
Die Berechnung des Unternehmenswerts ist ein essenzieller Bestandteil jeder Unternehmensnachfolge, Firmenübernahme oder Geschäftsfübernahme. Sie bildet das Fundament für die Verhandlungsstrategie, die Bewertung des Transaktionsrisikos sowie die Durchführung einer rechtssicheren und marktgerechten Preisfindung. In diesem Beitrag von firmenzukaufen.de erfahren Sie, mit welchen anerkannten Methoden sich der Unternehmenswert berechnen lässt, welche Akteure zur Bewertung befugt sind und welche juristischen Anforderungen dabei beachtet werden müssen.
Warum den Unternehmenswert berechnen?
Ein belastbarer Unternehmenswert dient der Risikobewertung und der rechtssicheren Dokumentation bei:
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geplanter Unternehmensnachfolge
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einer Firmenübernahme oder Geschäftsfübernahme
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einer geplanten Investition von Kapital
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einem Management-Buy-In oder Management-Buy-Out
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einem geplanten Schritt zur Firma verkaufen oder zur Teilveräußerung
Die Anwendung anerkannter Bewertungsverfahren ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor bei der Durchführung von M&A-Transaktionen.
Welche Verfahren gibt es, um den Unternehmenswert zu berechnen?
1. Substanzwertverfahren
Das Substanzwertverfahren ermittelt den Wert eines Unternehmens anhand der Gesamtheit seiner Vermögenswerte, abzüglich Verbindlichkeiten. Es berücksichtigt:
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betriebsnotwendiges Anlage- und Umlaufvermögen
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stille Reserven
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immaterielle Vermögenswerte
Es ist vor allem bei Liquidationsszenarien oder als Wertuntergrenze im Rahmen der Unternehmensbewertung relevant.
2. Ertragswertverfahren
Das in Deutschland steuerlich und handelsrechtlich anerkannte Ertragswertverfahren basiert auf der Prognose zukünftiger Gewinne, die unter Berücksichtigung eines Kapitalisierungszinssatzes abgezinst werden. Es umfasst:
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nachhaltig erzielbare Jahresergebnisse
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Kapitalkostenstruktur
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Kapitalbedarf
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individuelle Risikoabschläge
Diese Methode ist besonders geeignet für die Planung einer Unternehmensnachfolge oder wenn Sie ein Unternehmen verkaufen wollen.
3. Discounted-Cashflow-Verfahren (DCF)
Das DCF-Verfahren basiert auf der Abzinsung zukünftiger Free Cashflows und unterscheidet zwischen Entity- und Equity-Ansatz. Es wird vor allem bei komplexen, international ausgerichteten M&A-Transaktionen verwendet. Es bietet:
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hohe Prognosegenauigkeit
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internationale Vergleichbarkeit
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marktnahe Kapitalwertorientierung
4. Multiplikatorverfahren (Marktwertmethode)
Beim Multiplikatorverfahren erfolgt die Unternehmensbewertung anhand von Vergleichswerten (Peer Group) und branchenspezifischen Multiplikatoren (z. B. EBIT, EBITDA). Es ist besonders praxisrelevant bei der Firmenübernahme durch Investoren.
Wer darf den Unternehmenswert berechnen?
1. Steuerberater & Wirtschaftsprüfer
Diese Berufsgruppen sind befugt, insbesondere steuerlich relevante Bewertungen zu erstellen. Ihre Gutachten sind rechtlich anerkannt und dienen auch der Vorlage bei Finanzbehörden.
2. M&A-Berater
Sie bringen Erfahrung im Transaktionsumfeld mit und kombinieren betriebswirtschaftliche mit strategischer Expertise. Insbesondere bei geplanter Firmenübernahme, Investition von Kapital oder wenn Sie eine Firma verkaufen möchten, sind diese Experten unerlässlich.
3. Sachverständige für Unternehmensbewertung
Zertifizierte Gutachter nach DIN EN ISO/IEC 17024 oder öffentlich bestellte Sachverständige verfassen gerichtsfeste Bewertungen, die in Auseinandersetzungen oder bei Erbauseinandersetzungen rechtliche Gültigkeit besitzen.
4. firmenzukaufen.de Bewertungstool
Das kostenfreie, KI-basierte Bewertungstool von firmenzukaufen.de liefert eine erste Orientierung über den Unternehmenswert anhand realer Multiplikatorwerte. Ideal bei geplanter Unternehmensnachfolge oder zur Markteinschätzung vor einer Firmenübernahme.
Juristische Grundlagen bei der Unternehmensbewertung
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Es existiert keine gesetzliche Einheitsmethode zur Unternehmensbewertung, jedoch gelten Standards wie IDW S 1 und BGH-Leitlinien als verbindlich.
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Die Bewertungsmethode muss dem Bewertungszweck angemessen und dokumentierbar sein.
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Ein Bewertungsgutachten ersetzt nicht den vertraglichen Kaufpreis, dient aber der Argumentation bei Verhandlungen.
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Bei Gesellschafterstreit oder Erbauseinandersetzung ist eine gerichtsfeste Bewertung erforderlich.
Fazit: Unternehmenswert berechnen mit Verstand und Struktur
Wer den Unternehmenswert berechnen will, muss wirtschaftliche Realität, rechtliche Vorgaben und Marktmechanismen in Einklang bringen. Ob zur Vorbereitung einer Unternehmensnachfolge, einer Firmenübernahme, einer Investition von Kapital oder wenn Sie eine Firma verkaufen möchten – eine professionelle Bewertung ist unverzichtbar. Nutzen Sie das firmenzukaufen.de Bewertungstool und sichern Sie sich kompetente Unterstützung.
FAQ: Unternehmenswert berechnen – die häufigsten Fragen
Die Anwendung betriebswirtschaftlicher und juristisch anerkannter Methoden zur objektivierten Wertermittlung eines Unternehmens.
Für die Unternehmensnachfolge oder den Wunsch, ein Unternehmen verkaufen zu wollen, empfehlen sich das Ertragswertverfahren oder das DCF-Verfahren.
Einfache Tools sind kostenlos. Ein professionelles Kurzgutachten beginnt ab ca. 1.500 EUR, vollumfängliche Bewertungen sind teurer.
Für eine erste Orientierung ja. Für rechtlich belastbare Transaktionen ist ein externes Gutachten ratsam.
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, M&A-Berater oder zertifizierte Sachverständige für Unternehmensbewertung.