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Aufgaben und Verantwortlichkeiten bei der Unternehmensnachfolge rechtssicher übertragen

Einleitung: Rechtssicherheit und Planung bei der Nachfolge

Beim Unternehmen verkaufen oder einer Firmenübernahme steht nicht nur die wirtschaftliche Transaktion im Mittelpunkt, sondern auch die geordnete Übertragung operativer Zuständigkeiten und strategischer Verantwortungsbereiche. Eine klare Regelung dieser Übergabeprozesse ist entscheidend für den Erfolg der Unternehmensnachfolge und wirkt sich unmittelbar auf die Unternehmensbewertung, den laufenden Geschäftsbetrieb und den Kapitalbedarf des Erwerbers aus. Ein professionell durchgeführter Wissenstransfer ist dabei sowohl in rechtlicher als auch in wirtschaftlicher Hinsicht unverzichtbar.


Gesetzliche Grundlagen der Verantwortungsübertragung bei Unternehmensverkäufen

Die rechtliche Einordnung der Übergabe von Aufgaben und Verantwortlichkeiten erfolgt im Kontext von Share Deals und Asset Deals. Relevante gesetzliche Grundlagen sind u.a.:

  • § 613a BGB: Übergang von Arbeitsverhältnissen bei Betriebsübergang

  • §§ 311 ff. BGB: Schuldverhältnisse und Nebenpflichten vor Vertragsschluss

  • § 241 Abs. 2 BGB: Schutz- und Rücksichtnahmepflichten im Schuldverhältnis

  • § 280 BGB: Schadensersatz bei Pflichtverletzungen

  • § 157 BGB: Vertragsauslegung nach Treu und Glauben

Im Rahmen eines Unternehmenskaufvertrags (SPA – Share Purchase Agreement) oder Übertragungsvertrags (APA – Asset Purchase Agreement) werden diese Regelungen konkretisiert und durch vertragliche Nebenabreden ergänzt, insbesondere zur Beratertätigkeit des Verkäufers nach der Geschäftsübernahme.


Fachgerechter Wissenstransfer – unverzichtbar für Kontinuität und Wertstabilität

Ein häufiger Fehler in der Praxis besteht darin, dass die operative Übergabe unterschätzt oder unzureichend dokumentiert wird. Damit das übernommene Unternehmen ohne Reibungsverluste weitergeführt werden kann, sollten folgende Maßnahmen implementiert werden:

  • Übergabe von Prozesshandbüchern, Arbeitsanweisungen und Kundenakten

  • Zugriff auf digitale Infrastrukturen, Passwörter, Vertriebssoftware und Buchhaltungssysteme

  • Einführung in das Lieferantenmanagement, Kundennetzwerk und interne Berichtslinien

  • Gemeinsame Abstimmung zu laufenden Projekten, Verträgen und Investitionsplanungen

Fachbegriff: Dieser Wissenstransfer wird auch als „Transitional Service Phase“ bezeichnet und kann durch eine vertraglich vereinbarte Interim-Management-Regelung begleitet werden.


Vertragsgestaltung: Übergabevereinbarungen als zentraler Bestandteil

Ein gut strukturierter Unternehmenskaufvertrag enthält regelmäßig folgende vertragliche Elemente zur Übergaberegelung:

Vertragsbestandteil Juristische Funktion
Übergabeprotokoll Dokumentation der vollständigen, geordneten Übergabe von Vermögens- und Informationswerten
Beratungsvertrag Verkäufer Honorierte, befristete Mitwirkung des Verkäufers zur Begleitung der Übergangsphase
Wettbewerbsverbotsklausel Verhinderung von Konkurrenzaktivitäten durch den Veräußerer gem. §§ 74ff. HGB
Bindung von Schlüsselpersonal Absicherung der Fortführung durch Know-how-Träger (z. B. Geschäftsführer oder Vertriebsleiter)
Earn-Out-Regelungen Kaufpreisbestandteile, die an die erfolgreiche Übergabe oder Performance-Ziele gekoppelt sind

Diese Inhalte stärken nicht nur die Rechtssicherheit, sondern beeinflussen die Unternehmensbewertung maßgeblich positiv.


Übergabe mit Weitblick – Vorteile für alle Stakeholder

Eine professionell organisierte Aufgabenübertragung hat Auswirkungen auf verschiedene Anspruchsgruppen:

  • Käufer: Reduktion des Investitionsrisikos und klare Planung des Kapitalbedarfs

  • Verkäufer: Sicherstellung der werterhaltenden Übergabe des Lebenswerks

  • Mitarbeitende: Vertrauen durch klare Führung und Orientierung

  • Kunden & Lieferanten: Kontinuität in Geschäftsprozessen ohne Störungen

  • Finanzierende Banken / Investoren: Sicherheit bei der Bewertung des Geschäftsmodells

So entsteht durch strukturierte Nachfolge eine stabile Grundlage für die Weiterentwicklung des Unternehmens.


Juristisches Fazit: Verantwortungsübertragung ist Pflicht – nicht Kür

Aus rechtlicher Sicht besteht bei Firmenübernahmen regelmäßig eine Nebenpflicht zur Unterstützung des Erwerbers im Rahmen der Vertragsdurchführung. Diese ergibt sich aus dem Prinzip von Treu und Glauben (§ 242 BGB). Die Weigerung zur Mitwirkung – etwa beim Know-how-Transfer – kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen (§ 280 Abs. 1 BGB). Es empfiehlt sich daher dringend, die Verantwortungsübergabe nicht nur vertraglich zu regeln, sondern auch in einem strukturierten Zeitplan umzusetzen.


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FAQ – Aufgabenübertragung beim Unternehmensverkauf

Wie lange sollte eine Einarbeitungsphase dauern?
In der Praxis haben sich Übergangsphasen zwischen 3 und 6 Monaten bewährt. Bei komplexen Unternehmensstrukturen können auch längere Zeiträume sinnvoll sein.

Muss der Verkäufer nach dem Verkauf weiter im Unternehmen arbeiten?
Nein, es besteht keine gesetzliche Verpflichtung. Häufig wird jedoch eine befristete Beratertätigkeit oder ein Interim-Mandat vertraglich geregelt.

Welche Aufgaben sollten zwingend übergeben werden?
Alle Aufgaben, die für den operativen Fortbestand relevant sind, insbesondere in den Bereichen Kundenkontakt, Finanzbuchhaltung, Lieferkettenmanagement und Personalführung.

Kann der Käufer Schadenersatz fordern, wenn der Wissenstransfer ausbleibt?
Ja. Bei Verletzung vertraglicher Nebenpflichten – insbesondere bei unterlassener Übergabe relevanter Informationen – können Ansprüche auf Schadensersatz gemäß § 280 BGB geltend gemacht werden.