Verkauf Firmen: Diese Vorschriften gelten beim Unternehmensverkauf

Ein rechtssicherer Verkauf von Firmen erfordert die Beachtung zahlreicher gesetzlicher Regelungen. Der Prozess betrifft zentrale Normbereiche des Zivil-, Gesellschafts-, Steuer- und Arbeitsrechts. Wer eine Firma verkaufen möchte, sollte frühzeitig sicherstellen, dass alle relevanten Vorschriften eingehalten werden, um einen strukturierten und rechtlich einwandfreien Transaktionsprozess zu ermöglichen. Dies gilt sowohl für die klassische Unternehmensnachfolge als auch für strategische Firmenübernahmen und Geschäftsübernahmen im Rahmen von M&A-Transaktionen.

Gesetzliche Grundlagen beim Verkauf von Firmen

Der Verkauf von Firmen ist kein standardisierter Vorgang, sondern hängt maßgeblich von der Rechtsform und der Transaktionsstruktur ab. Je nach Gestaltung ergeben sich unterschiedliche rechtliche Folgen.

1. Gesellschaftsrechtliche Regelungen

Beim Verkauf von Firmen kommt es häufig zu einem Share Deal (Veräußerung von Gesellschaftsanteilen) oder einem Asset Deal (Übertragung einzelner Vermögensgegenstände und Verträge). Die Unterschiede sind gravierend:

Strukturform Definition Rechtsfolgen
Share Deal Verkauf von Anteilen z. B. einer GmbH Unternehmen bleibt rechtlich bestehen, nur die Inhaberstruktur ändert sich
Asset Deal Verkauf einzelner Assets (z. B. Kundenverträge, Inventar, Marke) Es erfolgt ein Rechtsträgerwechsel mit selektivem Übergang von Rechtspositionen

 

Wichtig: Beim Share Deal ist gemäß § 15 GmbHG eine notarielle Beurkundung zwingend erforderlich.

 

2. Steuerrechtliche Anforderungen

Beim Unternehmen verkaufen entstehen steuerliche Pflichten, insbesondere:

  • Besteuerung von Veräußerungsgewinnen (EStG, KStG)

  • Gewerbesteuer bei Einzelunternehmen

  • Umsatzsteuerliche Prüfung beim Asset Deal (Stichwort: Geschäftsveräußerung im Ganzen gemäß § 1 Abs. 1a UStG)

Eine strukturierte Planung kann zur Reduzierung des Kapitalbedarfs beim Erwerber beitragen und steuerliche Optimierungspotenziale schaffen. Auch die Investition von Kapital in Holdingstrukturen kann steuergünstige Effekte erzielen.

 

3. Arbeitsrecht und § 613a BGB

Im Rahmen einer Geschäftsübernahme gehen die Arbeitsverhältnisse gemäß § 613a BGB automatisch auf den Erwerber über. Zudem bestehen:

  • Informationspflichten gegenüber Mitarbeitenden

  • Beteiligungsrechte des Betriebsrats

  • Ausschlussfristen zur Geltendmachung von Widersprüchen

 

4. Wettbewerbsrechtliche Vorschriften

Bei größeren Transaktionen unterliegt der Verkauf von Firmen ggf. der Fusionskontrolle durch das Bundeskartellamt (§§ 35 ff. GWB). Eine Missachtung der Anmeldepflicht kann zur Nichtigkeit der Transaktion führen.

 

5. Vertragsrechtliche Anforderungen

Der Unternehmenskaufvertrag muss die folgenden Klauseln juristisch korrekt enthalten:

  • Vollständige Haftungskataloge und Garantieversprechen

  • Rücktrittsrechte und Closing-Bedingungen

  • Regelungen zur Unternehmensbewertung (z. B. über DCF-Methode)

  • Vereinbarungen zur Kaufpreiszahlung (Earn-Out, Fixbetrag)

 

Warum diese Vorschriften notwendig sind

Die rechtlichen Anforderungen beim Verkauf von Firmen schützen die beteiligten Akteure und sichern die Transaktion rechtlich ab:

Zielsetzung Wirkung
Gläubigerschutz Verhinderung von Vermögensverschiebungen auf Kosten Dritter
Rechtssicherheit der Parteien Klarheit über Haftung, Übergang und Gewährleistung
Arbeitsrechtlicher Schutz Wahrung der Rechte der Belegschaft bei der Firmenübernahme
Steuerrechtliche Gleichbehandlung Verhinderung steuerlicher Umgehungsgestaltungen

 

Checkliste für den rechtssicheren Verkauf Firmen

  • ✔️ Rechtsform prüfen: Share Deal oder Asset Deal?

  • ✔️ Unternehmensbewertung vornehmen (DCF, Multiplikatorverfahren)

  • ✔️ Notarielle Beurkundung vorbereiten

  • ✔️ Kartellrechtliche Anmeldung prüfen

  • ✔️ Betriebsrat und Arbeitnehmer informieren

  • ✔️ Steuerliche Strukturierung mit Berater abstimmen


Fazit: Firmenverkauf nur mit juristischer Struktur und Planung

Ein professioneller Verkauf von Firmen erfordert sorgfältige juristische und steuerliche Begleitung. Verkäufer sollten alle Regelungen frühzeitig analysieren lassen, um Risiken zu vermeiden. Die rechtliche Ausgestaltung – von der Wahl der Transaktionsstruktur über die Unternehmensbewertung bis hin zur Vertragsgestaltung – entscheidet über den Erfolg der Firmenübernahme oder Geschäftsübernahme.
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FAQ – Vorschriften beim Verkauf Firmen

Welche Vorschriften gelten beim Verkauf Firmen?

Der Verkauf Firmen unterliegt gesellschafts-, steuer-, arbeits- und wettbewerbsrechtlichen Vorgaben. Je nach Strukturform (Share Deal oder Asset Deal) sind unterschiedliche Regelungen zu beachten – etwa § 15 GmbHG, § 613a BGB oder § 35 GWB.

Muss ein Unternehmensverkauf notariell beurkundet werden?

Ja – bei der Veräußerung von GmbH-Anteilen ist die notarielle Beurkundung nach § 15 GmbHG zwingend erforderlich.

Was passiert mit Mitarbeitenden bei der Geschäftsübernahme?

Die Arbeitsverhältnisse gehen kraft Gesetzes auf den Käufer über (§ 613a BGB). Die Belegschaft ist rechtzeitig schriftlich zu informieren.

Welche Rolle spielt die Unternehmensbewertung?

Die Unternehmensbewertung bildet die Grundlage für die Kaufpreisermittlung. Üblich sind DCF-Methoden oder Multiplikatorverfahren, abhängig von Branche und Unternehmensgröße.

Welche steuerlichen Fallstricke drohen beim Verkauf Firmen?

Insbesondere bei der falschen Strukturwahl können hohe Steuerbelastungen entstehen. Eine steuerliche Prüfung im Vorfeld schützt vor Fehlkalkulationen beim Kapitalbedarf und der Investition von Kapital.

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