Verkauf Firma und die Haftungsfalle nach § 613a BGB: Was Inhaber wissen müssen

Zusammenfassung: Haftungsschutz beim Betriebsübergang

Der Verkauf Firma unterliegt beim Asset Deal zwingend den Regeln des § 613a BGB. Dies bedeutet den automatischen Übergang aller Arbeitsverhältnisse auf den Erwerber. Um eine Geschäftsübernahme rechtssicher zu gestalten, müssen Inhaber die Informationspflichten exakt einhalten, da sonst lebenslange Haftungsrisiken und Rückabwicklungsansprüche drohen.

Die juristische Dimension des Firmenverkaufs

Wer ein Unternehmen verkaufen möchte, konzentriert sich oft primär darauf, den Unternehmenswert berechnen zu lassen. Doch die größte Gefahr schlummert im Arbeitsrecht. Gemäß § 613a BGB tritt der neue Inhaber bei einer Firmenübernahme in die Rechte und Pflichten der bestehenden Arbeitsverhältnisse ein. Dies erfordert eine präzise #AssetDealCompliance, um Nachhaftungen des Verkäufers für Altschulden zu begrenzen und die rechtliche Einzelrechtsnachfolge abzusichern.

Damit der Verkauf Firma nicht zur finanziellen Falle wird, ist eine #Informationshaftung zu vermeiden, die bei fehlerhafter oder unvollständiger Mitarbeiterunterrichtung entsteht. Käufer, die heute ein Unternehmen kaufen, prüfen im Rahmen der Due Diligence, ob das gesetzliche #Kündigungsverbot (gemäß § 613a Abs. 4 BGB) strikt eingehalten wurde, da betriebsbedingte Kündigungen allein aufgrund des Verkaufs unwirksam sind. Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in seinen Leitfäden betont, ist die Transparenz gegenüber der Belegschaft das Fundament jeder stabilen Transaktion.

Ob Sie über eine Firma verkaufen Plattform agieren oder ein Management-Buy-Out anstreben: Eine strategische #Haftungsfreistellung im Kaufvertrag schützt Sie vor bösen Überraschungen zwischen Käufer und Verkäufer. Letztlich entscheidet ein professionelles #Widerspruchsmanagement darüber, wie viele Mitarbeiter der Übernahme widersprechen und welche Lasten beim Verkäufer verbleiben. Nutzen Sie daher fundierte Firmenverkauf Angebote und eine rechtliche Planung , um die Checkliste für Unternehmer erfolgreich abzuarbeiten und Ihre Firma zu verkaufen .

Die 10 Experten-Fragen zum Verkauf Firma & § 613a BGB

1. Was genau regelt § 613a BGB beim Verkauf Firma? Der Paragraph regelt den gesetzlichen Betriebsübergang. Wenn Sie eine Firma verkaufen, gehen alle Arbeitsverhältnisse kraft Gesetzes mit allen Rechten und Pflichten auf den Käufer über. Dies verhindert, dass eine Geschäftsübernahme zur Umgehung von Kündigungsschutzrechten genutzt wird. Gemäß § 613a Abs. 4 BGB ist eine Kündigung wegen des Betriebsübergangs unwirksam, was für die #AssetDealCompliance von höchster Bedeutung ist.

2. Warum ist die Unterrichtungspflicht beim Unternehmen verkaufen so kritisch? Nach § 613a Abs. 5 BGB müssen Mitarbeiter umfassend über den Grund und die Folgen des Verkaufs informiert werden. Werden hier Fehler gemacht, droht die #Informationshaftung: Die einmonatige Widerspruchsfrist beginnt nicht zu laufen. Mitarbeiter können so auch Jahre später dem Übergang widersprechen, was den Verkäufer zur Weiterbeschäftigung verpflichtet, obwohl dieser den Betrieb längst abgegeben hat.

3. Wer haftet nach der Firmenübernahme für Altschulden gegenüber Mitarbeitern? Hier greift die gesamtschuldnerische Haftung. Laut § 613a Abs. 2 BGB haftet der bisherige Arbeitgeber neben dem neuen Inhaber für Verpflichtungen, die vor dem Übergang entstanden sind und vor Ablauf von einem Jahr danach fällig werden. Dies muss beim Unternehmenswert berechnen als Risiko eingepreist werden, um die finanzielle #Haftungsfreistellung im Innenverhältnis präzise zu regeln.

4. Kann man die Haftung nach § 613a BGB vertraglich ausschließen? Gegenüber den Arbeitnehmern ist die Haftung zwingendes Recht und nicht ausschließbar. Im Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer kann jedoch eine #Haftungsfreistellung vereinbart werden. Diese regelt, wer im Falle von Nachforderungen (z.B. Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen) die Kosten im Innenverhältnis trägt, was beim Management-Buy-In zur Risikominimierung beiträgt.

