Ertragswertverfahren Unternehmensbewertung: Definition, rechtliche Grundlagen und Anwendung in der Praxis

Warum das Ertragswertverfahren Unternehmensbewertung essenziell für Transaktionen ist

Das Ertragswertverfahren Unternehmensbewertung zählt zu den zentralen Methoden bei der Bewertung von Unternehmen im Rahmen von M&A-Transaktionen. Es basiert auf der betriebswirtschaftlichen Annahme, dass der Wert eines Unternehmens aus dessen künftig erzielbaren finanziellen Überschüssen resultiert. Für potenzielle Käufer, etwa im Rahmen eines Management-Buy-In oder Management-Buy-Out, stellt es eine rechtssichere und objektivierte Bewertungsgrundlage dar. Auch für Verkäufer, die ihr Unternehmen verkaufen oder eine Firmenübernahme strukturieren möchten, bietet das Verfahren eine belastbare Orientierung.


Was versteht man unter dem Ertragswertverfahren Unternehmensbewertung?

Das Ertragswertverfahren Unternehmensbewertung ist ein in Deutschland etabliertes Verfahren zur Ermittlung des objektivierten Unternehmenswerts. Es wird insbesondere bei einer Unternehmensnachfolge, einer Geschäftsübernahme oder im steuerlichen Kontext herangezogen.

Definition gemäß IDW S 1:

„Der Unternehmenswert ergibt sich aus dem Barwert der künftigen finanziellen Überschüsse, die dem Unternehmenseigner zufließen, abgezinst mit einem risikoadäquaten Kapitalisierungszinssatz.“

Wichtige Begriffe im Überblick

Fachbegriff Bedeutung
Zukunftserträge Prognostizierte, nachhaltige Jahresüberschüsse
Kapitalisierungszinssatz Zusammensetzung aus Basiszins und Risikozuschlag
Ewige Rente Vereinfachte Annahme für die Zeit nach der Detailplanung
Diskontierungsmodell Kapitalwertmethode (DCF-ähnlich, jedoch auf Jahresüberschüsse bezogen)

 

 

In welchen Fällen ist das Ertragswertverfahren Unternehmensbewertung geeignet?

Das Verfahren ist insbesondere anwendbar bei:

  • Unternehmen, deren künftige Ertragslage verlässlich prognostiziert werden kann

  • Unternehmensnachfolge mit steuerlichen Implikationen

  • M&A-Transaktionen mit externen Investoren oder bei interner Umstrukturierung

  • Strategischen Verkäufen oder Firmenübernahmen

  • Klärung des Unternehmenswerts bei Erbauseinandersetzungen oder Anteilsübertragungen

Weniger geeignet ist es bei stark substanzorientierten oder verlustträchtigen Unternehmen ohne belastbare Plandaten.


Anwendung des Verfahrens – Schritt für Schritt

1. Ermittlung der finanziellen Überschüsse

Zunächst wird eine belastbare Planungsrechnung aufgestellt, meist über einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren. Relevante Größen sind EBIT, EBT oder Jahresüberschüsse nach Steuern.

2. Ableitung des Kapitalisierungszinssatzes

Dieser setzt sich aus einem risikofreien Basiszins und einem objektivierten Risikoaufschlag zusammen – letzterer berücksichtigt unternehmensspezifische Unsicherheiten (z. B. Marktstellung, Managementqualität).

3. Abzinsung

Die ermittelten Überschüsse werden mit dem Kapitalisierungszinssatz auf den Bewertungsstichtag diskontiert. Ab dem Ende der Detailplanungsphase wird eine sogenannte ewige Rente unterstellt.

4. Berechnung des Unternehmenswerts

Die Summe der Barwerte ergibt den Gesamtunternehmenswert – ggf. unter Abzug nicht betriebsnotwendiger Vermögenswerte oder Einrechnung latenter Steuereffekte.


Juristische Einordnung und steuerliche Bedeutung

Das Ertragswertverfahren Unternehmensbewertung ist im deutschen Bewertungsrecht (insbesondere § 199 ff. BewG) als anerkannte Methode verankert. Es wird von Finanzbehörden, Familiengerichten und Wirtschaftsprüfern regelmäßig zur Wertermittlung bei:

  • Unternehmen verkaufen im Rahmen der Nachfolge

  • Steuerlichen Bewertungen (Erbschaft-/Schenkungsteuer)

  • Gesellschafterauseinandersetzungen

  • Investition von Kapital durch Dritte (z. B. Family Offices oder PE-Fonds)

verwendet.

In der Due Diligence-Phase einer Geschäftsübernahme dient es als Grundlage zur Ableitung eines indikativen Kaufpreises und zur rechtlichen Absicherung gegenüber Dritten.


Vorteile und Grenzen

Vorteile:

  • Objektivierte und nachvollziehbare Unternehmensbewertung

  • Transparente Ableitung der Werttreiber

  • Bewertungsstandard nach IDW S 1

  • Rechtssicheres Verfahren für Finanzamt, Gerichte und Vertragspartner

Nachteile:

  • Hoher Planungsaufwand und Fachkenntnis erforderlich

  • Risiko subjektiver Einschätzungen bei Prognosen

  • Nur bedingt geeignet bei instabilen oder sehr jungen Unternehmen


Fazit: Verlässliches Bewertungsverfahren für Verkäufer und Investoren

Das Ertragswertverfahren Unternehmensbewertung bietet eine präzise, juristisch abgesicherte und betriebswirtschaftlich fundierte Methode zur Bewertung bei einer Firmenübernahme, Geschäftsübernahme, Unternehmensnachfolge oder wenn Eigentümer ihre Firma verkaufen möchten. Die fundierte Herleitung des Unternehmenswerts dient der Argumentation im Transaktionsprozess und minimiert spätere Auseinandersetzungen.

Nutzen Sie das Bewertungstool von firmenzukaufen.de, um eine erste Werteinschätzung zu erhalten, oder sprechen Sie mit einem unserer erfahrenen Partner aus dem M&A-Netzwerk.


FAQ – häufige Fragen zum Ertragswertverfahren Unternehmensbewertung

Wann wird das Ertragswertverfahren angewendet?

Bei der Unternehmensnachfolge, einer Firmenübernahme oder wenn Eigentümer ihre Firma verkaufen möchten. Ebenso bei steuerlichen Bewertungen und gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Was unterscheidet das Ertragswertverfahren von anderen Verfahren?

Es basiert auf der Ertragskraft und nicht auf Vermögenswerten wie das Substanzwertverfahren – ideal für Käufer mit Fokus auf die Investition von Kapital.

Ist das Ertragswertverfahren steuerlich relevant?

Ja. Es ist insbesondere bei Erbschaften, Schenkungen und Unternehmensübertragungen nach dem Bewertungsgesetz (§ 199 ff. BewG) anerkannt.

Wie berücksichtigt das Verfahren den Kapitalbedarf des Unternehmens?

Indirekt: Der Wert ergibt sich aus den zukünftigen ausschüttungsfähigen Überschüssen – Investitionen und Kapitalbedarf werden in der Planung berücksichtigt.

Kann das Ertragswertverfahren auch bei einem Management-Buy-In oder Management-Buy-Out eingesetzt werden?

Unbedingt. Es ist Standard bei der Ableitung indikativ bewerteter Kaufpreise in solchen Transaktionsformen.

Alle Artikel anzeigen