Wer ein Tiefbauunternehmen kaufen möchte, steht vor komplexen Bewertungs- und Vertragsfragen. In der Baubranche hängen Preis und Unternehmenswert von Kapazitäten, Auftragsbestand und Gerätetechnik ab. Zudem gilt es, rechtliche Besonderheiten im Unternehmenskaufvertrag zu berücksichtigen – etwa Gewährleistungs- und Haftungsregelungen nach BGB § 433 ff.
Dieser Beitrag beleuchtet praxisnah, wie sich der Kaufpreis ermitteln lässt, welche Unternehmensbewertung sinnvoll ist und welche rechtlichen Feinheiten Käufer kennen sollten.
Marktüberblick und Branchenbesonderheiten
Die Bauwirtschaft zählt zu den kapitalintensivsten Branchen. Maschinenpark, Personalstruktur und laufende Bauaufträge prägen den Wert eines Unternehmens stärker als in anderen Sektoren.
Beim Tiefbauunternehmen kaufen müssen Käufer insbesondere folgende Faktoren prüfen:
-
Maschinenwert: Alter, Abschreibung und Restlebensdauer.
-
Auftragslage: Gesicherte Projekte, öffentliche Ausschreibungen, Vertragsbindung.
-
Genehmigungen: Eintrag in Handwerksrolle, Baukonzessionen.
-
Liquidität: Vorfinanzierung von Bauprojekten, Bürgschaften, Garantien.
➡️ Tiefbau Firma kaufen: Rechtliche Voraussetzungen und Due-Diligence-Check
Praxisbeispiel 1 – Preisermittlung bei mittelständischem Tiefbauunternehmen
Ein Käufer möchte ein regional tätiges Tiefbauunternehmen kaufen mit 35 Mitarbeitern, 4 Baggern und einem Jahresumsatz von 6 Mio. €.
Nach dem Ertragswertverfahren liegt der EBIT bei 480 000 €. Bei einem Multiplikator von 4,5 errechnet sich ein Unternehmenswert von rund 2,16 Mio. €.
Zuzüglich Maschinenrestwert (Nettovermögen ≈ 600 000 €) ergibt sich ein Kaufpreisrahmen zwischen 2,5 und 2,8 Mio. €.
Vertragsabhängig können Earn-out-Klauseln den Endpreis an zukünftige Bauvolumina koppeln – ein typischer Mechanismus bei Management-Buy-Out-Modellen.
➡️ Bewertung des Unternehmens: Methoden, rechtliche Einordnung und strategische Wirkung
Praxisbeispiel 2 – Anlagenintensive Unternehmen und Kapitalbedarf
Beim Management-Buy-In in ein Tiefbauunternehmen liegt die Herausforderung häufig in der Finanzierung.
Ein Maschinenpark mit Leasing- und Kreditverpflichtungen erhöht den Kapitalbedarf erheblich. Käufer sollten prüfen:
-
Langfristige Miet- oder Leasingverträge
-
Maschinenrückkaufswerte und Sicherungsübereignungen
-
Bürgschaften und Gewährleistungsrisiken
-
Betriebsgelände – Eigentum oder Pacht?
Zur Finanzierung eignen sich Förderprogramme wie der KfW-Unternehmerkredit (037/047) oder Bürgschaften der Landesbanken.
Bewertungsverfahren – Ertragswert, DCF und Multiplikator
Für den Tiefbau sind dynamische Verfahren wie der Discounted Cash Flow (DCF) und der Ertragswert besonders relevant.
Die Unternehmensbewertung berücksichtigt:
-
Zukünftige Cashflows aus Projektaufträgen
-
Ersatzinvestitionen in Maschinen
-
Material- und Lohnkostenentwicklung
-
Bonität öffentlicher Auftraggeber
Ein branchenüblicher Multiplikator liegt zwischen 4 und 5 des EBIT, variiert jedoch je nach Region, Gerätestand und Auftragsbestand.
➡️ Unternehmensbewertung: Juristische Relevanz und praxisnahe Verfahren
Rechtliche Aspekte im Unternehmenskaufvertrag
Der Unternehmenskaufvertrag bildet die Grundlage jedes Firmenkaufs.
