige Unternehmen ist die Anwendung nur bedingt sinnvoll


Wann eignet sich das Ertragswertverfahren?

Die Bewertung des Unternehmens mittels Ertragswert ist besonders geeignet:

  • bei nachhaltig profitablen Unternehmen mit planbaren Cashflows

  • bei Vorbereitung der Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie

  • zur Vorbereitung eines Unternehmen verkaufen über digitale M&A-Plattformen

  • für die Aufnahme von Beteiligungskapital oder einer Investition von Kapital

  • im Rahmen strukturierter M&A-Prozesse, bei denen ein neutraler Wertansatz benötigt wird

Gerade auf firmenzukaufen.de sorgt ein nachvollziehbar ermittelter Unternehmenswert für Vertrauen bei Interessenten und bessere Chancen im Verkaufsprozess.


Juristisch fundiertes Fazit

Die Bewertung des Unternehmens mit dem Ertragswertverfahren bietet eine rechtssichere und wirtschaftlich fundierte Grundlage für Transaktionen, Nachfolgelösungen und Investorenansprache. In Kombination mit dem Substanzwertverfahren oder der Multiplikatormethode ergibt sich ein ganzheitliches Bewertungsbild. Eine qualifizierte Bewertung durch M&A-Berater oder Steuerberater erhöht die Rechtssicherheit und Marktgängigkeit.

Nutzen Sie unser Bewertungstool von firmenzukaufen.de oder lesen Sie im Ratgeber zur Unternehmensbewertung mehr über Bewertungsmodelle und deren Anwendungsbereiche.


FAQ – Häufige Fragen zur Bewertung des Unternehmens

Was versteht man unter der „Bewertung des Unternehmens“ nach dem Ertragswertverfahren?
Das Ertragswertverfahren bestimmt den Unternehmenswert auf Grundlage zukünftiger Erträge, die auf den heutigen Wert abgezinst werden.

Ist das Ertragswertverfahren für jede Firma geeignet?
Nein. Es eignet sich vorrangig für Unternehmen mit stabiler Ertragslage und kalkulierbaren Zukunftserwartungen.

Wie oft sollte die Bewertung aktualisiert werden?
Bei wesentlichen Marktveränderungen oder regelmäßig alle 12 Monate zur strategischen Planung und Investorenkommunikation.

Was ist der Unterschied zum Substanzwertverfahren?
Das Substanzwertverfahren bewertet die vorhandenen Vermögenswerte (z. B. Maschinen, Grundstücke), während das Ertragswertverfahren auf der künftigen Ertragskraft basiert.

Wie lässt sich der Kapitalisierungszinssatz ermitteln?
Er setzt sich aus dem risikofreien Basiszinssatz (z. B. Bundesanleihe) und einem individuell festzulegenden Risikoaufschlag zusammen – abhängig von Branche, Marktstellung und Unternehmensrisiken.

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