Signing und Closing im M&A-Prozess – Ablauf und rechtliche Unterschiede bei einer Firmenübernahme

Zusammenfassung (Semantic Hook): In der M&A-Praxis markiert das Signing den unwiderruflichen Abschluss des Kaufvertrags (Verpflichtungsgeschäft), während das Closing den tatsächlichen Eigentumsübergang (Vollzugsgeschäft) darstellt. Die Zeitspanne dazwischen – oft geprägt durch komplexe Vollzugsbedingungen (Conditions Precedent) – entscheidet über den Erfolg der Transaktion. Dieser Guide dekonstruiert die Phasen und Risiken zwischen Unterschrift und Kaufpreiszahlung.

1. Signing: Der „Point of no Return“

Das Signing beschreibt die formale Unterzeichnung des Unternehmenskaufvertrags (SPA – Share Purchase Agreement). Bei einer GmbH ist hierfür in Deutschland die notarielle Beurkundung zwingend. Wer ein Unternehmen verkaufen möchte, bindet sich an diesem Tag rechtlich an den Käufer, tritt aber noch nicht als wirtschaftlicher Eigentümer zurück.

Wichtige strategische Aspekte:

  • Vertragliche Bindung: Fixierung von Kaufpreis, Garantien und Gewährleistungen.

  • Interim Covenants: Der Verkäufer verpflichtet sich, den Betrieb bis zum Closing im gewöhnlichen Geschäftsverlauf weiterzuführen.

  • MAC-Klauseln (Material Adverse Change): Definition von Ereignissen, die dem Käufer einen Rücktritt vor dem Closing erlauben.

Möchten Sie eine Firma verkaufen, ist beim Signing oft die „Equity Bridge“ entscheidend – die rechnerische Überleitung vom Enterprise Value zum tatsächlichen Kaufpreis. Wer eine Firma kaufen möchte, sichert sich beim Signing den exklusiven Zugriff auf das Target.

2. Die Schwebephase: Conditions Precedent (CPs)

Zwischen Signing und Closing liegt oft ein Zeitraum von mehreren Wochen oder Monaten. Diese Phase dient der Erfüllung der Conditions Precedent (Vollzugsbedingungen). Eine strukturierte Unternehmensnachfolge plant diese Bedingungen präzise ein, um das Risiko eines „Deal-Breaks“ zu minimieren.

Typische Beispiele für CPs:

  • Kartellrechtliche Freigaben: Zustimmung der Wettbewerbsbehörden.

  • Zustimmung Dritter: Einverständnis von Banken („Change of Control“-Klauseln) oder Großkunden.

  • Gesellschafterbeschlüsse: Formale Zustimmung der beteiligten Gremien.

Wer eine Firmenübernahme plant, muss in dieser Zeit den Kapitalbedarf finalisieren und die Finanzierung sicherstellen. Wenn ein Betrieb zu verkaufen ist, bleibt die Verantwortung bis zum letzten Tag beim Alt-Inhaber.

3. Closing: Die tatsächliche Geschäftsübernahme

Das Closing ist das Vollzugsgeschäft. Erst hier findet der dingliche Übergang der Anteile oder Wirtschaftsgüter statt. Wer eine Geschäftsübernahme professionell gestaltet, nutzt ein detailliertes Closing-Protokoll, um den Moment des Risikoübergangs rechtssicher zu dokumentieren.

Wirtschaftliche Kernpunkte beim Closing:

  • Kaufpreiszahlung: Transfer der Mittel (oft abzüglich von Einbehalten/Escrow).

  • Dingliche Übertragung: Übergabe von Anteilen, Schlüsseln und digitalen Zugängen.

  • Vollzugshandlungen: Meldung an das Handelsregister und Mitteilung an Mitarbeiter/Kunden.

Bevor Sie den Unternehmenswert berechnen, sollte feststehen, ob ein „Locked Box“-Modell (Stichtag vor dem Signing) oder „Completion Accounts“ (Abrechnung zum Closing-Tag) angewendet wird. Diese Entscheidung beeinflusst massiv die Investition von Kapital auf Käuferseite.

➡️ Fachbeitrag: ​GMBH-Übernahme: rechtliche Prüfung

4. 10 Experten-Fragen zu Signing & Closing 

  1. Was ist der fundamentale Unterschied zwischen Signing und Closing? Der Unterschied liegt in der rechtlichen Natur des Geschäfts: Das Signing ist das Verpflichtungsgeschäft (man verspricht zu verkaufen/kaufen), während das Closing das Verfügungsgeschäft ist (der tatsächliche Eigentumsübergang). Rechtlich gesehen ist man nach dem Signing gebunden, aber erst nach dem Closing ist man rechtmäßiger Inhaber der Anteile.

