
Relevanz vor Subjektivität: Warum eine professionelle Bewertung essenziell ist
Die Frage nach dem Wert eines Unternehmens ist keineswegs trivial. In einer Unternehmensnachfolge, beim Unternehmen verkaufen oder im Rahmen einer Firmenübernahme ist die sachgerechte Ermittlung des Werts grundlegend für eine rechtssichere und wirtschaftlich tragfähige Transaktion. Wer den Unternehmenswert berechnen will, benötigt nicht nur ein Verständnis für betriebswirtschaftliche Kennzahlen, sondern auch Kenntnisse der juristischen Bewertungsgrundlagen und gängigen M&A-Praxis.
Bedeutung der Unternehmensbewertung im Transaktionskontext
Eine fundierte Unternehmensbewertung schafft Klarheit über:
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den Verkehrswert im Rahmen der Geschäftsübernahme,
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den Kaufpreis bei Management-Buy-Out und Management-Buy-In,
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die Argumentationsbasis gegenüber Investoren bei Investition von Kapital,
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die interne Ableitung des strategischen Kapitalbedarfs,
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sowie als Grundlage für die Vertragsgestaltung und das Letter of Intent.
Ein sachgerecht ermittelter Unternehmenswert reduziert juristische Risiken und ist Voraussetzung für die Einhaltung des Äquivalenzprinzips im Rahmen von Gesellschaftertransaktionen.
Methoden, um den Unternehmenswert zu berechnen
Im M&A-Prozess haben sich verschiedene Bewertungsverfahren etabliert, die nach betriebswirtschaftlicher, steuerlicher und juristischer Relevanz differenziert werden müssen:
Ertragswertverfahren gemäß §200 ff. BewG
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Grundlage: zukünftige nachhaltige Erträge (modifizierte Kapitalwertmethode)
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Berechnung: Zukunftsertrag / Kapitalisierungszins
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Eignung: übliche Methode bei KMU und Unternehmensnachfolge
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Vorteil: steuerlich anerkannt, juristisch etabliert
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Nachteil: hoher Planungsaufwand, Sensitivität gegenüber Zinsänderung
Discounted Cash Flow (DCF) nach IDW S1
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Grundlage: Free Cashflows + WACC (Weighted Average Cost of Capital)
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Berechnung: Barwert der Free Cashflows inkl. Terminal Value
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Einsatzbereich: international gebräuchlich, bei größeren Unternehmen
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Vorteil: kapitalsensitiv, realistische Marktintegration
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Nachteil: komplexe Planung, subjektive Kapitalkostenannahmen
Multiplikatorenmethode (Multiple-Methode)
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Grundlage: Marktvergleich über EBIT-, EBITDA- oder Umsatz-Multiples
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Berechnung: EBITDA × Branchenmultiple
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Eignung: schnelle Preisindikation bei KMU
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Vorteil: praxistauglich, branchennah
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Nachteil: stark vereinfacht, keine individuellen Chancenrisiken
Substanzwertverfahren
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Grundlage: Aktiva – Passiva (Reproduktionswert)
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Einsatzbereich: kapitalintensive Unternehmen, Asset Deals
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Vorteil: bilanzorientiert, einfach nachvollziehbar
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Nachteil: vergangenheitsbezogen, keine Zukunftserwartung
Kombinationsverfahren
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Kombination mehrerer Verfahren zur Plausibilisierung
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z. B. DCF + Substanzwert oder Ertragswert + Marktvergleich
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etabliert in der Praxis bei komplexen Firmenverkäufen oder Management-Buy-In
Bewertungsmatrix: Vergleich der Methoden
Methode | Bewertungsansatz | Vorteil | Nachteil | Ideal für |
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Ertragswertverfahren | Zukunftserträge | Steuerlich anerkannt | Hoher Prognoseaufwand | Nachfolge, KMU |
DCF-Verfahren | Free Cashflows | Kapitalkostenbasiert | Hohe Komplexität | Mittelstand, Investoren |
Multiplikatoren-Methode | Marktvergleich | Schnell, pragmatisch | Oberflächlich, Branchenunsicherheit | KMU, erste Preisindikation |
Substanzwertverfahren | Vermögenswerte | Objektiv, bilanznah | Keine Zukunftsorientierung | Immobilien- & Anlagevermögen |
Juristisches Fazit: Bewertungsmethodik mit Strategie
Ein rechtssicherer Unternehmenswert bildet die Basis für jede Form von Firma verkaufen, Unternehmen verkaufen oder Firmenübernahme. Die Wahl der Bewertungsmethode ist immer vom Einzelfall abhängig. Empfehlenswert ist die kombinierte Anwendung der gängigen Verfahren, insbesondere bei hohem Kapitalbedarf oder externen Investoren.
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FAQ: Unternehmenswert berechnen
Mittels Ertragswert-, DCF-, Multiplikatoren- oder Substanzwertverfahren – je nach Unternehmensstruktur und Transaktionsziel.
Die Kombination aus DCF und Multiples liefert eine praxisnahe und kapitalmarktorientierte Bewertungsgrundlage.
Nein. Bei relevanten Transaktionen wie Geschäftsübernahme oder Unternehmensnachfolge ist es jedoch aus haftungsrechtlicher Sicht dringend anzuraten.
Mindestens einmal pro Jahr oder anlassbezogen bei Kapitaländerungen, Investorenansprache oder Strukturwandel.
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