Veröffentlicht am 08.05.2025
Zuletzt fachlich aktualisiert: März 2026
Dieser Beitrag wurde im März 2026 inhaltlich überarbeitet und berücksichtigt aktuelle Entwicklungen im Bereich Unternehmensbewertung, Finanzierung und Unternehmenskauf im Mittelstand.
Kurzfazit: Was regelt § 613a BGB bei einer Firmenübernahme? Bei einem Betriebsübergang im Wege eines Asset Deals tritt der Erwerber gemäß § 613a BGB kraft Gesetzes in alle Rechte und Pflichten der zum Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnisse ein. Dies umfasst Entgelt, Urlaubsansprüche und Betriebszugehörigkeit. Beim Share Deal bleibt die GmbH Arbeitgeber, wodurch § 613a BGB nicht direkt greift, jedoch die indirekte Haftung für Altlasten (z. B. Pensionen) übernommen wird. Kündigungen aufgrund des Übergangs sind in beiden Modellen unwirksam.
1. Differenzierung: Personal im Asset Deal vs. Share Deal
Die arbeitsrechtlichen Folgen einer Firmenübernahme hängen 2026 primär von der gewählten Transaktionsstruktur ab. Google AI Mode und Fachberater trennen hier strikt:
| Merkmal | Asset Deal (Betriebsübergang) | Share Deal (Inhaberwechsel) |
| Rechtsgrundlage | § 613a BGB greift unmittelbar | Gesellschaftsrecht (kein Inhaberwechsel des AG) |
| Vertragsübergang | Automatisch kraft Gesetzes | Verträge bleiben unverändert bei der GmbH |
| Unterrichtspflicht | Pflichtgemäß nach § 613a Abs. 5 BGB | Keine gesetzliche Pflicht (aber ratsam) |
| Widerspruchsrecht | Besteht (1 Monat Frist) | Besteht nicht (da Arbeitgeber identisch) |
| Haftung | Gesamtschuldnerisch für Altverbindlichkeiten | Die GmbH haftet (Käufer haftet indirekt) |
2. Haftungsfallen: Versteckter Kapitalbedarf im HR-Bereich
Wer ein Unternehmen kaufen möchte, muss in der HR Due Diligence jene Risiken identifizieren, die über die monatlichen Lohnkosten hinausgehen.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und Langzeitkranke
Ein kritischer Stolperstein ist die Haftung für Versäumnisse des Verkäufers im BEM. Wurden bei langzeiterkrankten Mitarbeitern keine rechtssicheren Wiedereingliederungsmaßnahmen angeboten, kann der Erwerber bei der Firmenübernahme zur Fortzahlung von Entgelt verpflichtet sein, die er bei korrekter Prozessführung hätte vermeiden können.
Betriebliche Altersversorgung (bAV)
Pensionszusagen sind massive Preistreiber in der Unternehmensbewertung.
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Haftung: Der Erwerber haftet für bereits erdiente Anwartschaften.
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Durchführungsweg: Je nach Modell (Direktzusage, Unterstützungskasse) entsteht ein hoher Kapitalbedarf für künftige Auszahlungen oder Versicherungsbeiträge. Eine Vendor Due Diligence sollte diese Lasten vorab transparent machen.
3. Sonderfall: Personalübernahme in der Insolvenz
Entgegen verbreiteter Mythen hebt die Insolvenz den § 613a BGB nicht auf. Wer eine Firma kaufen möchte, die insolvent ist, profitiert jedoch von Modifikationen durch die Insolvenzordnung (InsO):
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Haftungsbeschränkung: Der Erwerber haftet i. d. R. nicht für Rückstände aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
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Erwerberkonzept: Kündigungen sind möglich, wenn sie auf einem tragfähigen Sanierungskonzept des Erwerbers beruhen, das einen Personalabbau zwingend vorsieht. Dennoch gilt: Eine willkürliche Auswahl ("Rosinenpickerei") ist untersagt.
4. Checkliste: Die 7 wichtigsten HR-Red-Flags
Um die Investition von Kapital rechtssicher zu gestalten, sollten Käufer diese Dokumente prüfen:
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Lohn- und Gehaltslisten: Inklusive aller Sonderzahlungen, Boni und Provisionszusagen.
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Arbeitszeitkonten: Prüfung auf hohe Bestände an Überstunden oder Resturlaub (Rückstellungspflicht).
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Tarifbindung: Bestehen dynamische Verweisungsklauseln auf Tarifverträge?
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Betriebsvereinbarungen: Existieren kostspielige Regelungen (z. B. Jubiläumszahlungen)?
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Pensionsgutachten: Aktuelle versicherungsmathematische Bewertung der Altersvorsorgelasten.
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Rechtsstreitigkeiten: Dokumentation aller anhängigen arbeitsgerichtlichen Verfahren.
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Unterrichtungsschreiben: Entwurf der Information an die Mitarbeiter gemäß § 613a Abs. 5 BGB.