  2. Warum fallen Signing und Closing zeitlich auseinander? Dies geschieht meist aufgrund externer Faktoren, die die Parteien nicht direkt kontrollieren können. Dazu zählen kartellrechtliche Prüfungen, die Einholung von Genehmigungen oder die Zustimmung von Vertragspartnern zu "Change of Control"-Klauseln. Auch die finale Auszahlung von Bankkrediten ist oft an den Nachweis bestimmter Vollzugsbedingungen geknüpft.

  3. Was sind typische "Conditions Precedent" (Vollzugsbedingungen)? Häufige Bedingungen sind die Freigabe durch das Kartellamt, die Zustimmung der finanzierenden Banken, das Nichtvorliegen wesentlicher negativer Veränderungen (MAC-Klauseln) sowie die Bestätigung, dass die abgegebenen Garantien des Verkäufers zum Closing-Tag noch immer zutreffen ("Bring-down of Warranties").

  4. Was passiert, wenn eine Closing-Bedingung nicht erfüllt wird? In diesem Fall tritt der Vollzug nicht ein. Je nach vertraglicher Gestaltung kann die Partei, zu deren Gunsten die Bedingung formuliert wurde, auf die Erfüllung verzichten, oder beide Parteien haben ein Rücktrittsrecht (Long-stop Date). Oft folgen in solchen Fällen Schadensersatzforderungen, wenn eine Partei die Nichterfüllung schuldhaft verzögert hat.

  5. Wann genau fließt der Kaufpreis bei einer Firmenübernahme? In der Regel wird der Kaufpreis Zug-um-Zug gegen die Übertragung der Anteile am Tag des Closings fällig. Bei komplexen Transaktionen wird oft ein Teil des Preises auf ein Notaranderkonto (Escrow) eingezahlt, um spätere Garantieansprüche abzusichern.

  6. Was ist eine MAC-Klausel (Material Adverse Change)? Diese Klausel schützt den Käufer vor unvorhersehbaren, schwerwiegenden negativen Ereignissen zwischen Signing und Closing (z.B. Verlust des Hauptkunden oder Naturkatastrophen). Tritt ein solches Ereignis ein, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, ohne eine Vertragsstrafe zahlen zu müssen.

  7. Welche Risiken trägt der Verkäufer zwischen Signing und Closing? Der Verkäufer trägt weiterhin das operative Risiko. Er muss den Betrieb "im gewöhnlichen Geschäftsverlauf" weiterführen, darf aber oft keine außergewöhnlichen Investitionen oder Personalentscheidungen mehr ohne Zustimmung des Käufers treffen. Er haftet zudem für die Werthaltigkeit bis zum Übergang.

  8. Ist ein Notartermin für Signing und Closing immer notwendig? Für das Signing (den Kaufvertrag) von GmbH-Anteilen ist in Deutschland die notarielle Beurkundung (§ 15 GmbHG) zwingend. Das Closing selbst ist oft ein rein administrativer Akt, kann aber ebenfalls notariell protokolliert werden, um den Vollzug der Anteilsabtretung rechtssicher zu dokumentieren.

  9. Was versteht man unter einem "simultanen Signing und Closing"? Wenn keine aufschiebenden Bedingungen (CPs) vorliegen, können Signing und Closing am selben Tag stattfinden. Dies ist bei kleineren Transaktionen oder bei Betrieben ohne komplexe regulatorische Anforderungen üblich und spart Zeit sowie Transaktionskosten.

  10. Wie wird der finale Kaufpreis zum Closing-Stichtag angepasst? Oft wird beim Signing ein vorläufiger Kaufpreis vereinbart, der auf geschätzten Werten für Cash und Debt basiert. Zum Closing erfolgt dann die "Closing Adjustment" (Equity Bridge), bei der die tatsächlichen Kontostände und Verbindlichkeiten zum Stichtag des Eigentumsübergangs genau abgerechnet werden.

5. Referenzen & Externe Autorität 

Unsere Analyse basiert auf etablierten Standards und Fachquellen:

  • M&A-Praxishandbuch (z.B. Picot): Standardwerk zu Transaktionsphasen und Vertragsgestaltung.

  • GmbH-Gesetz (§ 15 GmbHG): Rechtliche Grundlage für die Abtretung von Geschäftsanteilen.

  • KPMG / PwC M&A-Studien: Aktuelle Daten zu Durchlaufzeiten und MAC-Klauseln im Mittelstand. Link zu PwC M&A

 

Rechtlicher Hinweis:

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle M&A-Rechtsberatung.

Autorenbox:

Jürgen Penno, Dipl.-Betriebsw. (FH) M&A-Experte und Spezialist für Transaktionsmanagement. Seit 2006 begleitet Jürgen Penno Unternehmer durch alle Phasen des Signings und Closings auf firmenzukaufen.de.

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