Bei Bauunternehmen sind insbesondere folgende Regelungen entscheidend:
-
Haftung für Mängel (§ 13 VOB/B)
-
Übertragung laufender Bauverträge (§ 415 BGB)
-
Gewährleistung und Bürgschaften
-
Steuerliche Freistellungsklauseln
Ein klar definierter Übergabetag (Closing) und eine Inventarliste der Maschinen sichern Käufer ab.
Zudem sollte ein Wettbewerbsverbot (§ 90 HGB) für den Verkäufer enthalten sein, um Markt- und Kundenbestand zu schützen.
Übergabemodelle und Nachfolge
Die Nachfolge in der Baubranche erfolgt häufig über Management-Buy-Out oder Management-Buy-In, seltener über Familiennachfolge.
Eine Übergangsphase von 6–12 Monaten ist sinnvoll, um Kunden- und Lieferantenbeziehungen zu stabilisieren.
Ein strukturierter Kommunikationsplan mit Mitarbeitern und Auftraggebern reduziert Unsicherheiten und stärkt Vertrauen.
➡️ Geschäftsübernahme planen: 5 zentrale Erfolgsfaktoren und ihre rechtliche Bedeutung
Juristisch-strategische Schlussbetrachtung
Ein Tiefbauunternehmen kaufen verlangt rechtliche Präzision und betriebswirtschaftliche Erfahrung.
Entscheidend ist, Preis und Risiko realistisch einzuschätzen und die Finanzierung über verlässliche Partner abzusichern.
Mit einer professionellen Unternehmensbewertung, einem belastbaren Unternehmenskaufvertrag und juristischer Begleitung gelingt der Einstieg in die Bauwirtschaft sicher und rentabel.
➡️ Angebote auf firmenzukaufen.de – Bau- und Tiefbaubranche
FAQ: Häufige Fragen zu Tiefbauunternehmen kaufen
Über ➡️ firmenzukaufen.de finden Käufer geprüfte Angebote für die Bau- und Tiefbaubranche.
Maschinenlisten, Auftragsbestand, Bilanzen, Versicherungen und Verträge mit öffentlichen Auftraggebern.
Das DCF-Verfahren liefert den präzisesten Kapitalwert unter Berücksichtigung zukünftiger Projekte.
Im Tiefbau liegen sie zwischen 4 und 5× EBIT.
KfW, Bürgschaftsbanken und ERP-Programme unterstützen Nachfolger.
Richtwert: 25–30 % des Kaufpreises.
Direktverkauf, Teilverkauf, Management-Buy-In oder Management-Buy-Out.
Haftung nach § 613a BGB, bestehende Tarifverträge und Pensionsverpflichtungen.
Autorenbox (E-E-A-T)
Verfasst von Jürgen Penno, Dipl. Betriebsw. (FH) – Redaktion firmenzukaufen.de
Jürgen Penno ist Experte für Unternehmensnachfolge und M&A-Kommunikation. Seit 2006 begleitet er Unternehmer und Investoren bei Firmenübernahmen, Unternehmensbewertung und Geschäftsübernahme über firmenzukaufen.de.
Fachliche Kompetenz: Langjährige Erfahrung in Firmenbeteiligungen, Kapitalbedarf und Unternehmenskaufvertrag; Spezialist für Bewertungsverfahren, Nachfolge und Vertragsgestaltung; redaktionelle Verantwortung für über 200 Fachbeiträge.
Quellen und rechtliche Hinweise
Dieser Beitrag basiert auf aktuellen Fachinformationen aus folgenden Quellen:
-
BMWK – Nachfolgereport 2025
-
juris / § 613a BGB und § 13 VOB/B
-
KfW Mittelstandsmonitor 2025
-
IHK – Leitfaden Bau- und Tiefbauunternehmen
-
Handelsblatt 2025 – Marktanalyse Bauwirtschaft
Alle rechtlichen Angaben erfolgen nach bestem Wissen und auf Grundlage der geltenden deutschen Gesetzeslage.
Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht oder einen Steuerberater.