Veröffentlicht am 04.07.2025 | Zuletzt fachlich aktualisiert: Juli 2026
Fokus 2026: Dieser Beitrag integriert die aktuellen Verlautbarungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW), die Zinsentwicklungen am Kapitalmarkt für die Ableitung des Basiszinssatzes sowie die verschärfte BFH-Rechtsprechung zur steuerlichen Anerkennung kalkulatorischer Kosten bei KMU.
Die wichtigsten Erkenntnisse in Kürze
Das Ertragswertverfahren gehört in Deutschland zu den maßgeblichen kapitalwertorientierten Verfahren der Unternehmensbewertung. Es basiert auf der finanzmathematischen Prämisse, dass der Wert eines Unternehmens durch das Abzinsen zukünftig erwarteter finanzieller Überschüsse ermittelt wird, die den Eigentümern zufließen. Seine Aussagekraft hängt jedoch wesentlich von der Qualität der Planung, der sachgerechten Ableitung des Kapitalisierungszinssatzes und dem konkreten Bewertungszweck ab. Die methodische Strukturierung erfolgt über das VALUATION-SHIELD-SYSTEM™, um historische Vergangenheitsdaten einer präzisen Inhaber-Normalisierung zu unterziehen, den kalkulatorischen Unternehmerlohn marktgerecht anzusetzen und den Kapitalkostenzins abzuleiten.
1. Abgrenzung der Wertbegriffe: Wert versus Preis
Für eine professionelle Verhandlungsführung und steuerliche Absicherung ist es unerlässlich, zwischen den vier zentralen finanziellen Dimensionen einer Transaktion sauber zu differenzieren:
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Objektivierter Unternehmenswert: Ein nach standardisierten fachlichen Kriterien (z. B. IDW S 1) ermittelter, von individuellen Käufersynergien unabhängiger Wert, der eine neutrale, intersubjektiv nachvollziehbare Ausgangsbasis darstellt.
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Subjektiver Entscheidungswert: Die individuelle Preisobergrenze eines konkreten Käufers oder die Untergrenze des Verkäufers, stark beeinflusst von persönlichen Finanzierungsbedingungen, Steuerszenarien und strategischen Zielen.
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Tatsächlicher Marktpreis: Der letztlich im freien Markt durch Angebot, Nachfrage, Verhandlungsgeschick und Transaktionsstruktur (z. B. Asset Deal vs. Share Deal) realisierte Transaktionswert.
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Steuerlicher Wert (Gemeiner Wert): Der nach den spezifischen Vorschriften des Bewertungsgesetzes (BewG) ermittelte Wert, der als steuerliche Bemessungsgrundlage für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer dient.
2. Das VALUATION-SHIELD-SYSTEM™: Die methodische Strukturierung
Das von firmenzukaufen.de entwickelte VALUATION-SHIELD-SYSTEM™ dient dazu, die wesentlichen Bewertungsannahmen transparent, konsistent und überprüfbar zu strukturieren. Es überführt die theoretischen Kernanforderungen der Bewertungspraxis in ein fünfstufiges operatives Modell:
[1. EBITDA Normalization] ➔ [2. Management Compensation] ➔
[3. Phase-Model Projection] ➔ [4. CAPM Cost of Capital] ➔ [5. Non-Operating Assets Split]
1. EBITDA Normalization (Ergebnisbereinigung)
Bereinigung der historischen Gewinn-und-Verlust-Rechnungen (GuV) der letzten drei Wirtschaftsjahre um außerordentliche, betriebsfremde und periodenfremde Effekte (z. B. Einmaleffekte aus Anlagenverkäufen, Sonderabschreibungen oder private Kostenanteile), um die nachhaltige Ertragskraft freizulegen.
2. Management Compensation (Kalkulatorischer Unternehmerlohn)
Substitution des historischen Inhabergehalts durch einen marktgerechten kalkulatorischen Unternehmerlohn. Fehlt eine angemessene Vergütung der organisierten Arbeitsleistung des Inhabers, wird der nachhaltige Ertrag systematisch überschätzt und der Unternehmenswert künstlich aufgebläht.
3. Phase-Model Projection (Phasenmethode)
Aufteilung des Prognosehorizonts in Phase I (Detailplanungsphase von meist 3 bis 5 Jahren mit expliziten Umsatz- und Kostenprognosen) und Phase II (Ewige Rente für den nachhaltigen Dauerertrag, angepasst um einen inflationsbedingten Wachstumsabschlag).
