Garantien und Gewährleistungen im Unternehmenskaufvertrag – Pflichten, Risiken und Absicherung für Verkäufer

Einleitung

Beim Unternehmen verkaufen sind Garantien und Gewährleistungen zentrale Elemente des Unternehmenskaufvertrags. Sie regeln nicht nur die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, sondern beeinflussen auch maßgeblich den Verhandlungsspielraum und die Risikoverteilung. Wer seinen Betrieb zu verkaufen plant, sollte die juristischen Konsequenzen kennen, um Haftungsrisiken zu vermeiden und die eigene Position im Rahmen einer Firmenübernahme zu stärken.


Garantien – vertragliche Zusicherungen des Verkäufers

Im M&A-Vertrag stellen Garantien spezifische, rechtlich bindende Zusicherungen dar, die der Verkäufer dem Käufer erteilt. Typische Garantien betreffen:

  • Ordnungsgemäße Rechnungslegung und geprüfte Jahresabschlüsse

  • Bestehende Verträge, Genehmigungen und Compliance-Verpflichtungen

  • Vollständigkeit von steuerlichen Angaben

  • Schutzrechte wie Marken, Patente oder Lizenzen

Garantien dienen dazu, Informationsasymmetrien zu reduzieren und die Verhandlungsbasis für die Geschäftsübernahme zu schaffen. Gleichzeitig bergen sie für den Verkäufer ein erhebliches Haftungsrisiko.


Gewährleistungen – gesetzlicher Schutz des Käufers

Während Garantien individuell verhandelt werden, beruhen Gewährleistungsrechte auf den Vorschriften des BGB. Sie greifen, wenn das gekaufte Unternehmen Mängel aufweist, die bei Vertragsschluss bereits bestanden. In Unternehmenskaufverträgen werden Gewährleistungen regelmäßig eingeschränkt oder ausgeschlossen, um klare Haftungsregeln zu schaffen.

Für den Käufer sind Gewährleistungen ein zusätzliches Sicherungsinstrument, während Verkäufer deren Reichweite juristisch präzise begrenzen sollten.


Risiken für den Verkäufer im M&A-Prozess

Ein Unternehmen verkaufen bedeutet, zahlreiche potenzielle Risiken zu berücksichtigen, darunter:

  • Steuerliche Nachforderungen aufgrund unvollständiger Angaben

  • Arbeitsrechtliche Konflikte, z. B. bei Betriebsübergängen (§ 613a BGB)

  • Umweltrisiken durch Altlasten

  • Schadensersatzansprüche bei falschen Zusicherungen

Je komplexer die Firmenübernahme, desto höher sind die Anforderungen an Transparenz und Vertragsgestaltung.


Absicherungsstrategien in der M&A-Praxis

Zur Begrenzung der Haftung haben sich folgende Modelle etabliert:

  • Haftungshöchstgrenzen (Caps): Verkäufer haften nur bis zu einer festgelegten Summe.

  • Selbstbehalte (Baskets): Erst ab Überschreiten bestimmter Summen tritt Haftung ein.

  • Zeitliche Beschränkungen (Limitation Periods): Haftung gilt nur für definierte Fristen.

  • W&I-Versicherungen (Warranty & Indemnity Insurance): Versicherungen decken Garantierisiken ab.


Käufererwartungen und Verhandlungsspielräume

Käufer verlangen in der Regel Garantien zu steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Zielunternehmens. Verkäufer müssen diese Erwartungen mit ihrer eigenen Risikobereitschaft abgleichen. Auch bei einer Unternehmensnachfolge oder einer Geschäftsübernahme ist die Verhandlungsführung entscheidend, um ein Gleichgewicht zwischen Käuferinteressen und Verkäuferschutz zu erreichen.


Fachbeiträge zur Vertiefung

➡️ Unternehmen verkaufen – Strategisch planen, rechtssicher umsetzen

➡️ Unternehmen verkaufen – Rechtssicher, strategisch und maximal profitabel

 

FAQ – häufig gestellte Fragen

Welche Garantien fordern Käufer typischerweise?
Meist betreffen sie die Jahresabschlüsse, steuerliche Unbedenklichkeit, wesentliche Verträge sowie gewerbliche Schutzrechte.

Welche Risiken bestehen für Verkäufer?
Vor allem Schadensersatzforderungen, wenn abgegebene Garantien nicht zutreffen oder verschwiegenen Verpflichtungen ans Licht kommen.

Wie können Verkäufer ihre Haftung begrenzen?
Durch Caps, Baskets, zeitliche Begrenzungen oder den Einsatz von W&I-Versicherungen.

Sind Gewährleistungsrechte im Unternehmenskauf zwingend?
Nein, sie können durch vertragliche Gestaltung eingeschränkt oder ausgeschlossen werden – allerdings nur in engen rechtlichen Grenzen.


Schlussbetrachtung

Eine erfolgreiche Firmenübernahme hängt nicht nur von der Kaufpreisverhandlung ab, sondern insbesondere von einer präzisen Regelung zu Garantien und Gewährleistungen. Wer einen Betrieb zu verkaufen plant, sollte diese Klauseln juristisch prüfen lassen und strategisch verhandeln. Nur so lassen sich Haftungsrisiken minimieren und ein ausgewogenes Vertragswerk sicherstellen.

Alle Artikel anzeigen