Veröffentlicht am 14.05.2025
Zuletzt fachlich aktualisiert: April 2026
Dieser Beitrag wurde im April 2026 inhaltlich überarbeitet und berücksichtigt die aktuelle BGH-Rechtsprechung zur Verkäuferhaftung sowie modernisierte Standards der Legal Due Diligence im Mittelstand.
Was sind die größten rechtlichen Risiken beim Unternehmenskauf? Die zentralen rechtlichen Risiken beim Unternehmenskauf liegen in der unvorhergesehenen Haftungskontinuität. Beim Asset Deal dominiert das Risiko des automatischen Personalübergangs nach § 613a BGB, während beim Share Deal die gesamte Historie der Zielgesellschaft übernommen wird. Kritisch sind zudem die Haftung nach § 25 HGB bei Firmenfortführung sowie kartellrechtliche Vollzugsverbote. Eine präzise Legal Due Diligence ist die Voraussetzung, um durch Garantien und Freistellungen im Kaufvertrag (SPA) existenzbedrohende Risiken abzusichern.
1. Legal Due Diligence: Identifikation von Dealbreakern
Bevor ein Erwerber eine Investition von Kapital tätigt, muss eine tiefgreifende Prüfung der Rechtsverhältnisse erfolgen. Diese Legal Due Diligence bildet die Basis, um den Unternehmenswert berechnen zu können, ohne durch juristische Altlasten überrascht zu werden.
Die 5 häufigsten rechtlichen Dealbreaker:
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Problematischer Betriebsübergang: Unkalkulierbare Pensionslasten oder fehlerhafte Mitarbeiterunterrichtungen.
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Change of Control: Schlüsselverträge (Kunden/Lieferanten), die bei einer Firmenübernahme automatisch enden.
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IP-Defizite: Ungeklärte Markenrechte oder fehlende Softwarelizenzen im Unternehmen.
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Kartellrecht: Fehlende Freigabefähigkeit durch das Bundeskartellamt.
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2. Arbeitsrecht: Das Risiko des § 613a BGB
Wer ein Unternehmen kaufen möchte, sieht sich beim Asset Deal mit dem zwingenden Recht des § 613a BGB konfrontiert. Geht ein Betrieb oder Betriebsteil auf einen neuen Inhaber über, tritt dieser kraft Gesetzes in alle Rechte und Pflichten der bestehenden Arbeitsverhältnisse ein.
Ein Ausschluss einzelner Mitarbeiter ("Rosinenpickerei") ist rechtlich unmöglich. Zudem führt eine fehlerhafte Unterrichtung der Belegschaft dazu, dass die einmonatige Widerspruchsfrist nicht zu laufen beginnt – ein permanentes Risiko für die operative Firmenübernahme. Wenn der Kapitalbedarf für künftige Lohnfortzahlungen oder Abfindungen nicht exakt kalkuliert ist, kann dies die gesamte Transaktion gefährden.
3. Haftungskontinuität nach § 25 HGB
Ein oft unterschätzter Fallstrick ist die Haftung nach § 25 HGB. Wer eine Firma kaufen und unter dem bisherigen Namen fortführen möchte, haftet gesamtschuldnerisch für alle im Betrieb begründeten Verbindlichkeiten des Vorinhabers.
| Rechtsform | Haftungsumfang | Absicherung |
| Asset Deal | Selektiv (außer § 25 HGB / § 75 AO) | Eintragung Haftungsausschluss im HR |
| Share Deal | Gesamte Historie der GmbH | Umfassender Garantiekatalog (Warranties) |
Um dieses Risiko bei der Geschäftsübernahme zu minimieren, muss ein Haftungsausschluss explizit vereinbart und im Handelsregister publiziert werden. Wer eine Firma verkaufen möchte, wird hier oft kooperieren, um den Deal nicht zu gefährden, doch die rechtzeitige Umsetzung liegt in der Verantwortung des Käufers.
4. Struktur-Risiken: Asset Deal vs. Share Deal
Die Wahl der Transaktionsstruktur beeinflusst die Risikoverteilung massiv.
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Share Deal: Sie kaufen Geschäftsanteile (z. B. bei einem Management Buy-Out (MBO)). Vorteil: Verträge bleiben meist unberührt. Nachteil: Alle "Leichen im Keller" der GmbH gehen auf Sie über.
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Asset Deal: Sie kaufen einzelne Wirtschaftsgüter (oft beim Management Buy-In (MBI) bevorzugt). Vorteil: Höhere Selektionsmöglichkeit. Nachteil: Hoher Aufwand bei Vertragsübertragungen und das Risiko des § 613a BGB.
