Was genau beinhaltet eine Asset-Deal-Transaktion beim Unternehmen verkaufen?

Zielgerichtete Vermögensübertragung statt Anteilsveräußerung

Beim Verkauf Unternehmen stellt der Asset Deal eine verbreitete Strukturform dar, bei der einzelne Vermögensgegenstände, Vertragsverhältnisse und Schuldenpositionen gezielt übertragen werden. Im Gegensatz zum Share Deal, bei dem Gesellschaftsanteile übergehen, erfolgt hier keine Gesamtrechtsnachfolge, sondern eine Einzelrechtsnachfolge – mit erheblichen Vorteilen für den Erwerber.

Diese Transaktionsstruktur ist besonders geeignet für den Verkauf von Einzelunternehmen, Personengesellschaften oder einzelnen Geschäftsbereichen im Rahmen einer Unternehmensnachfolge, Geschäftsübernahme oder betrieblichen Umstrukturierung.


Vorteile beim Unternehmen verkaufen mittels Asset Deal

Der Asset Deal ermöglicht es, die Übertragung auf das betriebswirtschaftlich Wesentliche zu konzentrieren. Dies führt zu einer signifikanten Reduktion von Altlasten und erhöht die Transaktionssicherheit:

  • Erwerb ausgewählter Betriebsvermögenswerte ohne automatische Übernahme nicht definierter Risiken

  • Kein Eintritt in unbekannte oder nicht prüfbare Haftungsverhältnisse

  • Steuerliche Optimierungsmöglichkeiten durch gezielte Kaufpreisallokation

  • Ideale Struktur für Management-Buy-In oder Management-Buy-Out

Insbesondere für Käufer mit klarem Kapitalbedarf und selektivem Interesse an wertschöpfenden Assets bietet diese Transaktionsform strategische Vorteile.


Übertragungsfähige Vermögenspositionen beim Firma verkaufen

Im Asset Deal ist die exakte Definition der zu übertragenden Aktiva und Passiva vertraglich verpflichtend. Nachfolgende Tabelle zeigt exemplarisch, welche Vermögenspositionen rechtswirksam übertragen werden können:

Vermögenswert / Rechtsposition Übertragungsmodalität
Sachanlagen (z. B. Maschinen, EDV) Übereignung gemäß § 929 BGB
Immobilien Notarielle Beurkundung gem. § 311b BGB
Forderungen Abtretung nach §§ 398 ff. BGB mit Schuldnerbenachrichtigung
Verbindlichkeiten Schuldübernahme nur mit Gläubigerzustimmung (§ 415 BGB)
Verträge mit Dritten Vertragsübernahme durch Zustimmung / Novation
Arbeitnehmerverhältnisse Übergang nach § 613a BGB bei Betriebsfortführung
Immaterialgüterrechte (IP) Übertragung durch Einzelvereinbarung, ggf. Registereintrag

 

 

Juristische Anforderungen bei der Firmenübernahme per Asset Deal

Der Asset Deal ist vertragsgestaltungsintensiv. Sämtliche übertragenen Rechtspositionen müssen einzeln bezeichnet, vertraglich geregelt und hinsichtlich Zustimmungspflichten geprüft werden. Folgende Komponenten sind essenziell:

Wichtige Vertragselemente:

  • Gegenstandskatalog: abschließende Auflistung aller zu übertragenden Wirtschaftsgüter

  • Zustimmungsbedürftige Positionen: z. B. Mietverträge, Lieferverträge, Kreditverbindlichkeiten

  • Betriebsübergangsregelungen: insbesondere im Hinblick auf § 613a BGB (Arbeitnehmerschutz)

  • Kaufpreisaufteilung: steuerlich optimierte Allokation auf immaterielle, bewegliche und unbewegliche Werte

  • Closing-Voraussetzungen: Bedingungen für das wirtschaftliche und rechtliche Übergabedatum

Für die rechtssichere Umsetzung ist zwingend eine enge Begleitung durch juristische und steuerliche Fachberater erforderlich.


