Ertragswertverfahren bei der Unternehmensbewertung – rechtliche Grundlagen und Anwendung

Einleitung

Die Unternehmensbewertung ist das Fundament jeder professionellen M&A-Transaktion. Ob Unternehmensnachfolge, Firmenübernahme oder strategische Geschäftsübernahme – ohne eine präzise Bewertung fehlt die objektive Basis für Kaufpreisverhandlungen und die Bestimmung des notwendigen Kapitalbedarfs. Unter den Bewertungsmethoden gilt das Ertragswertverfahren Unternehmensbewertung als der in Deutschland juristisch am stärksten verankerte Standard. Es richtet den Blick nicht auf vergangenheitsorientierte Bilanzwerte, sondern auf die nachhaltige Ertragskraft, die für Käufer entscheidend ist, wenn eine Investition von Kapital in ein Unternehmen erwogen wird.


Rechtliche Fundamente des Ertragswertverfahrens

Das Ertragswertverfahren Unternehmensbewertung ist gesetzlich normiert (§§ 199 ff. BewG) und wird sowohl von Finanzbehörden als auch Gerichten als verbindliche Bewertungsmethode anerkannt.

  • Rechtssicherheit: Es ist maßgeblich bei steuerlichen Bewertungen wie Erbschaften und Schenkungen.

  • M&A-Praxis: Auch im Kontext von Unternehmensverkauf und Firmenübernahme bildet es die juristisch belastbare Bewertungsbasis.

  • Vergleichbarkeit: Einheitliche Vorgaben gewährleisten Transparenz für alle Transaktionsparteien.


Methodik der Unternehmensbewertung im Ertragswertverfahren

 

1. Ermittlung der nachhaltigen Ertragskraft

Die Grundlage bildet die Bereinigung der Jahresabschlüsse um Sondereffekte und die Prognose der zukünftigen Erträge. Typischerweise erfolgt die Planung über drei bis fünf Jahre.

 

2. Kapitalisierungszinssatz

Der Kapitalisierungszinssatz berücksichtigt:

  • Basiszins (langfristige Bundesanleihen)

  • Risikozuschlag (branchen- und größenabhängig)

  • Unternehmerlohn als kalkulatorische Komponente

 

3. Diskontierung und Ertragswert

Die prognostizierten Ergebnisse werden mit dem Kapitalisierungszinssatz auf den Bewertungsstichtag abgezinst. Das Ergebnis bildet den Unternehmenswert, ggf. angepasst um Substanzwerte oder Sondervermögen.

 


Vorteile des Ertragswertverfahrens

  • Objektivität: Fokussiert auf die nachhaltige Ertragskraft des Unternehmens

  • Juristische Belastbarkeit: Durch das Bewertungsgesetz klar normiert

  • Transaktionsrelevanz: Essentiell für Kaufpreisfindung bei Firma verkaufen oder Firmenübernahme

  • Planungssicherheit: Ermöglicht Käufern die präzise Kalkulation des Kapitalbedarfs und eine fundierte Investition von Kapital


Vergleich mit alternativen Bewertungsverfahren

Im Gegensatz zur Multiplikator-Methode, die stark von Marktdaten abhängt, oder dem Discounted-Cashflow-Verfahren (DCF), das eine komplexe Cashflow-Planung erfordert, bietet das Ertragswertverfahren Unternehmensbewertung eine Kombination aus Einfachheit, Rechtssicherheit und Akzeptanz in der deutschen Rechtsprechung und M&A-Praxis.


Bedeutung für M&A, Nachfolge und Transaktionen

Für Verkäufer stellt das Verfahren ein zentrales Instrument dar, um beim Unternehmen verkaufen einen fairen Preis zu erzielen. Käufer wiederum können Risiken realistisch einschätzen – sei es im Rahmen eines Management-Buy-In oder Management-Buy-Out. Im Zuge einer Unternehmensnachfolge schafft es die Grundlage für einen transparenten Interessenausgleich zwischen Alt- und Neugesellschaftern.


Weiterführende Fachbeiträge

 

Juristische Bewertung

Das Ertragswertverfahren Unternehmensbewertung ist nicht nur ein rechnerisches Konstrukt, sondern ein juristisch abgesichertes Bewertungsmodell, das in steuerrechtlichen wie auch zivilrechtlichen Kontexten höchste Akzeptanz genießt. Wer eine Firma verkaufen oder eine Geschäftsübernahme plant, sollte diese Methode stets als primäres Bewertungsverfahren einbeziehen.


FAQ – Ertragswertverfahren Unternehmensbewertung

Was ist das Ertragswertverfahren Unternehmensbewertung?
Ein Verfahren, das den Wert eines Unternehmens auf Basis der nachhaltigen Ertragskraft bestimmt.

Welche Vorteile bietet das Verfahren?
Rechtssicherheit, Objektivität und hohe Akzeptanz bei M&A-Transaktionen.

Wann ist das Verfahren besonders relevant?
Bei Unternehmensnachfolge, Firmenübernahme und steuerlicher Bewertung.

Wie unterscheidet es sich vom DCF-Verfahren?
Das DCF basiert auf Cashflows, während das Ertragswertverfahren Unternehmensbewertung stärker auf nachhaltige Erträge fokussiert und juristisch normiert ist.

Ist es für Käufer und Verkäufer gleichermaßen geeignet?
Ja, es schafft Transparenz und eine faire Basis für Kaufpreisverhandlungen.

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