Garantien im Unternehmenskaufvertrag – Haftungsrisiken rechtssicher begrenzen

Einleitung

Beim Unternehmen verkaufen spielen Garantien im Unternehmenskaufvertrag eine zentrale Rolle. Sie sind die Grundlage für die Risikoverteilung zwischen Käufer und Verkäufer und entscheiden maßgeblich über die rechtliche und wirtschaftliche Sicherheit der Transaktion. Gerade für Verkäufer können unpräzise oder weitreichende Garantiezusagen erhebliche Haftungsrisiken bergen. Wer diese Risiken nicht frühzeitig erkennt und juristisch sauber begrenzt, riskiert erhebliche Kaufpreisminderungen oder sogar langwierige Rechtsstreitigkeiten.


Garantien als zentrales Element im Unternehmenskaufvertrag

Garantien sind im M&A-Vertragswerk vertraglich fixierte Zusicherungen über den Zustand des Unternehmens. Sie decken insbesondere folgende Bereiche ab:

  • Finanzielle Garantien – Richtigkeit von Bilanzen und Jahresabschlüssen

  • Steuergarantien – vollständige und ordnungsgemäße Steuererklärungen

  • Arbeits- und Sozialrecht – keine offenen Streitigkeiten oder Verpflichtungen

  • Compliance und Rechtskonformität – Einhaltung aller Gesetze und Genehmigungen

Damit dienen sie dem Käufer als Absicherung gegen unbekannte Risiken, die auch durch eine umfassende Due Diligence nicht restlos ausgeschlossen werden können.


Haftungsrisiken für Verkäufer

Für Verkäufer ist problematisch, dass Garantien im Unternehmenskaufvertrag oft mit verschuldensunabhängiger Haftung verbunden sind. Das bedeutet: Auch ohne eigenes Verschulden kann der Verkäufer in Anspruch genommen werden. Kritische Punkte sind:

  • Generalklauseln ohne inhaltliche Eingrenzung

  • Unbefristete Haftungszeiträume

  • Hohe oder unbegrenzte Haftungssummen

  • Unklare Definitionen im Vertragswerk


Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung

Juristisch saubere Vertragsgestaltung ermöglicht eine wirksame Haftungsbegrenzung:

  • Cap-Regelungen: Obergrenze der Haftung, z. B. 20–30 % des Kaufpreises

  • De-minimis-Klauseln: Ansprüche erst ab einer Schadensschwelle

  • Basket/Threshold-Klauseln: Ansprüche nur ab einer Gesamtsumme

  • Befristung: Garantien gelten nur für 12–24 Monate

  • Knowledge Qualifier: Garantien beschränkt auf das „bekannte Wissen“ des Verkäufers

Diese Instrumente sind in der M&A-Praxis Standard und reduzieren die Risiken für Verkäufer erheblich.


Praxisrelevanz: Beispiel Bilanzgarantie

Ein Käufer verlangt die Garantie, dass die letzte Bilanz ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt. Stellt sich später heraus, dass Rückstellungen nicht gebildet wurden, droht Schadensersatz. Eine zeitliche Begrenzung oder eine Cap-Regelung schützt den Verkäufer vor unkalkulierbarer Haftung.


Interne & externe Fachbeiträge

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➡️ Unternehmen verkaufen: Die 10 besten Tipps für eine erfolgreiche Firmenübertragung

Externe Quelle: § 311 BGB – Schuldverhältnisse durch Rechtsgeschäft

 

FAQ – nach Google-Suchvolumen

Welche Garantien fordern Käufer im Unternehmenskaufvertrag am häufigsten?
Vor allem Bilanz-, Steuer- und Compliance-Garantien sind Standard in der M&A-Praxis.

Wie können Verkäufer ihre Haftung bei Garantien wirksam begrenzen?
Durch Cap-Regelungen, Befristungen, De-minimis-Klauseln und Knowledge Qualifier.

Welche Risiken entstehen für Verkäufer bei zu weitreichenden Garantien?
Sie riskieren Schadensersatzforderungen auch ohne eigenes Verschulden – insbesondere bei unbefristeten oder unbeschränkten Zusagen.


Schlussbetrachtung

Garantien sind ein unverzichtbares Instrument zur Absicherung im Unternehmenskaufvertrag, können aber ohne klare Begrenzung zur erheblichen Belastung für Verkäufer werden. Wer sein Unternehmen verkaufen will, sollte daher stets auf eine ausgewogene Risikoverteilung achten und auf professionelle M&A-Beratung zurückgreifen. Nur so lassen sich Haftungsrisiken juristisch wirksam minimieren.

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