
Inmitten des deutschen Mittelstands vollzieht sich eine stille Verschiebung: Betriebsinhaber geben ihre Verantwortung ab und suchen Wege, ihr Lebenswerk zu veräußern. Der Verkauf von Unternehmen ist dabei keine einfache Transaktion – er ist ein vielschichtiger rechtlicher Vorgang mit teils komplexen, gesetzlich geregelten Rahmenbedingungen. Wer seine Firma verkaufen möchte, steht vor strukturellen, haftungsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Herausforderungen, die eine präzise juristische Vorbereitung und Begleitung erfordern. In diesem Fachbeitrag analysieren wir die relevanten Normen, klären Begriffsdefinitionen und zeigen, worauf Sie bei der Unternehmensnachfolge achten müssen.
Gesetzlicher Ordnungsrahmen: Welche Vorschriften sind zu beachten?
1. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Das BGB regelt schuldrechtliche Grundlagen des Unternehmenskaufvertrags – unabhängig davon, ob es sich um einen Asset Deal oder einen Share Deal handelt. Relevante Normen:
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§§ 311 ff. BGB (Vertragsanbahnung & vorvertragliche Pflichten)
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§§ 433 ff. BGB (Kaufvertrag)
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§ 242 BGB (Treu und Glauben)
2. Handelsgesetzbuch (HGB)
Bei Geschäften zwischen Kaufleuten gelten zusätzlich die §§ 343 ff. HGB. Besonders praxisrelevant ist:
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§ 25 HGB: Haftung bei Firmenfortführung
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§§ 377, 381 HGB: Untersuchungs- und Rügepflichten
3. GmbH-Gesetz (GmbHG)
Wird eine GmbH übertragen, greifen spezielle gesellschaftsrechtliche Bestimmungen:
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§ 15 GmbHG: Notarielle Beurkundung bei Anteilsübertragung
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§§ 46, 47 GmbHG: Zustimmungsrechte der Gesellschafterversammlung
Verkaufsstruktur: Share Deal oder Asset Deal?
Die Wahl der Transaktionsstruktur ist entscheidend:
Kriterium | Asset Deal | Share Deal |
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Verkaufsgegenstand | Einzelwirtschaftsgüter | Gesellschaftsanteile |
Vertragspartner | Unternehmen selbst | Gesellschafter |
Rechtsfolgen | Einzelübertragungen mit Titel & Modus | Gesamtrechtsnachfolge durch Anteilskauf |
Steuerliche Auswirkungen | Grunderwerbsteuer, Gewerbesteuer | ggf. Spekulationssteuer auf Veräußerungsgewinn |
Rechtliche Anforderungen & Pflichten des Verkäufers
Aufklärungspflicht nach § 311 BGB
Ein Verkäufer hat eine umfassende Informationspflicht hinsichtlich aller wesentlichen Umstände des Betriebs:
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Laufende Rechtsstreitigkeiten
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Bestehende Bürgschaften und Verbindlichkeiten
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Steuerliche Risiken
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Umwelthaftung
Ein Verstoß kann zur vorvertraglichen Haftung (c.i.c.) führen – mit Schadensersatzpflichten.
Haftung für Garantien
Im Unternehmenskaufvertrag werden regelmäßig selbstständige Garantien vereinbart (z. B. „Bilanzgarantie“, „Freiheit von Altlasten“). Die Verletzung solcher Zusicherungen kann zu weitreichenden Freistellungsansprüchen des Käufers führen.
Genehmigungsvorbehalte
Einige Verträge (Miet-, Lizenz- oder Lieferverträge) enthalten sog. Change-of-Control-Klauseln, die eine Zustimmung bei Eigentümerwechsel verlangen. Das Missachten dieser Klauseln kann zur Kündigung durch Dritte führen.
Weitere rechtliche Aspekte beim Unternehmensverkauf
1. Datenschutzrecht (DSGVO)
Im Rahmen der Due Diligence werden häufig personenbezogene Daten offengelegt. Hierbei gelten strenge Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung. Ein NDA (Geheimhaltungsvereinbarung) ist zwingend erforderlich.
2. Kartellrechtliche Fusionskontrolle
Nach §§ 35 ff. GWB kann der Verkauf anmeldepflichtig sein – insbesondere bei Umsätzen >50 Mio. € (Veräußerer) und >17,5 Mio. € (Erwerber). Verstöße führen zur Nichtigkeit des Erwerbs.
3. Steuerrechtliche Betrachtung
Die Veräußerung kann einkommensteuerpflichtig sein (§ 17 EStG) oder unter das Umwandlungssteuergesetz fallen. Eine sorgfältige Steuerplanung im Vorfeld ist essenziell.
Gestaltung des Unternehmenskaufvertrags
Ein professioneller Unternehmenskaufvertrag enthält juristisch präzise Regelungen zu:
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Kaufgegenstand (bei Asset Deal: Einzelaufstellung der Vermögenswerte)
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Kaufpreisregelung inkl. Earn-Out oder Locked-Box-Mechanismus
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Übergangsregelungen (Signing / Closing)
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Wettbewerbsverbotsklauseln
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Mitwirkungspflichten im Rahmen der Unternehmensnachfolge
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Management-Buy-In / Management-Buy-Out-Optionen
Schlussfolgerung: Rechtssicherheit als Grundpfeiler eines erfolgreichen Unternehmensverkaufs
Der Verkauf von Unternehmen verlangt nicht nur wirtschaftliches Geschick, sondern höchste rechtliche Präzision. Fehler in der Vertragsgestaltung, unvollständige Offenlegung oder das Fehlen notwendiger Zustimmungen können schwerwiegende haftungsrechtliche Folgen haben. Nur wer alle gesetzlichen Vorgaben, gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen und steuerlichen Auswirkungen kennt und berücksichtigt, kann den Prozess effizient, rechtskonform und risikominimierend umsetzen.
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FAQ – Rechtliche Fragen zum Unternehmensverkauf
Der Verkauf von Unternehmen unterliegt v. a. dem BGB, HGB, GmbHG, der DSGVO sowie dem Steuer- und Kartellrecht.
Bei GmbHs ist i. d. R. die notarielle Beurkundung nach § 15 GmbHG notwendig. Zudem können Gesellschafterrechte oder Vertragsklauseln eine Zustimmung erfordern.
Beim Share Deal werden Gesellschaftsanteile übertragen, beim Asset Deal einzelne Vermögensgegenstände. Beide Formen unterliegen unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen.
Haftung bei Verstoß gegen Aufklärungspflichten, fehlerhafte Garantien, Verstöße gegen Drittverträge oder Datenschutz können zu Schadensersatzforderungen führen.
Daten dürfen nur auf Grundlage eines NDA und im Einklang mit der DSGVO offengelegt werden.