4. CAPM Cost of Capital (Finanzmathematische Zinsstruktur)
Strukturierung des Kapitalisierungszinssatzes zur Ermittlung des adäquaten Abzinsungsfaktors basierend auf dem Risiko- und Alternativrenditeprofil des Marktes.
5. Non-Operating Assets Split (Sonderwerte)
Identifikation und Abspaltung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens. Diese Assets (z. B. nicht betrieblich genutzte Immobilien oder Kunstgegenstände) werden separat zu Einzelveräußerungswerten bewertet und additiv zum Ertragswert hinzugerechnet.
3. Der Kapitalisierungszinssatz: Didaktisch vereinfachtes CAPM-Modell
Die nachfolgende Darstellung ist ein didaktisch vereinfachtes Modell zur Veranschaulichung der Zinsstruktur. Eine vollständige Bewertung nach IDW S 1 erfordert eine konsistente Abstimmung von finanziellen Überschüssen, Besteuerung (Unternehmenssteuern und persönliche Ertragsteuern der Anteilseigner), Ausschüttungsannahmen, Risikozuschlag und Wachstumsannahmen.
Die mathematische Basiszins- und Risikostruktur:
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{base} = Risikofreier Basiszinssatz (Stichtagsbezogene Ableitung aus den Kapitalmarktdaten der Deutschen Bundesbank).
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{MRP} = Marktrisikoprämie (Market Risk Premium).
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beta = Beta-Faktor (Maß für das branchenspezifische Risiko im Vergleich zum Marktindex).
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g = Wachstumsabschlag (Berücksichtigung von Inflation und nachhaltigem Wachstum im Terminal Value).
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Zins-Sensitivität in der Praxis: Da der Kapitalisierungszins im Nenner des Barwertkalküls steht, wirken sich minimale Verschiebungen überproportional auf das Ergebnis aus. Eine Erhöhung des Gesamtzinssatzes um nur zwei Prozentpunkte kann den resultierenden Unternehmenswert je nach Planungsstruktur um 20 % bis 25 % reduzieren.
Modellparameter zum Beispiel-Bewertungsstichtag (30. Juni 2026)
(Es handelt sich hierbei um eine didaktische Modellannahme für ein mittelständisches Unternehmen des gehobenen Maschinenbaus; keine allgemeingültige Jahresgröße).
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Basiszinssatz ({base}}: 2,5 % (Abgeleitet aus der Zinsstrukturkurve der Deutschen Bundesbank per 30.06.2026).
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Marktrisikoprämie ({MRP}): 7,0 % (Basierend auf den gängigen Empfehlungen der Bewertungspraxis).
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Beta-Faktor (beta): 1,2 (Peer-Group-Vergleichswert für spezialisierten Maschinenbau).
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Wachstumsabschlag (g): 1,0 % (Modellannahme für Phase II).
4. Vollständiges Rechenbeispiel: Die Phasenmethode in der M&A-Praxis
(Methodischer Hinweis: Didaktisch aufbereiteter und anonymisierter Modellfall auf Basis wiederkehrender Konstellationen aus der Plattform- und Transaktionspraxis. Sämtliche Werte wurden verändert und dienen ausschließlich der Veranschaulichung).
Ein inhabergeführtes Industrieunternehmen soll bewertet werden. Die historischen EBITDA-Werte betragen im Schnitt 450.000 €.
Schritt 1: Die finanzielle Ergebnisnormalisierung
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Historisches EBITDA: 450.000 €
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Bereinigung betriebsfremder Fuhrparkkosten: +15.000 €
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Abzug fremdüblicher kalkulatorischer Unternehmerlohn: -100.000 €
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Abzug typisierte Ertragssteuern: -110.000 €
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Nachhaltiger planungskonformer Jahresüberschuss (Basis): 255.000 €
Tabelle 1: Barwert-Kalkulation nach dem Phasenmodell
| Bewertungsjahr | Prognostizierter Netto-Überschuss | Abzinsungsfaktor (bei k=6,085%) | Barwert der Phase |
| Jahr 1 (Phase I - Detail) | 260.000 € | 0,9426 | 245.076 € |
| Jahr 2 (Phase I - Detail) | 275.000 € | 0,8886 | 244.365 € |
| Jahr 3 (Phase I - Detail) | 290.000 € | 0,8376 | 242.904 € |
| Ab Jahr 4 (Phase II - Terminal Value) | 290.000 € (Dauerertrag) | Ewige-Renten-Formel: {1}{k} | 3.993.456 € (Barwert zu t=3) |
| Summe der Barwerte (Ertragswert) | 4.725.801 € | ||
| Zuzüglich nicht betriebsnotwendiges Vermögen | Separates Asset (Wertgutachten) | Liquidationswert | +150.000 € |
| Gesamtwert des Eigenkapitals | 4.875.801 € |
5. Das Instrument zur Verhandlungsprüfung: Die Sensitivitätsanalyse
Da jede Bewertung auf Prognosen und diskretionären Zinssatzableitungen beruht, müssen im Zuge einer professionellen M&A-Vorbereitung die Auswirkungen veränderter Variablen transparent gemacht werden.
