Unternehmensbewertung Ertragswertverfahren: So vermeiden Sie Bewertungsfehler

Relevanz der Unternehmensbewertung nach dem Ertragswertverfahren

Die Unternehmensbewertung Ertragswertverfahren ist ein in Deutschland weit verbreitetes Verfahren zur Bestimmung des Unternehmenswerts, insbesondere bei Firmenübernahmen, der Unternehmensnachfolge oder im Rahmen von Geschäftsübernahmen. Der Fokus liegt auf der zukünftigen Ertragskraft des Unternehmens – nicht auf dessen Substanz.

Zentrales Prinzip: Der Wert eines Unternehmens ergibt sich aus dem Barwert künftiger finanzieller Überschüsse. Diese werden auf Basis erwarteter nachhaltiger Ergebnisse sowie eines sachgerecht abgeleiteten Kapitalisierungszinssatzes bewertet.

Juristische Grundlagen der Unternehmensbewertung

Die rechtliche Grundlage für die Unternehmensbewertung Ertragswertverfahren bildet der IDW Standard S 1 („Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland. Der Standard definiert:

  • Bewertungsanlässe (z. B. Verkauf, Erbfall, Abfindung)

  • Ableitung nachhaltiger Überschüsse

  • Bestimmung eines objektivierten Unternehmenswerts

  • Abzinsung über WACC oder CAPM unter Berücksichtigung individueller Risikozuschläge

Die Anwendung juristisch anerkannter Standards ist entscheidend für belastbare und revisionssichere Bewertungsresultate.

Bewertungsmethodik im Überblick

Bewertungskomponente Beschreibung
Nachhaltige Ertragsbasis Normalisierte Jahresüberschüsse aus der Planung
Kapitalisierungszinssatz (WACC) Diskontierungsfaktor inkl. Risiko, Fremd- und Eigenkapitalkosten
Ewige Rente Restwertannahme für periodenübergreifende Bewertung
Separat bewertete Sonderwerte Nicht betriebsnotwendiges Vermögen wie Immobilien, Beteiligungen
Steuerliche Anpassungen Latente Steuern, Betriebsaufspaltungen, verdeckte Gewinnausschüttungen

 

Diese Komponenten müssen zwingend unter Berücksichtigung steuer-, handels- und gesellschaftsrechtlicher Rahmenbedingungen bestimmt werden.

 

Fehlerquellen bei der Unternehmensbewertung (Ertragswertverfahren)

1. Unrealistische Ergebnisprognosen

Risiko: Annahmen, die auf unplausiblen Marktentwicklungen oder Sondereffekten basieren, verfälschen die Bewertungsbasis.

Vermeidung:

  • Ableitung aus den letzten 3–5 Geschäftsjahren

  • Bereinigung um nicht wiederkehrende Sondereffekte

  • Branchenbenchmarks, Marktanalysen und Due Diligence berücksichtigen

2. Unzutreffender Kapitalisierungszinssatz

Risiko: Ein zu niedriger Zinssatz führt zu einer Überbewertung, ein zu hoher zu einer Unterbewertung.

Vermeidung:

  • Herleitung über Weighted Average Cost of Capital (WACC)

  • Einbezug unternehmensspezifischer Risiken (z. B. Kundenkonzentration, Nachfolgerisiko)

3. Keine Ergebnisnormalisierung

Risiko: Einmalige Erlöse, nicht marktübliche Geschäftsführergehälter oder verdeckte Ausschüttungen werden nicht bereinigt.

Vermeidung:

  • Anwendung einer sogenannten „Normalisierung“ auf das operative Ergebnis

  • Trennung zwischen Geschäftsführergehalt und kalkulatorischem Unternehmerlohn

4. Steuerliche Fehlannahmen

Risiko: Latente Steuerlasten und Abschreibungsunterschiede werden nicht sachgerecht berücksichtigt.

Vermeidung:

  • Einbezug steuerlicher Verlustvorträge und latenter Steuern gemäß § 274 HGB

  • Einbindung eines steuerlichen M&A-Beraters

5. Fehlende Abgrenzung betriebsnotwendiger Vermögenswerte

Risiko: Betriebsfremdes Vermögen wird in den Unternehmenswert einbezogen.

Vermeidung:

  • Separatbewertung von Sondervermögen (z. B. Gesellschafter-Immobilien)

  • Nur operative Bestandteile in die Unternehmensbewertung Ertragswertverfahren einfließen lassen

Best Practices zur Vermeidung von Bewertungsfehlern

  • Anwendung des IDW S 1 Standards

  • Einsatz digitaler Tools wie das firmenzukaufen.de Bewertungstool

  • Einbindung erfahrener M&A-Berater, Steuerexperten und Wirtschaftsprüfer

  • Validierung der Planungsrechnungen durch externe Due Diligence

  • Prüfung der Kapitalstruktur und des Kapitalbedarfs im Zuge der Investition von Kapital

 

Fazit: Unternehmenswert belastbar und rechtssicher ermitteln

Die Unternehmensbewertung Ertragswertverfahren bietet einen wirtschaftlich fundierten, rechtssicheren Bewertungsansatz – vorausgesetzt, sie wird korrekt angewandt. Nur durch Plausibilität, Normierung und rechtliche Einbettung entsteht ein belastbarer Unternehmenswert, der als Grundlage für Firmenübernahmen, Unternehmensnachfolge oder Investorenverhandlungen dient.

Nutzen Sie das Bewertungstool von firmenzukaufen.de, um eine erste qualifizierte Einschätzung zu erhalten und rechtssicher vorbereitet in Ihre Nachfolgeverhandlungen zu starten.


FAQ – Unternehmensbewertung Ertragswertverfahren

Was ist das Ertragswertverfahren bei der Unternehmensbewertung?

Die Unternehmensbewertung Ertragswertverfahren ist ein Verfahren zur Wertermittlung, bei dem der Barwert zukünftig erwarteter Erträge eines Unternehmens berechnet wird.

Wie oft sollte das Ertragswertverfahren bei einer Firmenübernahme eingesetzt werden?

Bei jeder Firmenübernahme, Unternehmensnachfolge oder Investition von Kapital, wenn die zukünftige Ertragskraft im Fokus steht.

Welche Fehler passieren häufig bei der Unternehmensbewertung Ertragswertverfahren?

Typische Fehler sind unrealistische Ertragsprognosen, falsche Zinssätze, keine Ergebnisnormalisierung und steuerliche Fehlannahmen.

Wie kann ich Fehler beim Ertragswertverfahren vermeiden?

Durch Anwendung anerkannter Standards (z. B. IDW S 1), Unterstützung durch M&A-Experten und Nutzung digitaler Tools.

Wo kann ich eine Unternehmensbewertung nach dem Ertragswertverfahren durchführen lassen?

Auf firmenzukaufen.de steht Ihnen ein professionelles Bewertungstool für die Unternehmensbewertung Ertragswertverfahren zur Verfügung.

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