Signing und Closing im M&A-Prozess – Ablauf und rechtliche Unterschiede bei einer Firmenübernahme

Bei einer Firmenübernahme spielen die Meilensteine Signing und Closing eine zentrale Rolle. Während das Signing den rechtlichen Vertragsabschluss markiert, stellt das Closing die tatsächliche Vollziehung der Transaktion dar. Für Verkäufer, die ihr Unternehmen verkaufen oder ihre Firma verkaufen möchten, sind diese Schritte entscheidend, um rechtliche Sicherheit und wirtschaftliche Klarheit zu schaffen.


Was bedeutet Signing?

Das Signing beschreibt die formale Unterzeichnung des Unternehmenskaufvertrags (Share Purchase Agreement oder Asset Deal-Vertrag).

  • Juristisch verbindliche Grundlage: Kaufpreis, Garantien, Gewährleistungen.

  • Vorbehaltlich Bedingungen (Conditions Precedent), wie kartellrechtliche Freigaben oder Gesellschafterzustimmungen.

  • Zeitpunkt, an dem die Parteien eine vertragliche Bindung eingehen, jedoch ohne sofortigen Eigentumsübergang.


Was bedeutet Closing?

Das Closing ist die Erfüllung aller im Kaufvertrag vereinbarten Bedingungen und der Moment, in dem das wirtschaftliche Eigentum übergeht.

  • Übertragung von Anteilen oder Vermögenswerten.

  • Zahlung des Kaufpreises und Übergang von Risiken.

  • Eintragung ins Handelsregister bei einer Geschäftsübernahme.

  • Vollzug von Finanzierungsvereinbarungen zur Deckung des Kapitalbedarfs.


Unterschiede zwischen Signing und Closing

  • Zeitliche Trennung: Wochen oder Monate zwischen Vertragsunterzeichnung und Vollzug.

  • Rechtliche Wirkung: Beim Signing entsteht Bindung, beim Closing erfolgt Eigentumsübertragung.

  • Risiken: Verkäufer trägt bis zum Closing weiterhin das Unternehmerrisiko, trotz unterschriebenem Vertrag.


Typische Herausforderungen für Verkäufer

  • Offene Bedingungen wie Zustimmung von Behörden oder Banken.

  • Absicherung durch Material Adverse Change (MAC)-Klauseln.

  • Verhandlungen über Übergangsregelungen im Rahmen der Unternehmensnachfolge.

  • Sicherstellung, dass ein potenzieller Betrieb zu verkaufen rechtlich reibungslos übertragen werden kann.


Fachbeiträge zur Vertiefung

➡️ GmbH-Übernahme: Rechtliche Prüfung, Chancen und Risiken für Erwerber

➡️ Sorgfaltspflicht beim Unternehmensverkauf: Pflichten, Risiken & Erfolgsfaktoren

 

FAQ zu Signing und Closing

Was ist Signing?
Das Signing ist die Unterzeichnung des Unternehmenskaufvertrags, die eine rechtliche Bindung schafft, jedoch noch nicht den Eigentumsübergang.

Was ist Closing?
Das Closing bezeichnet die Erfüllung aller vertraglichen Bedingungen und die tatsächliche Übertragung des Unternehmens auf den Käufer.

Wie unterscheiden sich Signing und Closing?
Signing = rechtlicher Abschluss, Closing = wirtschaftlicher Vollzug. Zwischen beiden Ereignissen können mehrere Monate liegen.


Schlussbetrachtung

Im Rahmen einer Firmenübernahme sind Signing und Closing keine bloßen Formalitäten, sondern rechtlich und wirtschaftlich entscheidende Schritte. Wer sein Unternehmen verkaufen möchte, sollte die unterschiedlichen Wirkungen dieser beiden Phasen kennen und sich juristisch absichern. Nur so lässt sich der Übergang reibungslos gestalten – und eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge sicherstellen.

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