
Der optimale Firmenname: Ein unterschätzter Erfolgsfaktor für den Firmenverkauf
Einleitung
Ein rechtssicherer, differenzierender und professionell entwickelter Firmenname bildet die Grundlage für eine starke Marktposition und steigert die Transaktionsfähigkeit bei einer geplanten Firmenübernahme oder Geschäftsübernahme. Für die Unternehmensbewertung ist der immaterielle Markenwert ein bedeutender Faktor. Ein präziser Name steigert die Sichtbarkeit, stärkt das Vertrauen potenzieller Erwerber und kann entscheidend sein, wenn es darum geht, ein Unternehmen erfolgreich zu verkaufen.
Dieser Beitrag zeigt detailliert, welche juristischen, wirtschaftlichen und strategischen Gesichtspunkte beim Naming-Prozess aus Sicht eines M&A-Beraters zu berücksichtigen sind – stets mit Blick auf die spätere Investition von Kapital und die Unternehmensnachfolge.
Rechtliche Anforderungen: Klarheit und Schutzfähigkeit als Mindestvoraussetzungen
Ein Firmenname unterliegt der Firmenwahrheit und dem Firmenausschließungsgrundsatz gemäß § 18 HGB. Das bedeutet:
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Er muss zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen.
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Er darf keine irreführenden Angaben enthalten (z. B. keine internationale Bezeichnung für ein rein lokal tätiges Unternehmen).
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Der Name darf nicht identisch oder verwechslungsfähig mit bereits eingetragenen Firmen sein.
Praxistipp: Vor der Anmeldung ist eine Prüfung im Handelsregister und beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) unverzichtbar. Auch eine Kollisionsprüfung bei EUIPO (für europaweite Expansionen) ist empfehlenswert.
Unternehmenswert steigern durch markenfähige Namensgebung
Ein markenrechtlich geschützter Firmenname ist ein immaterielles Wirtschaftsgut und kann beim Firmenverkauf kapitalisiert werden – insbesondere bei Asset Deals oder Share Deals, wo Markenrechte übertragen werden.
Vorteile eines markenfähigen Namens:
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Schutz gegenüber Dritten (§ 5 MarkenG)
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Monetarisierung im Rahmen der Unternehmensbewertung
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Höherer Wiedererkennungswert bei der Veräußerung des Unternehmens
Ein Firmenname wirkt sich somit nicht nur auf das Kundenvertrauen aus, sondern ist auch transaktionsrelevant für die rechtliche Due Diligence.
Strategische Positionierung im Naming-Prozess
Ein guter Firmenname erfüllt drei Funktionen:
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Er erklärt, was das Unternehmen tut.
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Er differenziert sich von Wettbewerbern.
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Er ist digital auffindbar – Stichwort: domainbasiertes Reputationsmanagement.
Typische Ansätze:
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Kombination von Leistung & Name (z. B. „Kanzlei Berger & Partner“)
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Branchenspezifische Begriffe mit lokaler Verankerung („Baugruppe Berlin“)
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Fantasienamen mit hoher Schutzfähigkeit („Lexcura GmbH“)
Der richtige Firmenname stärkt die Markenidentität, erhöht die Reichweite und verringert den Aufwand bei der späteren Firmenübernahme.
Kreativität versus Seriosität – Balance für unterschiedliche Transaktionsarten
Bei B2B-Unternehmen oder beratungsintensiven Branchen (z. B. IT-Dienstleister, Rechtsanwälte, Finanzberatung) ist Seriosität entscheidend. Ein humorvoller Name könnte in der externen Wahrnehmung vertrauensmindernd wirken und sich negativ auf die Kaufpreisverhandlungen auswirken.
Bei B2C-Geschäftsmodellen kann ein emotional oder kreativ aufgeladener Name hingegen hilfreich sein – etwa in der Gastronomie, im Handel oder bei Eventdienstleistern.
Entscheidend ist die Zielgruppe der potenziellen Käufer, nicht nur der Kundschaft.
Marktfähigkeit testen – Rückkopplung mit Zielgruppe und Stakeholdern
Ein Firmenname kann intern als passend erscheinen, extern aber irritieren. Daher empfiehlt sich eine strukturierte Testphase:
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Online-Umfragen mit Kunden
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Feedback von externen Stakeholdern (z. B. Steuerberater, M&A-Berater)
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A/B-Tests bei Google Ads oder über Social Media
Dies ist besonders wichtig vor dem Hintergrund der Investition von Kapital durch Dritte. Ein Name, der Vertrauen schafft, senkt die Einstiegshürde und erhöht die Erfolgschance bei einer Unternehmensnachfolge.
Technische Verfügbarkeit und rechtliche Exklusivität prüfen
Vor endgültiger Namenswahl ist eine umfassende Verfügbarkeitsprüfung durchzuführen:
Prüfkriterium | Zweck |
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Handelsregisterauszug | Schutz vor firmenrechtlicher Kollision |
DPMA-Recherche | Vermeidung markenrechtlicher Abmahnungen |
Domainprüfung (z. B. .de/.com) | Sicherung der digitalen Präsenz |
Social Media Check | Schutz vor Identitätsverwechslung |
Hinweis: Eine frühzeitige anwaltliche Begleitung kann potenzielle Konflikte im Rahmen einer späteren Firmenübernahme vermeiden.
Fazit: Der Firmenname als wirtschaftlich und juristisch relevanter Transaktionsfaktor
Ein gut durchdachter Firmenname erfüllt nicht nur ästhetische oder kommunikative Zwecke, sondern bildet einen substantiellen Bestandteil der Unternehmensbewertung. Er kann immaterielles Vermögen darstellen, sich auf den Kaufpreis auswirken und sogar als Transaktionshindernis wirken, wenn marken- oder firmenrechtliche Risiken bestehen.
firmenzukaufen.de empfiehlt daher eine professionelle Namensfindung, unter Berücksichtigung von Markenrecht, Digitalstrategie und M&A-relevanten Bewertungskriterien. Denn: Wer seine Firma verkaufen möchte, muss auch mit dem Namen überzeugen.
Call-to-Action
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FAQ – Häufig gestellte Fragen
Muss mein Firmenname vor dem Firmenverkauf geschützt sein?
Ein markenrechtlich geschützter Firmenname erleichtert den Firmenverkauf erheblich und kann den Kaufpreis positiv beeinflussen.
Kann ich nachträglich ein Rebranding vornehmen?
Ja, insbesondere bei negativ behafteten oder generischen Namen. Das Rebranding sollte jedoch vor dem Verkaufsprozess abgeschlossen sein.
Wird der Firmenname in der Unternehmensbewertung berücksichtigt?
Ja, der Name ist Teil des immateriellen Anlagevermögens und kann je nach Markenbekanntheit und Schutzfähigkeit in der Unternehmensbewertung berücksichtigt werden.