Steuerliche Konsequenzen beim Verkauf Unternehmen

Die steuerliche Behandlung des Asset Deals unterscheidet sich erheblich je nach Rolle:

Für den Veräußerer:

  • Veräußerungsgewinn unterliegt der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer

  • Besteuerung auch des veräußerten Firmenwerts (Goodwill)

  • Kein steuerneutraler Anteilsverkauf möglich – keine Tarifbegünstigung nach § 34 EStG bei Betriebsveräußerung

Für den Erwerber:

  • Aktivierung der übernommenen Vermögenswerte und planmäßige Abschreibung

  • Goodwill-Abschreibung über 15 Jahre (§ 7 Abs. 1 Satz 3 EStG analog)

  • Keine automatische Übernahme latenter Steuerlasten oder nicht übernommener Verpflichtungen

Durch eine strukturierte Kaufpreisaufteilung lassen sich steuerliche Synergien erzielen. Diese sind regelmäßig Gegenstand der Kaufpreisverhandlungen – insbesondere in Bezug auf Zahlungsmodalitäten und wirtschaftlichen Nutzen.


Besonderheiten und Risiken im Transaktionsablauf

  • Zustimmung Dritter kann zur Verzögerung oder Gefährdung der Transaktion führen

  • Verlust wesentlicher Vertragsverhältnisse, wenn keine Übernahme erfolgt

  • Haftungsrisiken bei unzureichender Regelung der Verbindlichkeitsübernahme

  • Erhöhte Transaktionskosten aufgrund juristischer Komplexität

Die Asset-Deal-Struktur bietet Flexibilität, erfordert jedoch hohe Transaktionsdisziplin und vollständige rechtliche Due Diligence.


Fazit: Asset Deal beim Verkauf Unternehmen – selektiv, rechtssicher, steueroptimiert

Ein Asset Deal ist beim Verkauf Unternehmen insbesondere dann zu empfehlen, wenn Risiken isoliert, operative Einheiten selektiv übertragen und steuerliche Vorteile genutzt werden sollen. Die Einzelfallprüfung ist dabei zwingend – vor allem bei komplexen Unternehmensstrukturen, der Beteiligung mehrerer Stakeholder oder bestehender Finanzierungsverträge.

Sowohl Verkäufer als auch Käufer profitieren von einer frühzeitigen strukturellen und steuerrechtlichen Analyse der Transaktionsform. Für eine rechtssichere, ökonomisch sinnvolle Umsetzung empfiehlt sich die Einbindung erfahrener M&A-Berater und Steuerexperten.

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FAQ: Asset Deal beim Verkauf Unternehmen

Was ist ein Asset Deal beim Unternehmensverkauf?
Ein Asset Deal bezeichnet die Übertragung einzelner Vermögenswerte und Verbindlichkeiten eines Unternehmens, nicht jedoch der Gesellschaftsanteile.

Wann ist ein Asset Deal sinnvoll?
Diese Struktur ist besonders geeignet bei der Veräußerung von Einzelunternehmen, bei Teilbetriebsverkäufen oder im Rahmen einer Unternehmensnachfolge.

Welche steuerlichen Auswirkungen hat ein Asset Deal?
Der Verkäufer muss den Veräußerungsgewinn versteuern; der Erwerber kann den Goodwill steuerlich über 15 Jahre abschreiben.

Welche Risiken bestehen beim Asset Deal?
Zustimmungspflichten, Verlust laufender Verträge, unzureichende Haftungsregelungen und höhere Transaktionskosten sind typische Risiken.

Was unterscheidet Asset Deal und Share Deal?
Beim Asset Deal erfolgt die Einzelrechtsnachfolge, beim Share Deal die Gesamtrechtsnachfolge durch Übernahme der Gesellschaftsanteile.

 

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