Tabelle 2: Ertragswert-Sensitivitätsindex™ (Modellmatrix in Euro)
| Nachhaltiger Netto-Dauerertrag | bei k = 5,085 % | bei k = 6,085 % (Basis) | bei k = 7,085 % |
| 230.000 € (-10 %) | 4.523.107 € | 3.779.786 € | 3.246.295 € |
| 255.000 € (Basis) | 5.014.749 € | 4.191.454 € | 3.599.154 € |
| 280.500 € (+10 %) | 5.516.224 € | 4.610.600 € | 3.959.068 € |
Strategischer Nutzen: Diese Matrix nimmt den Verhandlungsparteien die Illusion eines "starren, einzig richtigen Preises". Sie bildet die Brücke zum subjektiven Entscheidungswert und zeigt Käufern und Verkäufern exakt auf, wie stark sich operative Ertragsschwankungen oder veränderte Risiko-Ratings der Banken auf den rechnerischen Unternehmenswert auswirken.
6. Die Plausibilisierung: Ertragswert versus Marktpreis-Multiples
Um das rein mathematische Barwertergebnis gegen die raue Realität des Käufermarktes abzusichern, nutzen erfahrene Transaktionsberater die Wert-zu-Preis-Brücke™. Hierbei wird der Ertragswert mit realen Plattformdaten und Branchen-Multiples gespiegelt.
Tabelle 3: Die Markt-Plausibilisierung (Wert-zu-Preis-Brücke™)
| Wert- und Preiseskalation | Rechnerisches Ergebnis | Marktreale Transaktions- und Finanzierungsbedingungen |
| 1. Reiner Ertragswert (IDW S 1 Basis) | 4.725.801 € | Theoretischer Zukunftserfolgswert bei typisierter Fortführung. |
| 2. Plausibilisierung via Markt-Multiples | 4.200.000 € – 4.800.000 € | Range bei einem branchenüblichen EBITDA-Multiple von 5,25x bis 6,00x. |
| 3. Maximal finanzierbarer Kaufpreis | 3.950.000 € | Die reale Marktgrenze: Der maximale Kaufpreis, bei dem der operative Cashflow die Banken-Kriterien nach Basel IV (DSCR ge 1,20) erfüllt. |
| 4. Final verhandelter Kaufpreis | 4.200.000 € | Tatsächliches Transaktionsergebnis unter Einbindung eines strukturierten, nachrangigen Verkäuferdarlehens. |
7. IDW S 1 versus vereinfachtes Ertragswertverfahren nach BewG
Für steuerliche Zwecke (Erbschaft und Schenkung) existiert das vereinfachte Ertragswertverfahren nach §§ 199 ff. BewG. Es arbeitet mit typisierten Größen und unterscheidet sich methodisch grundlegend von einer individuellen Wertermittlung.
