
Bewertungsfragen im Spannungsfeld zwischen Recht und Ökonomie
In M&A-Transaktionen ist die Unternehmen Bewertung niemals ein starres Zahlenwerk, sondern ein dynamischer Aushandlungsprozess. Käufer analysieren Bewertungen nicht bloß auf Plausibilität, sondern auf verhandlungsfähige Ermessensspielräume – insbesondere bei kapitalwertrelevanten Zukunftsannahmen, bilanziellen Adjustierungen und risikobehafteten Positionen. Diese Flexibilität in der Bewertung eröffnet potenziellen Erwerbern die Möglichkeit, Wertminderungen juristisch und betriebswirtschaftlich fundiert geltend zu machen – mit direkten Auswirkungen auf den Transaktionspreis.
Bewertungskomponenten mit Potenzial zur Kaufpreisverhandlung
1. Planungsprämissen und Zukunftsprognosen
Die Ertragswertorientierung ist zentral für moderne Verfahren wie das Discounted-Cash-Flow-Verfahren (DCF). Käufer überprüfen folgende Aspekte:
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Umsatzplanungen auf Marktkonformität und Validität
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EBITDA-Margen im Branchenvergleich
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Wachstumsraten und Marktanteilsziele
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Capex-Planung und ihre Kapitaldienstfähigkeit
Rechtlich verhandelbar, da Planannahmen nicht objektiv beweisbar sind und oft ohne verbindliche Grundlage formuliert werden.
2. Normalisierung des Ergebnisses (EBITDA-Adjustierungen)
Ertragsbereinigungen sind ein Klassiker in der Bewertung, werden jedoch von Käufern häufig angezweifelt:
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Nicht wiederkehrende Erträge und Aufwendungen
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Inhaberbezogene Leistungen wie überhöhte Geschäftsführergehälter
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Sponsoring oder private Ausgaben als betriebliche Kosten
Juristischer Hebel: Käufer fordern eine wirtschaftlich neutrale Vergleichsbasis, insbesondere bei Transaktionen mit Earn-Out-Komponenten.
3. Vermögenspositionen und bilanzielle Unsicherheiten
Substanzwerte und Bilanzposten werden regelmäßig infrage gestellt:
Vermögenswert | Verhandlungspotenzial aus Käufersicht |
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Immobilien | Bewertung nach Verkehrswert statt Buchwert |
Vorräte | Abschläge bei Veralterung oder Überbestand |
Forderungen aus Lieferungen | Abzinsung oder Risikoabschläge bei Ausfallwahrscheinlichkeit |
Aktivierte Eigenleistungen | Abwertung mangels Drittverwertbarkeit |
Bewertungsspielräume bieten juristisch angreifbare Angriffsflächen zur Kapitalwertreduktion.
4. Kundenportfolio und Vertragsbindung
Käufer fokussieren sich auf vertraglich gesicherte Umsätze:
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Langfristverträge mit Kündigungsfristen
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Konzentrationsrisiken (Top-3-Kunden-Anteil)
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Wechselwahrscheinlichkeit im Kundenstamm
Verhandlungshebel: Geringe Bindung = höheres Markt- und Volumenrisiko, was sich negativ auf den Barwert der zukünftigen Zahlungsströme auswirkt.
5. Abhängigkeit vom Management und Schlüsselpersonal
Personenabhängigkeit ist ein klassischer Dealbreaker. Käufer analysieren:
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Key-Man-Risiken (z. B. Wissensträger ohne Nachfolge)
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Verlust von Know-how durch Verkäuferausstieg
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Fehlende Managementverträge oder Nachfolgeregelungen
Rechtlich verankerbar durch Preisanpassungsklauseln oder Earn-Out-Strukturen zur Risikoallokation.
Juristische Instrumente zur Herleitung von Bewertungsabschlägen
In der Vertragsgestaltung und Bewertungssubstanz nutzen Käufer folgende Mechanismen:
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Due-Diligence-Erkenntnisse zur Risikobegründung
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Kaufpreisreduktion durch Gewährleistungsbeschränkungen
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Vertragsklauseln mit Suspensivbedingungen (z. B. Umsatzgarantien)
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Retentionszahlungen bei Unsicherheit über Vermögenssubstanz
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Besserungsscheine bei potenziellem zukünftigen Mehrwert
Wichtige Prüfliste für Käufer bei der Unternehmen Bewertung
✔ Zukünftige Zahlungsströme und deren Herleitung
✔ Subjektive Annahmen bei Margen und Investitionsquoten
✔ Bewertungsansätze nicht betriebsnotwendiger Assets
✔ Rechtliche Risiken aus anhängigen Verfahren
✔ Kunden- und Personalabhängigkeiten
✔ Vertragsstrukturen und Erlösdiversifikation
✔ Transparenz der Businesspläne und ihrer Herleitung
Ergebnisbetrachtung: Bewertung ist juristisch verhandelbar
Die Unternehmen Bewertung ist aus Käufersicht kein Ergebnis, sondern ein juristisch und ökonomisch fundierter Verhandlungsprozess. Wer eine Firma verkaufen oder im Rahmen einer Unternehmensnachfolge übergeben möchte, sollte sich bewusst sein: Jeder Bewertungsansatz ist angreifbar, wenn Annahmen nicht belastbar sind. Käufer nutzen diese Öffnungen strategisch – rechtlich zulässig und argumentativ durchsetzbar.
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FAQ zur Unternehmen Bewertung bei M&A-Transaktionen
Vor allem Umsatzplanungen, EBITDA-Adjustierungen, stille Reserven, Kundenbindung und Schlüsselpersonal sind häufig Gegenstand der Preisverhandlung.
Durch Due-Diligence-Ergebnisse, Gewährleistungsregelungen, Earn-Out-Klauseln oder Besserungsscheine lassen sich potenzielle Risiken monetär erfassen.
Kurzfristige Verträge, hohe Kundenkonzentration oder fehlende Bindung reduzieren den Barwert künftiger Erträge und führen zu Bewertungsabschlägen.
Immer dann, wenn ihr Marktwert deutlich vom Buchwert abweicht oder keine Drittverwertbarkeit besteht, z. B. bei Vorräten oder Forderungen.
Vor allem Inhaberabhängigkeit, fehlende Managementbindung, anhängige Rechtsstreitigkeiten und unklare Geschäftsmodelle führen zu substanziellen Wertabschlägen.