Zurück zur Übersicht

Steuerliche Gestaltung bei der Unternehmensnachfolge: Rechtssicher und steueroptimiert ein Unternehmen verkaufen

Einleitung: Warum steuerliche Expertise beim Unternehmensverkauf essenziell ist

Die Unternehmensnachfolge ist nicht nur ein betriebswirtschaftlicher, sondern auch ein steuerlich hochrelevanter Vorgang. Wer seine Firma verkaufen oder im Wege einer Geschäftsübernahme ein Unternehmen erwerben möchte, sollte sich frühzeitig mit den steuerlichen Begünstigungen im deutschen Steuerrecht auseinandersetzen. Der Gesetzgeber stellt hierfür komplexe, aber strategisch nutzbare Mechanismen bereit, um die Belastung bei der Firmenübernahme signifikant zu reduzieren.


H2: Regelverschonung – 85 % Steuerbefreiung für begünstigtes Betriebsvermögen

Im Zuge der unentgeltlichen Übertragung eines Unternehmens durch Schenkung oder Erbfall sieht das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) eine sogenannte Regelverschonung vor. Dabei werden 85 % des begünstigten Betriebsvermögens steuerfrei gestellt. Die restlichen 15 % unterliegen der Besteuerung, sofern keine weitergehenden Verschonungsinstrumente greifen.

H3: Voraussetzungen für die Regelverschonung

  • Fortführungsgebot: Die Erwerberin bzw. der Erwerber ist verpflichtet, den betrieblichen Geschäftsbetrieb für mindestens fünf Jahre nach Übertragung fortzuführen (§ 13a Abs. 6 ErbStG).

  • Lohnsummenklausel: Bei Unternehmen mit mehr als fünf Mitarbeitenden muss die kumulierte Lohnsumme über fünf Jahre mindestens 400 % der Ausgangslohnsumme betragen.

  • Qualifiziertes Betriebsvermögen: Begünstigt sind u. a. Einzelunternehmen, Mitunternehmeranteile und Anteile an Kapitalgesellschaften mit mindestens 25 % Beteiligungsquote.


H2: Optionsverschonung – 100 % Steuerfreiheit unter erhöhten Bedingungen

Als Alternative zur Regelverschonung kann die Optionsverschonung beantragt werden. Sie befreit das vollständige Betriebsvermögen von der Erbschaft- und Schenkungsteuer – setzt jedoch verschärfte Voraussetzungen voraus.

H3: Voraussetzungen für die Optionsverschonung

  • Verlängerte Behaltensfrist: Die Fortführung des Unternehmens muss über einen Zeitraum von sieben Jahren gewährleistet werden.

  • Strengere Lohnsummenregelung: Die Mindestlohnsumme beträgt in diesem Fall 700 % der Ausgangslohnsumme.

  • Ausschluss nicht begünstigten Vermögens: Das Verwaltungsvermögen darf höchstens 10 % des Betriebsvermögens betragen (§ 13b Abs. 4 ErbStG).


H2: Freibeträge bei unentgeltlichen Übertragungen

Neben der Verschonung von Betriebsvermögen stehen persönliche Freibeträge zur Verfügung, die alle zehn Jahre erneut genutzt werden können (§ 16 ErbStG). Diese gelten zusätzlich zur Regel- oder Optionsverschonung:

  • Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner: 500.000 €

  • Kinder und Stiefkinder: 400.000 €

  • Enkelkinder: 200.000 €

Diese Freibeträge können erhebliche steuerliche Entlastungen bei der Kapitalübertragung im Rahmen der Unternehmensnachfolge bewirken.


H2: Verwaltungsvermögen und der 90 %-Test

Das sogenannte Verwaltungsvermögen – etwa betriebsfremde Immobilien, Wertpapiere oder Beteiligungen ohne unternehmerischen Einfluss – ist von der steuerlichen Verschonung grundsätzlich ausgenommen.

Durch eine Verwaltungsvermögensprüfung (sog. 90 %-Test) wird festgestellt, ob das Unternehmen überhaupt als verschonungswürdig eingestuft werden kann. Neuerdings dürfen im Rahmen dieser Prüfung auch betriebliche Verbindlichkeiten gegengerechnet werden – eine Verbesserung für übertragungswillige Unternehmer.


Fazit: Wer seine Firma verkaufen will, profitiert von steuerlicher Weitsicht

Die steuerlichen Vorschriften zur Unternehmensnachfolge bieten umfassende Gestaltungsmöglichkeiten. Eine fundierte Unternehmensbewertung, die rechtssichere Einordnung des Vermögens und die Wahl der passenden Verschonungsregelung können über die Wirtschaftlichkeit der Firmenübernahme entscheiden.

Wer seine Firma verkaufen oder ein Unternehmen übernehmen möchte, sollte daher frühzeitig steuerliche, rechtliche und betriebswirtschaftliche Aspekte gemeinsam mit erfahrenen Fachleuten analysieren.


Call-to-Action: Steuerlich optimiert ein Unternehmen verkaufen – mit firmenzukaufen.de

Wir von firmenzukaufen.de bieten Ihnen Zugang zu einem breiten Netzwerk aus spezialisierten Steuerberaterinnen, Nachfolgeexpertinnen und M&A-Beratern. So gelingt Ihre Geschäftsübernahme oder Ihr Firmenverkauf strukturiert, diskret und steuerlich effizient. Vereinbaren Sie jetzt eine unverbindliche Erstberatung!


FAQ: Steuerliche Unternehmensnachfolge in Deutschland

Welche Steuerbegünstigungen gibt es beim Unternehmen verkaufen?

Bei der unentgeltlichen Übertragung durch Erbschaft oder Schenkung gibt es die Regelverschonung (85 %) und die Optionsverschonung (100 %). Beide setzen eine Mindestfortführungszeit und Einhaltung der Lohnsumme voraus.

Wie wirken sich Freibeträge bei der Firmenübernahme aus?

Freibeträge gelten zusätzlich zur Verschonung und können je nach Verwandtschaftsgrad zwischen 200.000 € und 500.000 € betragen.

Wann wird Verwaltungsvermögen steuerlich nicht begünstigt?

Verwaltungsvermögen, das mehr als 10 % des Gesamtvermögens ausmacht, ist grundsätzlich von der Steuerbefreiung ausgenommen – außer es liegen betrieblich genutzte Schulden vor, die gegengerechnet werden können.