Unternehmensnachfolge – Kaufpreiszahlung vs. Miete: Finanzierungs- und Steueraspekte für Verkäufer

Für viele Inhaber stellt die Unternehmensnachfolge den letzten großen Schritt ihres Unternehmerlebens dar.
Die Frage nach der passenden Finanzierungsstruktur – Kaufpreiszahlung oder Miete/Pacht – entscheidet über Liquidität, Steuerlast und Nachfolgeerfolg.

Aus Verkäufersicht sind neben dem Kaufpreis vor allem die steuerliche Optimierung, die Absicherung der Raten und die Nachhaltigkeit des Übergangs entscheidend.


Ausgangspunkt – Finanzierungsmodelle in der Unternehmensnachfolge

Auf einen Blick 

  • Kaufpreiszahlung = sofortige Liquidität, aber steuerlich komplex

  • Mietmodell = laufende Einnahmen, planbare Ertragsverteilung

  • Verkäufer entscheidet zwischen Einmalzahlung und langfristiger Einkunftssicherung

Verkäufer, die ihr Unternehmen verkaufen, haben grundsätzlich zwei Modelle:

  1. Kaufpreiszahlung (Einmalzahlung oder Ratenzahlung) – klassische Vollübertragung

  2. Miet- oder Pachtmodell – Übergabe des operativen Betriebs mit monatlichen Einnahmen

Der Unterschied liegt in Liquiditätsstruktur und steuerlicher Behandlung. Beide Modelle können über den Unternehmenskaufvertrag flexibel kombiniert werden.


Kaufpreiszahlung – Liquidität sofort, aber steuerlich anspruchsvoll

Die sofortige Kaufpreiszahlung ist für Verkäufer attraktiv, wenn die Liquidität sofort benötigt wird – etwa zur privaten Altersvorsorge oder Reinvestition.
Allerdings unterliegt der Gewinn aus dem Verkauf der Einkommensteuer (§ 16 EStG) und bei Kapitalgesellschaften ggf. der Körperschaftsteuer.

Vorteile

  • Sofortige Liquidität und klare Eigentumsübertragung

  • Bilanzielle Trennung – keine fortlaufende Haftung für Betriebsergebnisse

  • Möglichkeit der Reinvestition (z. B. § 6b EStG – steuerbegünstigte Rücklage)

Nachteile

  • Hohe einmalige Steuerbelastung

  • kein laufender Ertrag aus dem Unternehmen mehr

  • geringere Einflussmöglichkeiten nach Übergabe

➡️ Unternehmensbewertung: Einflussfaktoren, Verfahren und juristische Bewertungskriterien

 

Miete oder Pacht – nachhaltige Einnahmequelle und steuerlicher Puffer

Im Gegensatz zur Kaufpreiszahlung ermöglicht das Miet- oder Pachtmodell dem Verkäufer, weiterhin vom Erfolg des Unternehmens zu profitieren.
Dabei verpachtet der bisherige Eigentümer den Betrieb an den Käufer – häufig mit einer späteren Kaufoption.

Auf einen Blick 

  •  gleichmäßige Ertragsverteilung über Jahre

  •  geringere Steuerprogression durch laufende Einnahmen

  •  planbare Altersabsicherung durch Miet- oder Pachteinnahmen

Vorteile

  • steuerliche Glättung durch Verteilung der Einkünfte

  • fortlaufende Einnahmen aus Pacht oder Miete

  • flexible Übergangsregelung bei schrittweiser Nachfolge

Nachteile

  • spätere Eigentumsübertragung

  • Haftungsrisiko bei Nichtzahlung oder Fehlbewirtschaftung

  • steuerliche Komplexität bei gemischten Einkunftsarten

Das Modell eignet sich besonders bei familieninternen Nachfolgen oder wenn Käufer über begrenzte Eigenmittel verfügen.
Durch steuerliche Gestaltung (z. B. Teilbetriebsverpachtung oder Ratenvereinbarung) lässt sich die Belastung deutlich senken.