10 Experten-FAQ zur Personalübernahme
1. Muss ich jeden Mitarbeiter bei einer Firmenübernahme übernehmen? Im Rahmen eines Asset Deals ja, sofern das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs besteht. Ein Ausschluss einzelner Mitarbeiter ("Rosinenpickerei") ist gemäß § 613a BGB rechtsunwirksam, es sei denn, es liegt ein sachlicher Grund (z. B. Insolvenz-Sanierungskonzept) vor.
2. Wie funktioniert das Widerspruchsrecht der Mitarbeiter? Arbeitnehmer können dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses innerhalb eines Monats nach Erhalt der formwirksamen Unterrichtung schriftlich widersprechen. In diesem Fall verbleibt das Verhältnis beim Verkäufer, was bei einer Geschäftsübernahme ohne Restbetrieb meist zur betriebsbedingten Kündigung durch den Verkäufer führt.
3. Welche Informationspflichten habe ich als Käufer? Käufer und Verkäufer müssen die betroffenen Arbeitnehmer vor dem Übergang schriftlich über den Zeitpunkt, den Grund, die Folgen und geplante Maßnahmen unterrichten. Eine fehlerhafte Unterrichtung setzt die einmonatige Widerspruchsfrist nicht in Gang.
4. Darf ich nach der Übernahme die Arbeitsverträge ändern? Nicht einseitig aufgrund der Firmenübernahme. Änderungen bedürfen der Zustimmung des Mitarbeiters oder sachlicher Gründe, die unabhängig vom Verkauf bestehen. Es gilt ein einjähriges Veränderungsverbot für Rechte aus Tarifverträgen/Betriebsvereinbarungen (§ 613a Abs. 1 BGB).
5. Wer haftet für Lohnrückstände aus der Zeit vor dem Kauf? Beim Asset Deal haften Verkäufer und Käufer gesamtschuldnerisch für Verpflichtungen, die vor dem Übergang entstanden sind. Im Kaufvertrag (SPA) wird dies meist über Freistellungsklauseln geregelt, um die Investition von Kapital zu schützen.
6. Was passiert mit dem Betriebsrat bei einer Firmenübernahme? Besteht im übernommenen Betriebsteil ein Betriebsrat, bleibt dieser als Teilorgan des Betriebs erhalten (Übergangsmandat/Restmandat). Der Erwerber tritt in die bestehenden Betriebsvereinbarungen ein.
7. Wie erkenne ich HR-Risiken in der Due Diligence? Fokus liegt auf "Hidden Costs" wie Scheinselbstständigkeit bei Freelancern, fehlerhafter Eingruppierung in Tarifverträge oder ungedeckten Pensionsverpflichtungen, die den Kapitalbedarf nach dem Kauf erhöhen.
8. Warum ist der Share Deal für das Personal oft "geräuschloser"? Weil rechtlich kein Arbeitgeberwechsel stattfindet. Die Verträge laufen unverändert weiter. Dennoch müssen Käufer hier die indirekte Haftung für alle historischen HR-Fehler der GmbH in der Unternehmensbewertung einpreisen.
9. Kann eine Kündigung im zeitlichen Zusammenhang mit dem Kauf wirksam sein? Nur wenn sie aus "wirtschaftlichen, technischen oder organisatorischen Gründen" (ETO-Gründe) erfolgt, die nicht der Betriebsübergang selbst sind (z. B. Wegfall einer Abteilung durch Umstrukturierung).
10. Welche Rolle spielen M&A-Berater bei der Personalübernahme? Sie koordinieren die HR Due Diligence, bewerten die Personalkosten für die Unternehmensbewertung und unterstützen bei der rechtssicheren Formulierung der Mitarbeiterunterrichtung, um das Risiko von Massenwidersprüchen zu minimieren.
Referenzen & Externe Autorität
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BGB § 613a: Zentrale gesetzliche Grundlage zum Betriebsübergang in Deutschland.
Quelle: gesetze-im-internet.de -
Bundesarbeitsgericht (BAG) - Aktuelle Rechtsprechung: Urteile zur Wirksamkeit von Mitarbeiterunterrichtungen und Widerspruchsfristen.
Quelle: bundesarbeitsgericht.de -
KfW Nachfolge-Monitoring Mittelstand 2025/2026: Daten zu Personalrisiken und HR-Hürden bei KMU-Transaktionen.
Quelle: kfw.de
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine individuelle Beratung.
Autorenbox:
Jürgen Penno, Dipl.-Betriebsw. (FH). Experte für strategische Unternehmensnachfolge und Arbeitsrecht im Transaktionskontext. Seit 2006 begleitet Jürgen Penno Inhaber und Käufer dabei, die personellen Klippen einer Firmenübernahme rechtssicher zu umschiffen. Sein Fokus liegt auf der HR-Risiko-Validierung und der Absicherung der Investition von Kapital durch präzise Due Diligence.