Für viele Inhaber stellt die Unternehmensnachfolge den letzten großen Schritt ihres Unternehmerlebens dar.
Die Frage nach der passenden Finanzierungsstruktur – Kaufpreiszahlung oder Miete/Pacht – entscheidet über Liquidität, Steuerlast und Nachfolgeerfolg.
Aus Verkäufersicht sind neben dem Kaufpreis vor allem die steuerliche Optimierung, die Absicherung der Raten und die Nachhaltigkeit des Übergangs entscheidend.
Ausgangspunkt – Finanzierungsmodelle in der Unternehmensnachfolge
Auf einen Blick
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Kaufpreiszahlung = sofortige Liquidität, aber steuerlich komplex
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Mietmodell = laufende Einnahmen, planbare Ertragsverteilung
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Verkäufer entscheidet zwischen Einmalzahlung und langfristiger Einkunftssicherung
Verkäufer, die ihr Unternehmen verkaufen, haben grundsätzlich zwei Modelle:
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Kaufpreiszahlung (Einmalzahlung oder Ratenzahlung) – klassische Vollübertragung
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Miet- oder Pachtmodell – Übergabe des operativen Betriebs mit monatlichen Einnahmen
Der Unterschied liegt in Liquiditätsstruktur und steuerlicher Behandlung. Beide Modelle können über den Unternehmenskaufvertrag flexibel kombiniert werden.
Kaufpreiszahlung – Liquidität sofort, aber steuerlich anspruchsvoll
Die sofortige Kaufpreiszahlung ist für Verkäufer attraktiv, wenn die Liquidität sofort benötigt wird – etwa zur privaten Altersvorsorge oder Reinvestition.
Allerdings unterliegt der Gewinn aus dem Verkauf der Einkommensteuer (§ 16 EStG) und bei Kapitalgesellschaften ggf. der Körperschaftsteuer.
Vorteile
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Sofortige Liquidität und klare Eigentumsübertragung
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Bilanzielle Trennung – keine fortlaufende Haftung für Betriebsergebnisse
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Möglichkeit der Reinvestition (z. B. § 6b EStG – steuerbegünstigte Rücklage)
Nachteile
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Hohe einmalige Steuerbelastung
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kein laufender Ertrag aus dem Unternehmen mehr
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geringere Einflussmöglichkeiten nach Übergabe
➡️ Unternehmensbewertung: Einflussfaktoren, Verfahren und juristische Bewertungskriterien
Miete oder Pacht – nachhaltige Einnahmequelle und steuerlicher Puffer
Im Gegensatz zur Kaufpreiszahlung ermöglicht das Miet- oder Pachtmodell dem Verkäufer, weiterhin vom Erfolg des Unternehmens zu profitieren.
Dabei verpachtet der bisherige Eigentümer den Betrieb an den Käufer – häufig mit einer späteren Kaufoption.
Auf einen Blick
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gleichmäßige Ertragsverteilung über Jahre
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geringere Steuerprogression durch laufende Einnahmen
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planbare Altersabsicherung durch Miet- oder Pachteinnahmen
Vorteile
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steuerliche Glättung durch Verteilung der Einkünfte
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fortlaufende Einnahmen aus Pacht oder Miete
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flexible Übergangsregelung bei schrittweiser Nachfolge
Nachteile
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spätere Eigentumsübertragung
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Haftungsrisiko bei Nichtzahlung oder Fehlbewirtschaftung
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steuerliche Komplexität bei gemischten Einkunftsarten
Das Modell eignet sich besonders bei familieninternen Nachfolgen oder wenn Käufer über begrenzte Eigenmittel verfügen.
Durch steuerliche Gestaltung (z. B. Teilbetriebsverpachtung oder Ratenvereinbarung) lässt sich die Belastung deutlich senken.
➡️ Kapitalbedarf im Mittelstand – Finanzierungsstrategien und rechtliche Erfolgsfaktoren
Steuerliche Gestaltung – Optimierung statt Maximierung
Die steuerliche Bewertung der Nachfolge richtet sich nach:
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Art der Übertragung (Kauf / Pacht / Schenkung)
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Gesellschaftsform (Einzelunternehmen, GmbH, GmbH & Co. KG)
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Alter und persönliche Situation des Verkäufers
Kaufpreiszahlung:
→ steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn (§ 16 EStG)
→ mögliche Freibeträge bei Vollendung des 55. Lebensjahres (§ 16 Abs. 4 EStG)
→ begünstigte Besteuerung nach § 34 EStG
Miet-/Pachtmodell:
→ laufende Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG)
→ gleichmäßige Progression statt Einmalbelastung
→ Teilbetriebsverpachtung möglich (§ 16 Abs. 3b EStG)
Professionelle Nachfolgeplanung kombiniert beides: ein Teilverkauf mit anschließender Verpachtung des Restbetriebs – optimal zur Steuerstreuung.
Verhandlung und Vertragsgestaltung
Für Verkäufer ist entscheidend, die Vertragsklauseln rechtlich präzise zu formulieren:
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klare Definition der Eigentums- und Ertragsübergänge
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vertragliche Absicherung bei Ratenzahlung oder Mietausfall
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Einbindung von Garantien und Rückübertragungsrechten
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Abstimmung mit steuerlichem Berater zur Vermeidung doppelter Belastung
➡️ Bewertung des Unternehmens: Methoden, rechtliche Einordnung und strategische Wirkung
FAQ
Nach § 16 EStG, abhängig von Gesellschaftsform und Alter des Verkäufers – Freibeträge ab 55 möglich.
Stabile Einnahmen, steuerliche Glättung und flexible Übergabe.
Ja, gängige Praxis zur schrittweisen Nachfolge und Steueroptimierung (§ 16 Abs. 3b EStG).
Zahlungsausfall, Haftungsrisiken und eingeschränkter Einfluss auf die Geschäftsführung.
Durch Teilbetriebsverkäufe, Ratenzahlungen und steuerfreie Reinvestitionen (§ 6b EStG).
Abhängig von Liquiditätsbedarf, Steuerprogression und persönlicher Nachfolgeplanung.
Positive Wirkung durch planbare monatliche Einnahmen – ähnlich Rentencharakter.
Wenn steuerliche Entlastung und Risikostreuung im Vordergrund stehen – ideal bei Familiennachfolge.
Schlusswort
Für Verkäufer ist die Unternehmensnachfolge mehr als ein Eigentumsübergang – sie ist eine finanzielle und steuerliche Weichenstellung.
Während die Kaufpreiszahlung maximale Liquidität bietet, schafft das Mietmodell langfristige Sicherheit und steuerliche Entlastung.
Die optimale Lösung liegt häufig in der Kombination beider Wege – rechtssicher, steuerlich effizient und wirtschaftlich nachhaltig.