Zusammenfassung für Eilige Der Weg zum erfolgreichen Abschluss einer Transaktion beginnt mit einer fundamentalen Entscheidung: Kaufe ich die gesamte juristische Hülle samt Inhalt, oder picke ich mir nur die lukrativen Maschinen, Kundenkarteien und Patente heraus? Diese Richtungsentscheidung beeinflusst nicht nur die Dauer der Verhandlungen, sondern definiert vor allem, wer künftig für versteckte Altlasten haftet und wie viel Steuern auf den Veräußerungsgewinn anfallen. Ein falscher Schritt in dieser frühen Phase kann später Millionen kosten.
1. Die rechtliche Mechanik der Transaktionsstrukturen
Wer eine zukunftssichere Unternehmensnachfolge plant oder ein Unternehmen verkaufen möchte, muss die rechtlichen Mechanismen der Übertragung verstehen.
Beim Share Deal kauft der Erwerber die Gesellschaftsanteile (z. B. 100 % der GmbH-Anteile). Das Unternehmen bleibt dabei rechtlich völlig unangetastet – es bekommt lediglich einen neuen Gesellschafter. Beim Asset Deal hingegen erwirbt der Käufer nicht die juristische Hülle, sondern die einzelnen Wirtschaftsgüter (Maschinen, Lizenzen, Verträge) aus der Gesellschaft heraus. Dies nennt der Jurist Singularsukzession. Einen tiefen Einblick, warum diese initiale Weichenstellung so kritisch ist, gibt der Beitrag
2. Due Diligence und Vertragsübertragung
Die Wahl der Struktur verändert den Prüfungsaufwand massiv. Wenn Investoren eine Firma kaufen, spielt das Überleben wichtiger Kunden- und Lieferantenverträge eine Hauptrolle.
Beim Anteilskauf gehen alle Verträge automatisch weiter. Die Gefahr lauert hier in Change of Control Klauseln, die Lieferanten ein Sonderkündigungsrecht bei einem Inhaberwechsel einräumen. Die Due Diligence konzentriert sich hier auf die juristische Historie der "Hülle". Bei einer Geschäftsübernahme durch den Kauf von Einzelwirtschaftsgütern muss jedoch jeder Vermieter, Lieferant und Kunde der Vertragsübertragung explizit zustimmen. Das erfordert eine extrem tiefgehende Einzelprüfung der Verträge. Wie man diesen Prozess strukturiert, wird im Leitfaden
3. Arbeitsrecht: Der Betriebsübergang nach § 613a BGB
Oft unterschätzt werden die arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Gerade wenn ein externes Führungsteam im Rahmen eines Management-Buy-In oder das eigene Führungspersonal bei einem Management-Buy-Out das Steuer übernimmt, ist das Know-how der Belegschaft das wichtigste Gut. Während beim Anteilskauf die GmbH schlichtweg Arbeitgeber bleibt, löst der Kauf der Einzelwirtschaftsgüter in Deutschland in der Regel einen Betriebsübergang nach § 613a BGB aus. Die Arbeitsverhältnisse gehen automatisch auf den Erwerber über, die Mitarbeiter haben jedoch ein Widerspruchsrecht.
4. Risikomanagement und versteckte Altlasten
Das dominierende Motiv für Parteien, die ein Unternehmen kaufen, ist die Minimierung von Risiken. Beim Kauf von Einzelgütern profitiert der Käufer vom sogenannten "Cherry-Picking". Er übernimmt nur das, was er wirklich will, und lässt toxische Altlasten beim Verkäufer zurück.
Der Anteilskauf birgt hingegen das volle Risiko der Vergangenheit. Der Käufer erbt alle historischen Steuer- und Umweltrisiken. Daher ist hier der vertragliche Haftungsübergang das am härtesten verhandelte Element. Wie man sich durch Garantien effektiv schützt, wenn man eine Firma verkaufen oder erwerben will, zeigt der Artikel
5. Steuern, Abschreibungen und Finanzierungswirkung
Die Wahl des Modells ist primär steuergetrieben und beeinflusst massiv den Kapitalbedarf sowie die Investition von Kapital.
Verkäufer bevorzugen bei einer Firmenübernahme fast immer den Anteilsverkauf. Der Veräußerungsgewinn (bei Kapitalgesellschaften) ist für Holding-Strukturen zu 95 % steuerfrei oder unterliegt bei Privatpersonen dem günstigen Teileinkünfteverfahren. Für den Käufer ist hingegen der Kauf von Einzelgütern oft lukrativer. Er kann die erworbenen immateriellen Güter (den "Goodwill") neu aktivieren und gewinnmindernd abschreiben (Step-up). Wer sich mit dem Thema Unternehmenswert berechnen – Methoden, Formel & Beispiel beschäftigt, weiß: Diese steuerlichen Effekte verändern den Netto-Cashflow drastisch. Vertiefende Details liefert
Zusatzfaktor Immobilien: Befinden sich Immobilien im Betriebsvermögen, fällt beim Einzelrechtskauf zwingend Grunderwerbsteuer an. Beim Anteilsverkauf kann dies unter Einhaltung strenger Haltefristen ("RETT-Blocker") oft vermieden werden. Auch die zeitliche Abfolge dieser Bedingungen wird vertraglich scharf getrennt, wie in
6. Übersicht: Welches Modell hat welche Effekte?