Tabelle 4: Gegenüberstellung der Bewertungsverfahren
| Merkmal / Kriterium | Individual-Bewertung (IDW S 1 analog) | Vereinfachtes Ertragswertverfahren (§§ 199 ff. BewG) |
| Primärer Einsatzzweck | M&A-Transaktionen, Kauf/Verkauf, Gesellschafterabfindungen, Pflichtteilsberechnungen. | Steuerliche Massenbewertung durch die Finanzverwaltung zur Erfassung des gemeinen Werts. |
| Datenbasis des Ertrags | Integrierte Zukunftsplanungsrechnung (Erwartungswerte). | Bereinigte historische Durchschnittsergebnisse der letzten 3 Wirtschaftsjahre. |
| Kapitalisierungszinssatz | Individuell über das CAPM-Modell stichtagsgenau am Kapitalmarkt abgeleitet. | Gesetzlich starr typisiert. Der Kehrwert definiert den gesetzlichen Kapitalisierungsfaktor. |
| Anwendungsgrenze | Flexibel anpassbar an jede unternehmensindividuelle Risiko- und Marktlage. | Unzulässig, wenn das Ergebnis zu einer offensichtlich unzutreffenden Bewertung führt. |
8. Abgrenzung zum DCF- und Multiplikatorverfahren
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Ertragswert- vs. DCF-Verfahren: Beide Ansätze beruhen auf einem Barwertkalkül und können bei konsistenten Annahmen zu identischen Werten gelangen. Während das Ertragswertverfahren auf dem Jahresüberschuss aufbaut, nutzt das Discounted Cash-Flow-Verfahren den freien Cashflow. Je nach Ausgestaltung (Equity- oder Entity-Ansatz) berücksichtigt das DCF-Modell die Finanzierungsneutralität und Verschuldungsannahmen (WACC-Ansatz) explizit.
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Ertragswert- vs. Multiplikatorverfahren: Das Multiplikatorverfahren ist ein reines Marktvergleichsverfahren. Es leitet den indikativen Wert über die Multiplikation von Umsatz- oder EBITDA-Größen mit Peer-Group-Werten ab. Es eignet sich hervorragend für eine schnelle Indikation, vernachlässigt jedoch die spezifische interne Kosten-, Vertrags- und Risikostruktur, die das Ertragswertverfahren detailliert abbildet.
9. Die 10 häufigsten methodischen Fehler bei der Ertragswertberechnung
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Ungeprüfte Fortschreibung der Vergangenheit: Reine Übernahme historischer Gewinne ohne plausible, marktkonforme Zukunftsplanung.
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Fehlender oder unvollständiger Unternehmerlohn: Missachtung des Fremdvergleichs bei der Inhaber-Vergütung, was zu überhöhten Ertragswerten führt.
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Inkonsistente Steuerlogik: Vermischung von Steuern auf Unternehmensebene und den persönlichen Ertragsteuern der Anteilseigner.
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Doppelberücksichtigung von Risiken: Erfassung von operativen Risiken sowohl in vorsichtigen Planwerten als auch durch zusätzliche Pauschalaufschläge im Kapitalisierungszins.
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Fehlerhafte Behandlung der Nettoverschuldung: Fehlende Abstimmung zwischen Finanzierungsaufwendungen und dem gewählten Verfahrensansatz.
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Doppelzählung von Vermögenswerten: Erfassung von Erträgen aus Sonder-Assets in der operativen Planung bei gleichzeitiger additiver Hinzurechnung des Substanzwerts.
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Fehlendes Stichtagsprinzip: Nachträgliche Beeinflussung der Bewertung durch Informationen, die am Bewertungsstichtag noch nicht absehbar waren.
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Gleichsetzung von Ertragswert und Marktpreis: Ignorieren bankenrechtlicher Finanzierungsgrenzen und strategischer Synergie-Abschläge des Käufermarktes.
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Fehlerhafte Wachstumsannahmen: Mathematisch unhaltbare Anregung unrealistischer, ewiger Wachstumsraten ($g$) in Phase II.
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Vermischung nominaler und realer Größen: Kombination von inflationsbereinigten Cashflows mit nominalen Marktzinssätzen.
11. Häufige Fragen zur ungelösten Unternehmensnachfolge
Was ist das Ertragswertverfahren in der Unternehmensbewertung?
Das Ertragswertverfahren bestimmt den Unternehmenswert als Barwert der künftig erwarteten finanziellen Überschüsse, die den Eigentümern aus dem Unternehmen zufließen können. Entscheidend sind daher nicht allein die vergangenen Gewinne, sondern eine nachvollziehbare Zukunftsplanung, ein risikogerechter Kapitalisierungszinssatz und der konkrete Bewertungszweck.
Ist der Ertragswert gleich dem Verkaufspreis?
Nein. Der Ertragswert ist ein rechnerisch abgeleiteter Unternehmenswert auf Basis bestimmter Annahmen. Der tatsächlich erzielbare Kaufpreis entsteht dagegen im Markt und wird zusätzlich durch Käufernachfrage, Finanzierung, Synergien, Verhandlungsmacht, Transaktionsstruktur und Risiken beeinflusst.
Was ist der größte Fehler beim Ertragswertverfahren?
