Einleitung
Wer eine Unternehmensnachfolge plant, sollte Steuern nicht als notwendiges Übel betrachten, sondern als strategisches Gestaltungselement.
Durch frühzeitige Planung lassen sich bei der Übergabe, Schenkung oder dem Verkauf eines Unternehmens erhebliche steuerliche Vorteile erzielen.
Dieser Beitrag zeigt, wie Unternehmer durch kluge Steuerplanung, präzise Bewertung und rechtlich fundierte Strukturierung die Nachfolge steuerlich optimieren und so das Familienvermögen langfristig sichern können.
Steuerliche Bedeutung der Unternehmensnachfolge
Die steuerliche Dimension einer Unternehmensnachfolge wird häufig unterschätzt.
Ob Verkauf, Schenkung oder Erbschaft – in allen Fällen greift das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG).
Wesentliche Aspekte:
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§ 13a ErbStG: Verschonungsregelung für Betriebsvermögen (85 % bis 100 % steuerfrei).
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§ 16 ErbStG: Freibeträge bei unentgeltlicher Übertragung.
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§ 6 Abs. 3 EStG: Buchwertfortführung bei Übertragung im Familienverbund.
Entscheidend ist die frühzeitige Planung, um Unternehmensanteile steueroptimal zu übertragen – idealerweise in enger Abstimmung zwischen Steuerberater, Notar und M&A-Berater.
Steueroptimierte Übergabeformen
Es gibt mehrere Wege, eine Unternehmensnachfolge steuerlich zu gestalten:
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Schenkung mit Nießbrauchsvorbehalt
Der Übergeber behält Erträge (z. B. Gewinnausschüttungen), während das Eigentum übergeht. -
Verkauf gegen Rentenzahlung
Der Kaufpreis wird über Jahre verteilt – steuerlich begünstigt nach § 34 EStG. -
Teilübertragung (Step-by-Step-Modell)
Steuerlich sinnvoll, wenn mehrere Kinder oder Mitarbeiter eingebunden werden sollen. -
Holding-Struktur
Bei M&A-Transaktionen kann eine Holding steuerliche Entlastung schaffen (Steuerfreiheit nach § 8b KStG für Veräußerungsgewinne).
Diese Modelle reduzieren die Steuerlast erheblich – vorausgesetzt, die Bewertung erfolgt steuerlich korrekt.
Unternehmensbewertung und Steuerrecht
Die Unternehmensbewertung bildet die Grundlage jeder steuerlichen Nachfolgeplanung.
Gemäß Bewertungsgesetz (BewG) und IDW S1 sind zwei Verfahren relevant:
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Ertragswertverfahren (§ 199 ff. BewG): Maßstab für die Ermittlung des gemeinen Werts.
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vereinfachtes Ertragswertverfahren (§ 203 BewG): vom Finanzamt anerkannt für KMU.
Ein zu hoher Wert führt zu unnötiger Steuerlast – ein zu niedriger kann steuerlich angefochten werden.
Daher empfiehlt sich ein externes Gutachten, das sowohl finanzwirtschaftliche als auch steuerliche Kriterien berücksichtigt.
Erbschaftsteuer beim Unternehmensverkauf
Wird ein Unternehmen im Rahmen der Nachfolge verkauft, löst das Einkommensteuer und ggf. Erbschaftsteuer aus:
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§ 16 EStG: Besteuerung des Veräußerungsgewinns.
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§ 17 EStG: Beteiligungsveräußerung bei Kapitalgesellschaften.
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§ 34 EStG: Tarifermäßigung für außerordentliche Einkünfte.
Tipp:
Wird die Nachfolge durch einen Management-Buy-Out oder Management-Buy-In umgesetzt, lassen sich steuerliche Gestaltungsspielräume (z. B. durch Ratenzahlungen oder Verkäuferdarlehen) nutzen.
Steuerberatung als strategischer Erfolgsfaktor
Eine erfahrene Steuerberatung ist für die Nachfolgeplanung unverzichtbar.
Sie sorgt für:
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Optimale Nutzung von Freibeträgen,
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Steuerstundung bei Veräußerungen,
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Rechtskonforme Bewertung,
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und Nachweisführung gegenüber dem Finanzamt.
Kombiniert mit einem M&A-Berater ergibt sich eine ideale Doppelstruktur:
juristisch korrekt – steuerlich effizient – wirtschaftlich sinnvoll.
Steuerliche Risiken bei der Nachfolge
Fehler in der steuerlichen Strukturierung können teuer werden.
Häufige Probleme:
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Fehlende Dokumentation bei internen Übertragungen.
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Überschreitung von Behaltensfristen (§ 13a Abs. 5 ErbStG).
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Falsche Bewertung von Betriebsimmobilien.
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Doppelbesteuerung bei internationaler Nachfolge.
Frühzeitige Abstimmung mit dem Finanzamt und professionelle Steuerplanung M&A verhindern hohe Nachzahlungen.
Interne Fachbeiträge
➡️ Unternehmensnachfolge strategisch gestalten: In drei Phasen zur erfolgreichen Übergabe
➡️ Unternehmensnachfolge: Erfolgsfaktoren für eine professionelle Geschäftsübernahme
Externe Quelle: Bundesministerium der Finanzen – Erbschaftsteuer 2025
Schlussabschnitt – Steuern intelligent steuern
Eine Unternehmensnachfolge lässt sich nur dann erfolgreich gestalten, wenn steuerliche und rechtliche Aspekte harmonisch ineinandergreifen.
Wer frühzeitig plant, steuerliche Freibeträge nutzt und die Unternehmensstruktur anpasst, kann sein Lebenswerk nicht nur erhalten, sondern auch steuerlich optimiert übergeben.
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FAQ
1. Wie kann ich meine Unternehmensnachfolge steuerlich optimieren?
Durch frühzeitige Planung, Nutzung von Freibeträgen und steuerliche Strukturierung.
2. Welche Rolle spielt die Erbschaftsteuer beim Unternehmensverkauf?
Sie greift bei unentgeltlicher Übertragung oder Erbfall (§ 13a ErbStG).
3. Wann sollte man einen Steuerberater in die Nachfolge einbinden?
Mindestens 3–5 Jahre vor Übergabe.
4. Wie funktioniert die steuerliche Planung im M&A-Prozess?
Über Holdingstrukturen, Verlustvorträge und steuerfreie Veräußerungsgewinne.
5. Wie wird die Unternehmensbewertung steuerlich korrekt durchgeführt?
Nach IDW S1 und BewG § 199 ff.
Autor und Expertise
Verfasst vom Redaktionsteam firmenzukaufen.de
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