Unternehmenswert ermitteln mit dem Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren als Standard zur Unternehmensbewertung

Das Ertragswertverfahren ist eine der zentralen Methoden, um den unternehmenswert zu ermitteln. Es basiert auf der Annahme, dass sich der Wert eines Unternehmens aus den zukünftig erzielbaren Überschüssen ableitet. Im Gegensatz zu rein vermögensorientierten Verfahren wird der Fokus auf die Ertragskraft gelegt – ein Ansatz, der insbesondere bei der Unternehmensnachfolge, Firmenübernahme oder Geschäftsübernahme bevorzugt wird.

Juristisch fundierte Methodik zur Unternehmensbewertung

Das Ziel beim unternehmenswert ermitteln mit dem Ertragswertverfahren ist die Bestimmung des Barwerts zukünftiger finanzieller Zuflüsse. Die Ertragswerte werden abgezinst, um einen heutigen Kapitalwert abzubilden. Diese Vorgehensweise ist besonders in der steuerlichen Bewertung, im Erbfall sowie im Rahmen von M&A-Transaktionen anerkannt.

Schritt 1: Ermittlung des nachhaltig erzielbaren Jahresertrags

  • Ausgangsbasis ist der bereinigte Jahresüberschuss (nach Steuern).

  • Nicht betriebsnotwendige Ergebnisse oder einmalige Sondereffekte werden eliminiert.

Schritt 2: Ableitung eines sachgerechten Kapitalisierungszinssatzes

  • Dieser Zinssatz reflektiert die unternehmensspezifischen Risiken sowie eine adäquate Marktverzinsung.

  • Risikofreier Basiszins + Risikozuschlag = Kapitalisierungszinssatz.

Formel zur Berechnung:

 

Schritt 3: Zurechnung nicht betriebsnotwendiger Vermögenswerte

  • Vermögenspositionen, die nicht zur operativen Leistungserstellung dienen (z. B. ungenutzte Immobilien, Überliquidität), werden separat dem Unternehmenswert zugerechnet.

Beispiel zur Veranschaulichung

Ein Unternehmen erzielt nachhaltig 500.000 Euro p.a. Der Kapitalisierungszinssatz beträgt 10 %.

 

Dazu kommt ein nicht betriebsnotwendiges Grundstück mit 800.000 Euro.

Unternehmenswert gesamt: 5.800.000 Euro

Vorteile des Ertragswertverfahrens

  • Zukunftsorientierter Bewertungsansatz

  • Orientierung an Marktzinssätzen und Risikoabschätzung

  • Transparente Bewertungslogik, geeignet für Due-Diligence-Prüfungen

  • Flexibel einsetzbar bei Unternehmensnachfolge, Investition von Kapital und strukturierten Kaufprozessen

Herausforderungen aus juristischer Sicht

  • Unsicherheit der Plangrößen, insbesondere in Krisenszenarien

  • Objektivierung des Kapitalisierungszinssatzes erfordert professionelle Ableitung

  • Anforderungen an Bewertungsgutachten gemäß IDW S 1

Fazit: Den unternehmenswert ermitteln – sicher, methodisch, rechtssicher

Wer den unternehmenswert ermitteln möchte, benötigt ein methodisch tragfähiges Verfahren. Das Ertragswertverfahren bietet bei richtiger Anwendung ein belastbares Fundament für Kaufpreisverhandlungen, Steuerfragen und Investitionsentscheidungen. Für eine fundierte Berechnung empfiehlt sich der Einsatz unseres Bewertungstools sowie die Konsultation eines M&A-Beraters.


FAQ – Unternehmenswert ermitteln

Wie kann ich den unternehmenswert ermitteln?

Mit dem Ertragswertverfahren, durch Abzinsung zukünftiger Ertragswerte, bereinigt um betriebsfremde Positionen.

Wann ist das Ertragswertverfahren anzuwenden?

Bei Unternehmensnachfolge, Firmenübernahme oder Investorenbeteiligung – insbesondere bei kapitalmarktorientierten Bewertungsanlässen.

Welche Rolle spielt der Kapitalisierungszinssatz?

Er bildet das Risiko und die Opportunitätskosten des Kapitals ab und beeinflusst maßgeblich den Unternehmenswert.

Was passiert mit nicht betriebsnotwendigem Vermögen?

Dieses wird gesondert bewertet und dem unternehmenswert zugeschlagen.

Wo kann ich den unternehmenswert ermitteln lassen?

Nutzen Sie das firmenzukaufen.de Bewertungstool oder lassen Sie sich von einem Fachberater begleiten.

 

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