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Wer ein Unternehmen verkaufen möchte, steht nicht nur vor juristischen und wirtschaftlichen Herausforderungen, sondern auch vor komplexen steuerlichen Fragen. Die richtige steuerliche Strukturierung entscheidet maßgeblich über den Nettoerlös. Ob Asset Deal oder Share Deal, ob Nutzung von Freibeträgen oder Holding-Strukturen – Verkäufer, die ihre Firma verkaufen, können durch präzise Steuerplanung erhebliche Vorteile erzielen und Haftungsrisiken vermeiden.
Steuerliche Kernfragen beim Unternehmensverkauf
Asset Deal vs. Share Deal
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	Asset Deal: Verkauf der einzelnen Wirtschaftsgüter. Führt häufig zu einer sofortigen Besteuerung stiller Reserven. 
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	Share Deal: Übertragung von Gesellschaftsanteilen. Bietet steuerliche Vorteile, u. a. 95 %-Freistellung nach § 8b KStG für Kapitalgesellschaften. 
Die Wahl der Struktur beeinflusst Kaufpreisfindung, Unternehmensbewertung und steuerliche Liquidität erheblich.
Strategien zur Steueroptimierung
Nutzung gesetzlicher Freibeträge
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	Freibetrag nach § 16 EStG für Verkäufer über 55 Jahre. 
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	Tarifermäßigung zur Abmilderung progressiver Steuerlast. 
Holding-Strukturen
Eine vorgelagerte Holding reduziert die Steuerlast, wenn Anteile veräußert werden. Für eine geplante Firmenübernahme bietet sie Verkäufern Flexibilität bei Reinvestitionen und beim Umgang mit dem Kapitalbedarf.
Gesellschaftsrechtliche Gestaltungen
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	Vorweggenommene Erbfolge zur Sicherung der Unternehmensnachfolge. 
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	Kombination aus steuerlicher und zivilrechtlicher Planung, um steueroptimierte Übergänge zu schaffen. 
Steuerliche Risiken im M&A-Prozess
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	Nachhaftung durch steuerliche Betriebsprüfungen. 
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	Verlust von steuerlichen Verlustvorträgen nach § 8c KStG. 
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	Risiken bei grenzüberschreitenden Transaktionen wie Doppelbesteuerung. 
Ein unvorbereitet angebotener Betrieb zu verkaufen kann erhebliche Liquiditätsprobleme verursachen.
Maßnahmen für die Praxis
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	Steuerliche Due Diligence zur Risikoidentifikation. 
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	Szenario-Analysen für verschiedene Gestaltungsmodelle. 
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	Frühzeitige Einbindung von Steuerberatern, M&A-Beratern und Rechtsanwälten. 
Weiterführende Fachbeiträge
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	➡️ Unternehmen verkaufen: So bereiten Sie Ihre Firma strukturell, rechtlich und emotional optimal vor 
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	➡️ Unternehmen verkaufen: Die 10 besten Tipps für eine erfolgreiche Firmenübertragung 
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	Externe Quelle: Bundesfinanzministerium – Unternehmensbesteuerung 
Schlussgedanke
Ein steuerlich optimierter Unternehmensverkauf ist das Ergebnis sorgfältiger Planung und professioneller Beratung. Wer seine Firma verkaufen möchte, sollte steuerliche Gestaltung nicht als Randthema behandeln, sondern als integralen Bestandteil der Transaktion. Nur so lassen sich Risiken vermeiden und der maximale Nettoerlös sichern.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Beim Share Deal profitieren Verkäufer häufig von Steuerfreistellungen, während beim Asset Deal sofortige Besteuerungen auf stille Reserven anfallen.
Nach § 16 EStG können Verkäufer über 55 Jahren bis zu 45.000 € steuerfrei realisieren, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Holding reduziert die Steuerlast beim Verkauf von Anteilen und ermöglicht eine flexible Steuerung des Kapitalbedarfs für neue Investitionen.