Firma verkaufen: Worauf Sie im Kaufvertrag unbedingt achten sollten – 5 klassische Fallstricke

Ein erfolgreicher Unternehmensverkauf beginnt nicht mit der Einigung – sondern mit dem präzise formulierten Kaufvertrag. Wer seine Firma verkaufen möchte, muss wissen: Ohne juristisch fundierte Vertragsklauseln ist selbst der beste Kaufpreis nicht belastbar. Denn der Kaufvertrag definiert nicht nur den Kaufgegenstand, sondern regelt auch Haftung, Übergangsverpflichtungen und Wettbewerbsbeschränkungen. In diesem Beitrag zeigt firmenzukaufen.de fünf besonders kritische Vertragsbausteine, die jeder Unternehmer vor der Geschäftsübernahme kennen sollte – inklusive klarer Formulierungsempfehlungen und Risikohinweisen.


Vertragsstruktur beim Unternehmen verkaufen: Das juristische Fundament

Ein Unternehmenskaufvertrag ist kein Standardformular. Er ist ein individuell gestaltetes Vertragswerk, das die rechtliche Grundlage für die Firmenübernahme legt. Je nach Struktur handelt es sich um einen Asset Deal oder Share Deal – mit jeweils unterschiedlichen rechtlichen Konsequenzen.

Wichtige Ziele:

  • Schutz vor Nachhaftung

  • Sicherung des vereinbarten Kaufpreises

  • Klare Übergangsverantwortung

Mehr zur Struktur von Asset- oder Share Deal 


1. Kaufgegenstand: Was wird konkret übertragen?

Fehler Nummer eins beim Unternehmen verkaufen: Unklare Definition des Kaufgegenstands. Wird das gesamte Unternehmen übertragen oder nur bestimmte Aktiva?

Juristische Empfehlung:

  • Bei Asset Deals: Präzise Einzelaufstellung aller Vermögenswerte, Verträge, Forderungen, IP-Rechte

  • Bei Share Deals: Klare Beschreibung der Anteile, Gesellschafterstellung, Beteiligungsverhältnisse

Ohne diese Klarheit drohen Rückabwicklungen, Klagen oder steuerliche Risiken.

Asset-Deal vs. Share-Deal – Unterschiede und Folgen


2. Kaufpreisregelung: Zahlungsstruktur, Earn-Out & Kaufpreisanpassung

Der Kaufpreis ist selten eine einfache Zahl. Neben dem fixen Betrag kommen oft variable Elemente zum Einsatz: z. B. Earn-Out-Klauseln, Seller Loans, oder Working-Capital-Korrekturen.

Empfehlungen aus der M&A-Praxis:

  • Klare Definition von Economic Cut-off Date und Bewertungsgrundlage

  • Anpassungsmechanismus anhand von Closing Accounts

  • Zahlungsabsicherung (z. B. über Treuhandkonto, Bankgarantie oder gestufte Zahlung)

Eine unklare Kaufpreisregelung kann den gesamten Verkaufsprozess gefährden.

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3. Garantien und Haftung: Rechtssicherheit für beide Seiten

Gewährleistungen (Warranties) sichern dem Käufer den tatsächlichen Zustand des Unternehmens zu. Sie sind zentrales Element jedes Kaufvertrags.

M&A-Standards:

  • Garantien zu Buchhaltung, Verbindlichkeiten, Rechtsstreitigkeiten

  • Cap (Haftungsobergrenze), Basket und De-minimis-Klauseln

  • Ausschluss stillschweigender Garantien

Firma verkaufen ohne geregelte Haftungsklauseln ist wie ein Hausverkauf ohne Grundbucheintrag.

Ratgeber zu Haftungsregelungen im Unternehmenskauf


4. Wettbewerbsverbot: Schutz vor post-Closing-Konkurrenz

Nach dem Management-Buy-Out oder Management-Buy-In könnte der Verkäufer theoretisch in den Markt zurückkehren. Deshalb gehört ein wirksames Wettbewerbsverbot in jeden Vertrag.

Erlaubte Inhalte:

  • Räumliche Begrenzung (z. B. DACH-Region)

  • Zeitliche Dauer (üblich: max. 24 Monate)

  • Branchenspezifischer Tätigkeitsbereich

Überzogene Klauseln sind rechtlich nicht durchsetzbar. Fehlen sie komplett, entsteht ein hohes Reputations- und Geschäftsschadenrisiko.

Wettbewerbsverbote rechtssicher vereinbaren


5. Übergangsleistungen: Beratung, Know-how-Transfer, Nachbetreuung

In vielen Fällen bleibt der Verkäufer nach dem Unternehmen verkaufen noch beratend tätig. Ohne klare Regelung droht die Gefahr einer Scheinselbstständigkeit oder ungeklärter Vergütungsfragen.

Zu regeln:

  • Dauer, Umfang und Inhalt der Übergangsberatung

  • Vergütung, Spesen und Verfügbarkeit

  • Eindeutige Abgrenzung zur arbeitnehmerähnlichen Beschäftigung

Übergangsleistungen juristisch korrekt definieren


Warum Sie beim Kaufvertrag immer juristische Beratung einholen sollten

Ob Unternehmensnachfolge, Firmenübernahme oder Exit – wer eine Firma verkaufen möchte, muss die Transaktion nicht nur wirtschaftlich, sondern auch juristisch lückenlos absichern. Jeder Kaufvertrag birgt potenziell Risiken im Bereich Haftung, Steuerrecht oder Vertragsauslegung.

firmenzukaufen.de empfiehlt deshalb: Ziehen Sie in jeder Phase eine/n erfahrene/n M&A-Jurist*in hinzu. Unser Netzwerk vermittelt gern den passenden Ansprechpartner.

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FAQ – Kaufvertrag beim Unternehmensverkauf

Welche Punkte sind im Unternehmenskaufvertrag unverzichtbar?
Kaufgegenstand, Kaufpreisregelung, Garantien, Wettbewerbsverbot und Übergangsleistungen – alle diese Punkte sind zwingend zu regeln.

Wie sichere ich mich als Verkäufer gegen spätere Forderungen ab?
Durch rechtssichere Garantieklauseln, klare Haftungsbegrenzung (Cap) und präzise Ausschlussregelungen.

Was ist eine Earn-Out-Klausel?
Ein variabler Kaufpreisanteil, der an die künftige Ertragskraft des Unternehmens gebunden ist.

Wann sollte ich einen Juristin hinzuziehen?
Bereits in der Vorbereitungsphase – vor Verhandlungsbeginn. So lassen sich strategisch vorteilhafte Positionen sichern.

Was kostet ein Kaufvertrag vom Anwalt?
Je nach Komplexität der Transaktion. In der Regel zwischen 1,5 und 2,5 % des Kaufpreises – eine Investition in Rechtssicherheit.


Zusammenfassung: Firma verkaufen mit Expertenstruktur

Wer seine Firma verkaufen möchte, sollte keine Kompromisse bei der Vertragsgestaltung eingehen. Nur ein professionell formulierter Unternehmenskaufvertrag schützt vor finanziellen und rechtlichen Risiken. 

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