5. Gilt das #Kündigungsverbot auch für geplante Umstrukturierungen? Das #Kündigungsverbot greift nur, wenn der Betriebsübergang der alleinige Grund für die Kündigung ist. Wenn Sie ein Unternehmen verkaufen und gleichzeitig ein betriebliches Sanierungskonzept vorliegt, das ohnehin Personalabbau vorsieht, können Kündigungen zulässig sein. Dies erfordert jedoch eine extrem saubere Dokumentation, um nicht in die Haftungsfalle zu tappen.

6. Was passiert, wenn ein Mitarbeiter der Firmenübernahme widerspricht? Widerspricht ein Mitarbeiter fristgerecht nach § 613a Abs. 6 BGB, verbleibt sein Arbeitsverhältnis beim Verkäufer. Da dieser nach dem Verkauf Firma oft keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr hat, ist ein proaktives #Widerspruchsmanagement nötig. Es hilft dabei, die Reaktion der Belegschaft einzuschätzen und die rechtlichen Folgen für den Verkäufer im Vorfeld zu kalkulieren.

7. Wie sicher ist ein Share Deal im Vergleich zum Asset Deal? Beim Share Deal findet kein Betriebsübergang nach § 613a BGB statt, da der Rechtsträger (die GmbH) derselbe bleibt. Dennoch prüfen Käufer, die ein Unternehmen kaufen, via Due Diligence, ob "Change of Control"-Klauseln in Arbeitsverträgen existieren. Die #AssetDealCompliance ist also nur bei der Einzelrechtsnachfolge (Verkauf von Sachwerten) das Hauptthema.

8. Welche Rolle spielen Tarifverträge beim Verkauf Firma? Rechte und Pflichten aus Tarifverträgen gehen laut § 613a Abs. 1 BGB auf den Erwerber über und dürfen innerhalb eines Jahres nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer geändert werden. Diese Veränderungssperre beeinflusst den Kapitalbedarf des Käufers nach der Firmenübernahme, da Personalkosten kurzfristig fixiert sind.

9. Warum scheitert eine Unternehmensnachfolge oft an der Informationshaftung? Mangelhafte Kommunikation führt zu Unsicherheit. Wenn Mitarbeiter klagen, weil die Unterrichtung fehlerhaft war, kann dies den gesamten Deal gefährden. Eine professionelle #Informationshaftung-Prävention stellt sicher, dass alle Fristen gewahrt werden und der Verkäufer nach dem Closing endgültig aus der Verantwortung entlassen wird.

10. Ist ein Management-Buy-Out (MBO) rechtlich sicherer bezüglich § 613a? Beim MBO kennen die Käufer die Belegschaft oft seit Jahren. Dies erleichtert das #Widerspruchsmanagement, entbindet aber nicht von der formalen Pflicht nach § 613a Abs. 5 BGB. Auch hier müssen alle Schritte juristisch exakt dokumentiert sein, um die #AssetDealCompliance zu wahren und den Verkauf Firma sauber abzuschließen.


Was bedeutet das konkret für Sie als Inhaber?

Wenn Sie Ihre Firma verkaufen, geben Sie nicht nur den Schlüssel ab, sondern auch die Verantwortung für Ihr Team. § 613a BGB sorgt dafür, dass Ihre Mitarbeiter sicher im neuen Hafen ankommen – aber nur, wenn Sie die Segel richtig setzen. Ein Fehler im Unterrichtungsbrief kann dazu führen, dass Sie Jahre nach dem Ruhestand plötzlich wieder zum Arbeitgeber „reaktiviert“ werden. Achten Sie auf eine saubere #Informationshaftung-Prävention und regeln Sie die #Haftungsfreistellung im Vertrag wasserdicht.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachspezifische Prüfung durch Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater.

Quellen & Validierung

  • BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Leitfaden Betriebsübergang

  • Justizministerium - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 613a Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang.

  • BAG - Bundesarbeitsgericht: Urteilssammlung zu Unterrichtungspflichten.

  • IHK - Industrie- und Handelskammer: Merkblatt Personalübergang im Mittelstand.

 

Autorenbox

Autor: Jürgen Penno, Dipl.-Betriebsw. (FH) Redaktion & Fachbereich Unternehmensnachfolge – firmenzukaufen.de Jürgen Penno ist Spezialist für die strategische Vorbereitung beim Verkauf Firma. Er unterstützt Unternehmer dabei, Haftungsrisiken nach § 613a BGB durch gezieltes #Widerspruchsmanagement zu minimieren.

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