
Einleitung
Bei der Bewertung einer Firma im Kontext einer Unternehmensnachfolge, einer Firmenübernahme oder beim Unternehmen verkaufen steht stets die Frage im Zentrum: „Welchen objektiv nachweisbaren Wert hat das Unternehmen?“ Das Ertragswertverfahren liefert darauf eine rechtlich fundierte, ökonomisch belastbare und in der M&A-Praxis fest verankerte Antwort. Es gilt als die maßgebliche Methode, um den Unternehmenswert zu berechnen und Kaufpreisverhandlungen auf eine rechtssichere Grundlage zu stellen.
Juristische und ökonomische Grundlagen des Ertragswertverfahrens
Das Ertragswertverfahren ist in Deutschland sowohl im Bewertungsgesetz (BewG) als auch im IDW S1-Standard der Wirtschaftsprüfer fest verankert. Es basiert auf der Annahme, dass der Wert eines Unternehmens durch die künftig nachhaltig erzielbaren finanziellen Überschüsse bestimmt wird.
Kernaspekte aus rechtlicher und M&A-Sicht:
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Prognose zukünftiger Cashflows auf Basis bereinigter Planungsrechnungen.
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Diskontierung dieser Erträge mit einem Kapitalisierungszinssatz, zusammengesetzt aus risikolosem Basiszins und Risikoprämie.
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Einbezug besonderer Transaktionsformen wie Management-Buy-In (MBI) und Management-Buy-Out (MBO).
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Abgleich mit Multiplikator-Verfahren zur Plausibilisierung im Marktvergleich.
Ablauf der Bewertung nach dem Ertragswertverfahren
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Analyse der Ausgangskennzahlen
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Aufbereitung von Jahresabschlüssen, Businessplänen, Liquiditätsrechnungen.
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Neutralisierung von Sondereffekten (außerordentliche Erträge oder Aufwendungen).
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Prognose der Ertragskraft
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Ermittlung nachhaltiger EBIT-/EBITDA-Größen.
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Anpassung um steuerliche Effekte und Kapitalbedarf.
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Diskontierung der Cashflows
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Anwendung des Kapitalisierungszinssatzes.
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Berücksichtigung transaktionsspezifischer Risiken.
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Berechnung des Unternehmenswertes
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Barwert aller zukünftigen Überschüsse.
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Hinzurechnung von nicht betriebsnotwendigem Vermögen.
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Typische Bewertungsfehler – und wie sie vermieden werden
In unserem Fachartikel Unternehmensbewertung Ertragswertverfahren: So vermeiden Sie Bewertungsfehler haben wir detailliert aufgezeigt, dass insbesondere folgende Fehler häufig auftreten:
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Überoptimistische Wachstumsannahmen → führen zu überhöhten Werten.
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Falsch ermittelter Kapitalisierungszinssatz → verzerrt die Risikoeinschätzung.
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Nicht berücksichtigte Steuerwirkungen → beeinflussen den Transaktionswert erheblich.
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Unklare Abgrenzung betriebsnotwendigen Vermögens → führt zu Bewertungsstreitigkeiten.
Bedeutung für M&A-Transaktionen
Das Ertragswertverfahren ist in der deutschen M&A-Praxis ein unverzichtbares Instrument, da es:
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Kaufpreisfindungen bei einer Firmenübernahme oder Geschäftsübernahme strukturiert,
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als rechtlich anerkanntes Verfahren Sicherheit in Kaufvertragsverhandlungen bietet,
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steuerliche Bewertungen im Rahmen einer Unternehmensnachfolge fundiert untermauert,
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eine belastbare Grundlage für Kapitalgeber bei der Investition von Kapital schafft.
Schlussfolgerung
Die Unternehmensbewertung nach dem Ertragswertverfahren bildet den rechtlichen und ökonomischen Standard im deutschen M&A-Markt. Sie schafft Transparenz, reduziert rechtliche Risiken und sichert faire Kaufpreisverhandlungen. Wer eine Firma verkaufen, eine Geschäftsübernahme vorbereiten oder den Unternehmenswert berechnen möchte, sollte auf die Expertise erfahrener M&A-Berater setzen. Über firmenzukaufen.de stehen Ihnen bewährte Tools und erfahrene Experten zur Verfügung, um Bewertungsprozesse professionell, rechtssicher und effizient zu gestalten.
FAQ – Unternehmensbewertung Ertragswertverfahren
1. Was bedeutet Unternehmensbewertung Ertragswertverfahren?
Es handelt sich um die Berechnung des Unternehmenswertes anhand der zukünftig erzielbaren Überschüsse, diskontiert auf den Bewertungsstichtag.
2. Wann wird das Ertragswertverfahren angewendet?
Es findet insbesondere Anwendung beim Unternehmen verkaufen, bei einer Firmenübernahme sowie bei der Unternehmensnachfolge.
3. Welche Rolle spielt der Kapitalisierungszinssatz?
Er bildet die zentrale Stellgröße zur Diskontierung zukünftiger Cashflows und reflektiert Risiko sowie Opportunitätskosten.
4. Welche Fehler gilt es zu vermeiden?
Unrealistische Prognosen, fehlerhafte Diskontierungssätze und fehlende steuerliche Einflüsse sind die häufigsten Fehlerquellen.
5. Ist das Verfahren universell einsetzbar?
Ja, es eignet sich für die meisten Branchen, wenngleich bei Start-ups oder in hochvolatilen Märkten ergänzende Verfahren sinnvoll sind.