
Die professionelle und juristisch fundierte Unternehmensbewertung ist ein zentrales Element jeder strukturierten Unternehmensnachfolge oder Firmenübernahme. Ob zur Vorbereitung, um eine Firma verkaufen zu können, zur Kapitalbedarfsanalyse oder im Zuge einer steuerlichen Relevanz: Die Bewertung des Unternehmenswerts stellt eine betriebswirtschaftlich und rechtlich unentbehrliche Grundlage dar. Im Folgenden wird erläutert, wer eine solche Bewertung vornehmen darf, wie sie durchgeführt wird und mit welchen Kosten zu rechnen ist.
Juristische Grundlagen der Unternehmensbewertung
Die Unternehmensbewertung definiert sich als strukturierter Prozess zur Ermittlung des objektivierten Unternehmenswerts. Dieser ist abhängig vom Bewertungsanlass, der Bewertungsmethode und dem Bewertungsziel. Die Bewertung dient u.a. als Basis für:
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Kaufpreisfindung beim Unternehmen verkaufen
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Steuerliche Bewertungen bei Erbschaft und Schenkung
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Regelungen bei Management-Buy-Out oder Management-Buy-In
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Argumentationsgrundlage für Investoren im Rahmen einer Investition von Kapital
Wer darf eine Unternehmensbewertung durchführen?
In Deutschland existiert keine gesetzliche Zulassungspflicht für Bewerter. Dennoch sind folgende Berufsgruppen zur professionellen Bewertung befugt und anerkannt:
Bewertergruppe | Eignung & rechtliche Relevanz |
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Wirtschaftsprüfer & Steuerberater | Methodensicher, steuerlich relevant, gerichtsfeste Gutachten |
Zertifizierte M&A-Berater | Praxisnah bei Firmenübernahme oder Geschäftsübernahme |
Sachverständige für Unternehmensbewertung | Anerkannte Gutachten bei gerichtlichen und steuerlichen Verfahren |
Unternehmensberater mit IDW-Zertifizierung | Standardisiert nach IDW S1, insbesondere bei internen Transaktionen |
Ablauf einer Unternehmensbewertung: Schritt für Schritt
1. Definition des Bewertungsanlasses
Z. B. Verkauf, Nachfolge, Erbschaft, Fusion oder Kapitalaufnahme.
2. Auswahl der Bewertungsmethode
Bewertungsmethode | Beschreibung |
Ertragswertverfahren | Zukunftsorientierte Bewertung anhand nachhaltiger Ertragskraft |
Discounted Cash Flow (DCF) | Kapitalwert der zukünftigen Cashflows unter Berücksichtigung des Kapitalisierungszinses |
Substanzwertverfahren | Ermittlung des materiellen und immateriellen Vermögens |
Multiplikator-Methode | Vergleich mit Branchenbenchmarks und Marktpreisen vergleichbarer Transaktionen |
3. Datenerhebung und Due Diligence
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Jahresabschlüsse, Planbilanzen, BWA
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Verträge, Beteiligungen, Rechtsrisiken
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Betriebswirtschaftliche Kennzahlen
4. Bewertung und Gutachtenerstellung
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Ableitung eines nachvollziehbaren Unternehmenswerts
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Dokumentation gemäß IDW S1 oder anderen anwendbaren Standards
Kosten einer Unternehmensbewertung: Was ist ein realistischer Rahmen?
Art der Bewertung | Preisrahmen (netto) |
Indikative Kurzbewertung | 1.500 – 5.000 EUR |
Standardisiertes Bewertungsgutachten | 5.000 – 20.000 EUR |
Komplexes Gutachten mit Due Diligence | > 20.000 EUR, abhängig von Umfang |
Kosten variieren je nach Bewertungsanlass, Unternehmensgröße und gewähltem Bewertungsstandard. Bei Transaktionen mit steuerlichen oder gesellschaftsrechtlichen Auswirkungen ist ein gerichtsfestes Gutachten zwingend empfehlenswert.
Fazit: Eine Bewertung ist keine Option, sondern Pflicht
In jedem Transaktionsfall – ob Unternehmensnachfolge, Firma verkaufen, Investition von Kapital oder Kapitalbedarf – ist eine valide, nachvollziehbare und juristisch einwandfreie Unternehmensbewertung unverzichtbar. Sie schafft Transparenz, minimiert Haftungsrisiken und ist das Fundament einer erfolgreichen Firmenübernahme oder Geschäftsübernahme.
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FAQ zur Unternehmensbewertung
Was kostet eine professionelle Unternehmensbewertung?
Zwischen 1.500 EUR und mehr als 20.000 EUR, je nach Methode, Tiefe und Unternehmenskomplexität.
Wer darf ein Unternehmen bewerten?
Anerkannte Bewerter sind u. a. Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, M&A-Berater und zertifizierte Sachverständige.
Welche Methode ist für die Nachfolge geeignet?
In der Regel Ertragswertverfahren oder Discounted-Cash-Flow-Methode.
Wie lange dauert eine Unternehmensbewertung?
Zwischen 2 und 6 Wochen, bei komplexen Fällen ggf. länger.
Ist eine Bewertung gesetzlich vorgeschrieben?
Nicht verpflichtend, aber bei Kaufpreisfindung, Steuerfragen und Gesellschafterstreitigkeiten faktisch unerlässlich.