➡️ Kapitalbedarf im Mittelstand – Finanzierungsstrategien und rechtliche Erfolgsfaktoren

 

Steuerliche Gestaltung – Optimierung statt Maximierung

Die steuerliche Bewertung der Nachfolge richtet sich nach:

  • Art der Übertragung (Kauf / Pacht / Schenkung)

  • Gesellschaftsform (Einzelunternehmen, GmbH, GmbH & Co. KG)

  • Alter und persönliche Situation des Verkäufers

Kaufpreiszahlung:
→ steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn (§ 16 EStG)
→ mögliche Freibeträge bei Vollendung des 55. Lebensjahres (§ 16 Abs. 4 EStG)
→ begünstigte Besteuerung nach § 34 EStG

Miet-/Pachtmodell:
→ laufende Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG)
→ gleichmäßige Progression statt Einmalbelastung
→ Teilbetriebsverpachtung möglich (§ 16 Abs. 3b EStG)

Professionelle Nachfolgeplanung kombiniert beides: ein Teilverkauf mit anschließender Verpachtung des Restbetriebs – optimal zur Steuerstreuung.


Verhandlung und Vertragsgestaltung

Für Verkäufer ist entscheidend, die Vertragsklauseln rechtlich präzise zu formulieren:

  • klare Definition der Eigentums- und Ertragsübergänge

  • vertragliche Absicherung bei Ratenzahlung oder Mietausfall

  • Einbindung von Garantien und Rückübertragungsrechten

  • Abstimmung mit steuerlichem Berater zur Vermeidung doppelter Belastung

➡️ Bewertung des Unternehmens: Methoden, rechtliche Einordnung und strategische Wirkung

 

FAQ 

1️⃣ Wie wird der Veräußerungsgewinn bei Unternehmensverkauf versteuert?

Nach § 16 EStG, abhängig von Gesellschaftsform und Alter des Verkäufers – Freibeträge ab 55 möglich.

2️⃣ Welche Vorteile bietet die Pacht bei der Unternehmensnachfolge?

Stabile Einnahmen, steuerliche Glättung und flexible Übergabe.

3️⃣ Kann man ein Unternehmen erst verpachten und später verkaufen?

Ja, gängige Praxis zur schrittweisen Nachfolge und Steueroptimierung (§ 16 Abs. 3b EStG).

4️⃣ Welche Risiken bestehen beim Mietmodell für den Verkäufer?

Zahlungsausfall, Haftungsrisiken und eingeschränkter Einfluss auf die Geschäftsführung.

5️⃣ Wie kann man den Kaufpreis steuerlich optimieren?

Durch Teilbetriebsverkäufe, Ratenzahlungen und steuerfreie Reinvestitionen (§ 6b EStG).

6️⃣ Was ist besser für den Verkäufer – Kaufpreiszahlung oder Miete?

Abhängig von Liquiditätsbedarf, Steuerprogression und persönlicher Nachfolgeplanung.

7️⃣ Wie wirken sich Mietmodelle auf die Altersvorsorge aus?

Positive Wirkung durch planbare monatliche Einnahmen – ähnlich Rentencharakter.

8️⃣ Wann lohnt sich ein hybrides Modell (Verkauf + Miete)?

Wenn steuerliche Entlastung und Risikostreuung im Vordergrund stehen – ideal bei Familiennachfolge.


Schlusswort

Für Verkäufer ist die Unternehmensnachfolge mehr als ein Eigentumsübergang – sie ist eine finanzielle und steuerliche Weichenstellung.
Während die Kaufpreiszahlung maximale Liquidität bietet, schafft das Mietmodell langfristige Sicherheit und steuerliche Entlastung.
Die optimale Lösung liegt häufig in der Kombination beider Wege – rechtssicher, steuerlich effizient und wirtschaftlich nachhaltig.

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