
Der Liquidationswert ist ein zentraler Bewertungsmaßstab innerhalb professioneller Unternehmensbewertungen, insbesondere bei der strategischen Entscheidung, ein Unternehmen verkaufen oder eine Firma verkaufen zu wollen. Als Gegenpol zum Ertragswert und Substanzwert spiegelt er den realisierbaren Vermögenswert eines Unternehmens bei dessen vollständiger Zerschlagung wider. Dieser Bewertungsansatz ist insbesondere bei fehlender Fortführungsprognose, Insolvenznähe, gescheiterter Unternehmensnachfolge oder geplanter Stilllegung relevant.
Juristische Definition des Liquidationswerts
Der Liquidationswert bezeichnet den Nettoerlös, der im Rahmen einer geordneten oder sofortigen Unternehmensliquidation durch die Verwertung sämtlicher Vermögensgegenstände unter Abzug aller Verpflichtungen realisierbar wäre. Es handelt sich um eine objektivierte Bewertungsuntergrenze, die insbesondere bei Firmenübernahmen und Geschäftsübernahmen als Absicherung für Investoren und Gläubiger dient.
Typische Bestandteile des Liquidationswerts:
Bewertungsobjekt | Bewertungsansatz |
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Anlagevermögen | Verkehrswerte / Restbuchwerte |
Umlaufvermögen | Marktpreise / Liquidationserlöse |
immaterielle Vermögenswerte | meist nicht ansetzbar (z. B. Markenrechte) |
Verbindlichkeiten & Rückstellungen | vollständiger Abzug zum Nennwert |
Juristisch strukturierte Berechnung des Liquidationswerts
Die Ermittlung des Liquidationswerts erfolgt auf Grundlage eines mehrstufigen, betriebswirtschaftlich und bilanziell fundierten Bewertungsverfahrens. Die folgenden Schritte sind dabei einzuhalten:
1. Identifikation der bilanziellen Vermögenswerte
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Erfassung sämtlicher Sachanlagen (z. B. Maschinen, technische Anlagen, Betriebsimmobilien)
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Bewertung des Umlaufvermögens (Vorräte, Rohstoffe, halbfertige und fertige Erzeugnisse)
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Berücksichtigung von Finanzanlagen (Beteiligungen, langfristige Forderungen, liquide Mittel)
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Im Regelfall keine Aktivierung immaterieller Werte (z. B. Marken, Know-how), da schwer veräußerbar
2. Bewertung der Aktiva zum realisierbaren Veräußerungswert
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Ableitung realistischer Marktpreise auf Basis aktueller Verkehrswerte
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Ansatz von Abschlägen bei illiquiden Positionen oder Notverwertungssituationen
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Einbeziehung unabhängiger Gutachter oder öffentlich bestellter Sachverständiger empfohlen
3. Vollständiger Abzug sämtlicher Passiva
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Erfassung sämtlicher kurzfristiger Verbindlichkeiten (Lieferanten, Banken, sonstige Gläubiger)
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Abzug langfristiger Schulden (Darlehen, Leasingverbindlichkeiten, Anleihen)
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Berücksichtigung latenter Steuerlasten, Pensionsverpflichtungen und vertraglicher Rückstellungen
4. Einrechnung der Transaktions- und Liquidationskosten
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Kosten der Verwertung und Abwicklung (z. B. Maklerprovisionen, Demontage)
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Gutachterhonorare, Rechts- und Steuerberatungskosten
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Liquidationssteuern gemäß § 16 EStG, insbesondere bei Kapitalgesellschaften
5. Ergebnis: juristisch belastbarer Liquidationswert
Der so berechnete Liquidationswert stellt den Nettoveräußerungswert des Unternehmens dar, der bei vollständiger Auflösung nach Abzug sämtlicher Verpflichtungen und Transaktionskosten erzielt werden kann. Er bildet eine objektivierte Bewertungsuntergrenze für strategische Entscheidungen im Rahmen von Firmenübernahmen, Investition von Kapital oder der rechtssicheren Abwicklung einer Firma verkaufen-Transaktion.
Relevanz des Liquidationswerts bei Verkauf, Übernahme und Nachfolge
Der Liquidationswert spielt in folgenden M&A-Szenarien eine entscheidende Rolle:
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Letzte Bewertungsuntergrenze in Kaufpreisverhandlungen bei Firmenübernahme
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Maßstab für Käufer zur Risikominimierung bei Restrukturierungen oder Management-Buy-Out
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Entscheidungsgrundlage bei Fehlender Fortführungsprognose
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Vergleichswert zu anderen Verfahren wie DCF- oder Multiplikator-Methode
In der Unternehmensnachfolge dient der Liquidationswert regelmäßig als Verhandlungskorridor, insbesondere wenn keine Einigung über Zukunftserträge erzielt werden kann.
Grenzen und juristische Risiken des Liquidationswerts
Trotz seiner methodischen Klarheit hat der Liquidationswert folgende Einschränkungen:
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Keine Abbildung des künftigen Ertragspotenzials
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Immaterielle Vermögenswerte bleiben in der Regel unberücksichtigt
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Realisierbarkeit hängt stark vom Marktumfeld ab („Fire-Sale-Risiko“)
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Nicht geeignet als alleinige Grundlage für den Wert einer fortführungsfähigen Gesellschaft
Fazit – Liquidationswert als juristisch abgesicherte Untergrenze
Der Liquidationswert ist ein juristisch relevanter, betriebswirtschaftlich belastbarer Referenzwert in der Unternehmensbewertung und wird insbesondere in Krisenszenarien, bei Ausstiegsszenarien, Management-Buy-In oder Investition von Kapital herangezogen. Er sollte jedoch nie isoliert verwendet werden, sondern stets im Kontext alternativer Bewertungsverfahren betrachtet werden.
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FAQ – häufige Fragen zum Liquidationswert
Was ist der Liquidationswert?
Der Liquidationswert beschreibt den Nettoerlös, der bei der vollständigen Auflösung eines Unternehmens durch Verwertung der Aktiva und Abzug der Passiva erzielt werden kann.
Wann ist der Liquidationswert relevant?
Vor allem bei Unternehmensstilllegungen, Insolvenzverfahren oder gescheiterter Unternehmensnachfolge dient er als Bewertungsgrundlage.
Wie unterscheidet sich der Liquidationswert vom Ertragswert?
Der Ertragswert basiert auf zukünftigen Gewinnen bei Fortführung, der Liquidationswert hingegen auf realisierbaren Sachwerten im Zerschlagungsfall.
Welche Rolle spielt der Liquidationswert beim Unternehmen verkaufen?
Er definiert die Bewertungsuntergrenze bei Transaktionen und schützt vor unterbewerteten Angeboten bei einer Firmenübernahme.
Gibt es ein Tool zur Berechnung des Liquidationswerts?
Ja – das Bewertungstool auf firmenzukaufen.de unterstützt eine belastbare Wertermittlung inkl. Liquidationswert.