Der häufigste methodische Fehler ist eine inkonsistente Verbindung von Ergebnisplanung und Kapitalisierungszinssatz. Werden Risiken bereits durch vorsichtige Planwerte berücksichtigt und zusätzlich pauschal im Zinssatz aufgeschlagen, kann das Risiko doppelt erfasst und der Unternehmenswert zu niedrig angesetzt werden.
Warum ist der Unternehmerlohn wichtig?
Bei inhabergeführten Unternehmen muss geprüft werden, ob die Arbeitsleistung des Inhabers bereits marktgerecht als Aufwand erfasst ist. Fehlt eine angemessene Vergütung, wird der nachhaltige Ertrag überschätzt. Der kalkulatorische Unternehmerlohn entspricht deshalb den Kosten, die ein fremder Geschäftsführer für dieselbe Funktion verursachen würde.
IDW S 1 oder vereinfachtes Ertragswertverfahren?
IDW S 1 basiert grundsätzlich auf einer individuellen Zukunftsplanung und einem bewertungsbezogen abgeleiteten Kapitalisierungszins. Das vereinfachte Ertragswertverfahren nach dem Bewertungsgesetz verwendet dagegen typisierte Vergangenheitswerte und einen gesetzlich festgelegten Kapitalisierungsfaktor für steuerliche Bewertungszwecke.
10. Checkliste: Ist Ihre Unternehmensbewertung banken- und finanzamtskonform?
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[ ] Planungsprüfung: Ist die integrierte Planungsrechnung plausibel hergeleitet und dokumentiert?
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[ ] Normalisierungs-Audit: Liegt eine lückenlose Bereinigungsdokumentation der letzten 3 Jahre vor?
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[ ] Unternehmerlohn-Validierung: Entspricht der kalkulatorische Unternehmerlohn einem externen Geschäftsführer-Gehaltsspiegel?
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[ ] Stichtagsfixierung: Ist der Bewertungsstichtag eindeutig definiert und sind alle Marktzinssätze taggenau darauf abgestimmt?
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[ ] Zinsquellen-Nachweis: Sind Basiszinssatz und Marktrisikoprämie mit offiziellen Datenreihen der Deutschen Bundesbank belegt?
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[ ] Asset-Klassifizierung: Wurde das nicht betriebsnotwendige Vermögen sauber separiert und bewertet?
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[ ] Haftungs- und Steuercheck: Sind Unternehmenssteuern und persönliche Ertragssteuern methodisch sauber getrennt?
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[ ] Sensitivitätsanalyse: Wurden die Auswirkungen veränderter Zinssätze und Erträge tabellarisch simuliert?
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[ ] Verfahrens-Abgrenzung: Ist die Abgrenzung zum vereinfachten Ertragswertverfahren nach dem Bewertungsgesetz (BewG) explizit dargelegt?
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[ ] Datenraum-Konsistenz: Sind alle Planungs- und Berechnungsdokumente revisionssicher in einem virtuellen Datenraum (VDR) für die Due Diligence hinterlegt?
12. 10 Experten-FAQ zur fundierten Wertermittlung
1. Wie hoch ist der aktuelle Basiszinssatz für die Unternehmensbewertung?
Der Basiszinssatz wird laufend aus den Zinsstrukturdaten der Deutschen Bundesbank nach einer standardisierten Methode hergeleitet. Er ist stichtagsbezogen und liegt für transaktionsnahe Bewertungen im aktuellen Zinsumfeld um den Korridor von 2,5 %. Eine pauschale Jahresgröße existiert nicht.
2. Kann der Ertragswert eines Unternehmens negativ sein?
Rechnerisch ja, wenn die prognostizierten bereinigten Jahresergebnisse (z. B. nach Abzug des kalkulatorischen Unternehmerlohns) dauerhaft negativ ausfallen. In diesem Fall ist das Ertragswertverfahren methodisch hinfällig; als absolute Wertuntergrenze gilt dann der Liquidationswert des Substanzwertverfahrens.
3. Wie wird die Abnutzung von Maschinen und Anlagen im Ertragswertverfahren berücksichtigt?
Über die Abschreibungen (AfA) in der Planungsrechnung. Gleichzeitig muss in der Detailplanung (Phase I) und bei der Ableitung des Dauerertrags (Phase II) sichergestellt werden, dass den Abschreibungen adäquate Reinvestitionsaufwendungen gegenüberstehen, um die Funktionsfähigkeit der Substanz zu erhalten.