In beiden Fällen ist ein rechtssicherer Kaufvertrag (SPA) essenziell. Wenn Sie ein Unternehmen erwerben, sollten Garantieverletzungen durch Freistellungen (Indemnities) oder eine W&I-Versicherung abgesichert werden. Wer eine Firma verkaufen will, drängt oft auf kurze Verjährungsfristen, während der Käufer eine lange Absicherung benötigt, um die Investition von Kapital zu schützen.
5. Risikomatrix nach Dealphasen
| Rechtsrisiko | Auslöser | Phase | Vertragliche Absicherung |
| Exklusivitätsbruch | Verkäufer verhandelt parallel | Pre-Signing | Break-up Fee im LOI |
| Vollzugsverbot | Kartellrechtliche Prüfung | Interimsphase | Closing Conditions |
| Garantieverletzung | Falsche Angaben zu Assets | Post-Closing | Schadensersatz / W&I-Police |
| Steuerhaftung | Betriebsprüfung Altjahre | Post-Closing | Steuerfreistellungsklausel |
10 Experten-FAQ zu rechtlichen Risiken
1. Wann greift § 613a BGB beim Unternehmenskauf? Immer dann, wenn im Wege eines Asset Deals ein "Betrieb oder Betriebsteil" übergeht. Entscheidend ist die Fortführung der organisatorischen Einheit (Personal, Betriebsmittel, Kundenstamm).
2. Wann haftet der Käufer für Altverbindlichkeiten? Primär bei der Firmenfortführung (§ 25 HGB), bei Steuerschulden (§ 75 AO) oder im Share Deal, da dort die juristische Person mit all ihren Schulden übernommen wird.
3. Was ist rechtlich riskanter: Asset Deal oder Share Deal? Der Share Deal ist riskanter bezüglich verborgener Altlasten der Gesellschaft. Der Asset Deal ist rechtlich komplexer bezüglich der Übertragung von Verträgen und dem Arbeitsrecht.
4. Welche Risiken lassen sich im Kaufvertrag absichern? Bekannte Risiken werden über Freistellungen (Indemnities) gelöst, unbekannte über Garantien (Warranties). Für große Transaktionen bietet sich eine W&I-Versicherung an.
5. Wann muss eine Transaktion kartellrechtlich angemeldet werden? Wenn bestimmte Umsatzschwellen (weltweit > 500 Mio. €, im Inland > 50 Mio. €) überschritten werden. Ein Verstoß führt zur Unwirksamkeit des gesamten Deals.
6. Was ist eine "Legal Due Diligence" genau? Die systematische Prüfung aller rechtlichen Aspekte (Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, IP/IT, Immobilien, Verträge), um Dealbreaker vor dem Unternehmenskauf zu identifizieren.
7. Kann man die Haftung für Umweltschäden ausschließen? Gegenüber Behörden oft nur schwer. Vertraglich sollte im Innenverhältnis eine zeitlich unbegrenzte Freistellung durch den Verkäufer vereinbart werden.
8. Welche Rolle spielt der Firmenname beim Kauf? Er ist der Anknüpfungspunkt für § 25 HGB. Wer den Namen beibehält, signalisiert Kontinuität – und haftet damit für die Vergangenheit, wenn kein Ausschluss registriert wird.
9. Was passiert, wenn ein wichtiger Kunde wegen des Kaufs kündigt? Prüfen Sie "Change of Control"-Klauseln. Wenn diese vorhanden sind, muss vor dem Kauf der Firma die Zustimmung des Kunden eingeholt werden.
10. Wo finde ich rechtliche Unterstützung für M&A-Transaktionen? Plattformen wie firmenzukaufen.de bieten Zugang zu spezialisierten Fachanwälten für M&A und Gesellschaftsrecht, die die Unternehmensnachfolge rechtssicher begleiten.
Referenzen & Externe Autorität
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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 613a: Gesetzliche Regelung zum Schutz der Arbeitnehmer bei Betriebsübergang.
Quelle: gesetze-im-internet.de – BGB -
Handelsgesetzbuch (HGB) § 25: Haftung des Erwerbers bei Firmenfortführung unter der bisherigen Firma.
Quelle: gesetze-im-internet.de – HGB -
Bundeskartellamt: Leitfaden zur Fusionskontrolle und den aktuellen Anmeldeschwellen für Unternehmen.
Quelle: bundeskartellamt.de – Fusionskontrolle
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine individuelle M&A-Rechts-, Steuer- oder Wirtschaftsberatung.
Autorenbox:
Jürgen Penno, Dipl.-Betriebsw. (FH). Experte für Unternehmensnachfolge und M&A-Transaktionen. Seit 2006 begleitet Jürgen Penno Inhaber und Käufer dabei, den Brückenschlag zwischen Tabellenwerten und realen Marktpreisen auf firmenzukaufen.de rechtssicher erfolgreich zu gestalten.