| Kriterium | Anteilsverkauf (Share) | Einzelrechtskauf (Asset) |
| Vertragsübergang | Automatisch (Achtung vor Sonderkündigungsrechten) | Nur mit ausdrücklicher Zustimmung Dritter |
| Haftung & Risiken | Käufer übernimmt alle historischen Altlasten | Käufer kann Risiken beim Verkäufer "zurücklassen" |
| Arbeitsrecht | Keine Änderung, GmbH bleibt Arbeitgeber | Betriebsübergang nach § 613a BGB (Widerspruchsrecht) |
| Steuern (Verkäufer) | Meist hochgradig steuerbegünstigt (Teileinkünfteverfahren) | Veräußerungsgewinn ist meist voll steuerpflichtig |
| Steuern (Käufer) | Abschreibungspotenzial ist stark eingeschränkt | Goodwill und Wirtschaftsgüter können steuermindernd abgeschrieben werden |
| Grunderwerbsteuer | Oft vermeidbar durch spezielle Strukturierung | Fällt bei Immobilienübertragung grundsätzlich an |
7. Experten-FAQ: Die 8 wichtigsten Fragen
1. Was ist der grundlegende Unterschied zwischen den beiden Übernahmemodellen? Beim einen Modell erwirbt der Käufer die Gesellschaftsanteile (die juristische Hülle), wodurch die Gesellschaft selbst unberührt bleibt. Beim anderen Modell kauft er einzelne Wirtschaftsgüter wie Maschinen, Verträge und Patente, die aus der bisherigen Gesellschaft herausgelöst werden.
2. Warum bevorzugen Veräußerer oft den Verkauf von Gesellschaftsanteilen? Dies liegt meist an der steuerlichen Begünstigung. Der Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf von Anteilen ist für den Alt-Eigentümer (insbesondere bei Kapitalgesellschaften) oft nahezu steuerfrei oder unterliegt dem Teileinkünfteverfahren.
3. Welches Modell bietet dem Erwerber den besten Schutz vor Altlasten? Der Kauf von Einzelwirtschaftsgütern bietet hier den größten Schutz. Der Erwerber kann sich die Filetstücke aussuchen und ungewollte Risiken oder Verbindlichkeiten beim Veräußerer zurücklassen.
4. Was passiert mit den Arbeitsverträgen der Mitarbeiter beim Modellwechsel? Beim Kauf der Gesellschaftsanteile ändert sich für die Belegschaft rechtlich nichts. Werden jedoch die Betriebsmittel einzeln übernommen, greift in Deutschland meist der Betriebsübergang nach § 613a BGB, wodurch die Arbeitsverhältnisse automatisch auf den neuen Inhaber übergehen, sofern die Mitarbeiter nicht widersprechen.
5. Warum dauern Verhandlungen bei einem Einzelrechtsübergang oft länger? Weil jeder einzelne Gegenstand, jeder Vertrag und jedes Recht detailliert im Vertragswerk aufgelistet und übertragen werden muss. Dies erfordert extrem präzise und zeitaufwendige Bestandsaufnahmen.
6. Welche Rolle spielen Zustimmungserklärungen von Lieferanten und Banken? Eine sehr große Rolle. Wenn Verträge einzeln den Inhaber wechseln sollen, muss der jeweilige Vertragspartner (z.B. der Vermieter oder Schlüssellieferant) ausdrücklich zustimmen. Verweigert er dies, geht der Vertrag nicht über.
7. Wie wirken sich die Modelle auf die Grunderwerbsteuer aus? Werden Immobilien einzeln übertragen, fällt grundsätzlich Grunderwerbsteuer an. Beim reinen Anteilsverkauf kann diese Steuer unter bestimmten Voraussetzungen und Haltefristen vermieden werden, weshalb dies bei immobilienlastigen Transaktionen oft bevorzugt wird.
8. Wann ist der Verkauf von Einzelwirtschaftsgütern die einzige Option? Wenn keine eigenständige juristische Person (wie eine GmbH) existiert, sondern beispielsweise ein Einzelbetrieb oder eine bestimmte Abteilung aus einem Gesamtkonzern herausgekauft werden soll (Carve-out).
Referenzen & Externe Autorität
Um maximale rechtliche und steuerliche Aktualität in der Transaktionspraxis sicherzustellen, orientiert sich dieser Beitrag an folgenden Autoritäten:
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ROSE & PARTNER (Wirtschaftskanzlei): Detaillierte juristische Erläuterungen zur gesellschaftsrechtlichen Strukturierung und den zivilrechtlichen Haftungsunterschieden.
Rechtliche Grundlagen zur Deal-Strukturierung -
PSP / Deubner Steuern: Vertiefende Einblicke in die steuerliche Optimierung, das Teileinkünfteverfahren für Verkäufer und die Abschreibungspotenziale (Step-up) für Käufer.
Steuerliche Aspekte im Unternehmenskauf -
Sparkasse Finanzportal: Praxisnahes Glossar und Finanzierungsratgeber zur Unterscheidung der Übertragungswege für mittelständische Käufer.
Glossar zur Unternehmensnachfolge
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und ersetzt keine steuerrechtliche oder anwaltliche Beratung bei der Festlegung von Transaktionsstrukturen.
Autorenbox:
Jürgen Penno, Dipl.-Betriebsw. (FH) M&A-Berater und Experte für Deal-Strukturierung. Jürgen Penno schützt Käufer und Verkäufer vor steuerlichen Fallen und sorgt dafür, dass die gewählte Übernahmestruktur den wirtschaftlichen Zielen des Deals exakt entspricht.