4. Erkennt die Bank eine Ertragswertbewertung für die Kaufpreisfinanzierung an?
Ja, Banken nutzen das Ertragswertverfahren oder verwandte DCF-Modelle als Kernwerkzeug. Allerdings prüft die Bank das Ergebnis im Rahmen von Basel IV strikt auf die harte Kapitaldienstfähigkeit. Der Ertragswert wird auf das Risiko reduziert, ob der Cashflow die Kreditraten (Zins und Tilgung) sicher decken kann.
5. Was versteht man unter dem Äquivalenzprinzip im Ertragswertverfahren?
Ein zentraler methodischer Grundsatz. Er verlangt absolute Konsistenz zwischen den prognostizierten Erträgen und dem Kapitalisierungszinssatz. Werden die Erträge z. B. als nominale Werte (inkl. erwarteter Inflation) geplant, muss auch der Zinssatz als Nominalzins angesetzt werden (Geldwertäquivalenz).
6. Wann kommt das Multiplikatorverfahren anstelle des Ertragswertverfahrens zum Einsatz?
In der Praxis wird das Multiplikatorverfahren für eine schnelle, marktnahe Kaufpreisindikation oder zur Plausibilisierung des Ertragswerts genutzt. Für formale Zwecke (Finanzamt, gerichtliche Abfindungen, Erbstreitigkeiten) reicht ein Multiple jedoch nicht aus; hier ist das Ertragswertverfahren zwingend erforderlich.
7. Wie wirkt sich eine hohe Kundenkonzentration auf den Ertragswert aus?
Ein Klumpenrisiko (z. B. ein Großkunde generiert $> 30\ \%$ des Umsatzes) gefährdet die Eintrittswahrscheinlichkeit der Planungsrechnung. In der Bewertungspraxis wird dieses Risiko entweder über konservative Abschläge direkt in den Planwerten der Phase I oder durch einen unternehmensindividuellen Risikoaufschlag auf den Beta-Faktor abgebildet.
8. Wie wird das Working Capital im Ertragswertverfahren behandelt?
Veränderungen im Working Capital (z. B. Aufbau von Vorräten oder Erhöhung der Forderungen) binden Liquidität und mindern den ausschüttbaren Ertrag. Der Steuerberater muss sicherstellen, dass diese Effekte in der Planungsrechnung der Phase I cashflow-wirksam berücksichtigt werden.
9. Was bedeutet der "fortführungsgebundene Verlustvortrag" für den Unternehmenswert?
Bestehende Verlustvorträge mindern temporär die künftige Ertragssteuerlast des Unternehmens. Dies erhöht die prognostizierten Netto-Überschüsse in den ersten Jahren (Phase I) und führt über die Abzinsung zu einer direkten Steigerung des finalen Ertragswerts.
10. Wie unterstützt firmenzukaufen.de den gesamten Wertermittlungsprozess?
Die Plattform bietet Inhabern ein Online-Bewertungstool für eine fundierte, datenbasierte Erstindikation des Marktpreis-Korridors. Für formale, rechtssichere IDW-S-1-Gutachten vermittelt firmenzukaufen.de zudem direkten Zugang zu einem bundesweiten M&A-Expertensitz aus spezialisierten Wirtschaftsprüfern.
Referenzen & Externe Autorität
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Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) – Standard S 1 (i. d. F. 2008): Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen.
Link: idw.de -
Bewertungsgesetz (BewG) §§ 199–203: Gesetzliche Grundlagen und Berechnungsverfahren für das vereinfachte Ertragswertverfahren.
Link: gesetze-im-internet.de/bewg/__199.html -
Deutsche Bundesbank – Zinsstrukturkurve: Offizielle Primärdaten zur Ermittlung des täglichen risikofreien Basiszinssatzes.
Link: bundesbank.de/de/statistiken/geld-und-kapitalmaerkte
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine individuelle Beratung.
Autorenbox:
Jürgen Penno, Dipl.-Betriebsw. (FH). Experte für Unternehmensnachfolge und M&A-Transaktionen. Seit 2006 begleitet Jürgen Penno Inhaber dabei, den Brückenschlag zwischen Tabellenwerten und realen Marktpreisen auf firmenzukaufen.de rechtssicher erfolgreich zu gestalten. Er ist darauf spezialisiert, die komplexen Anforderungen des IDW S 1 Standards über das VALUATION-SHIELD-SYSTEM™ in transparente, banken- und finanzamtskonforme Bewertungsgutachten zu übersetzen und den Kapitalbedarf nachfolgender Generationen strukturell abzusichern.