Einordnung 2026: Warum der GmbH-Verkauf primär ein haftungsrechtliches Projekt ist
Der Verkauf GmbH ist 2026 weniger eine kaufmännische als eine gesellschafts- und haftungsrechtliche Transaktion. Während beim allgemeinen Unternehmen verkaufen häufig operative Aspekte dominieren, entscheidet beim GmbH-Verkauf das GmbH-Recht darüber, ob eine Transaktion rechtlich wirksam, wirtschaftlich tragfähig und für Verkäufer beherrschbar bleibt.
Absehbar ist, dass Käufer, Banken und Notare 2026 den Fokus noch stärker auf Haftungszuordnung, Gesellschafterrechte und Wirksamkeitsvoraussetzungen legen werden. Wer eine Firma verkaufen, eine Firmenübernahme strukturieren oder eine Geschäftsübernahme im GmbH-Mantel durchführen will, muss den Verkauf als Share Deal unter dem Regime des GmbHG verstehen – nicht als klassischen Unternehmenskauf.
Verkauf einer GmbH = Anteilskauf nach § 15 GmbHG
Rechtlich erfolgt der Verkauf GmbH regelmäßig durch Übertragung von Geschäftsanteilen gemäß § 15 Abs. 1–4 GmbHG.
Zentrale Konsequenz:
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Das Unternehmen bleibt unverändert bestehen
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Alle Verträge, Verbindlichkeiten und Risiken verbleiben in der GmbH
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Der Käufer tritt vollständig in die Gesellschafterstellung ein
Damit unterscheidet sich der GmbH-Verkauf fundamental vom Asset Deal.
Notarielle Beurkundungspflicht nach § 15 Abs. 3 GmbHG – Wirksamkeitsvoraussetzung
Der Anteilskaufvertrag muss notariell beurkundet werden, andernfalls ist er nichtig (§ 125 BGB i. V. m. § 15 Abs. 3 GmbHG).
➡️ Die notarielle Beurkundungspflicht: Wann bei einem Unternehmensverkauf ein Notar benötigt wird
Der Notar prüft dabei insbesondere:
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Verfügungsbefugnis der Gesellschafter
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Gesellschaftsvertragliche Beschränkungen
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Angebots- und Zustimmungspflichten
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Ordnungsgemäße Kaufpreisregelung
Haftung des Verkäufers – jenseits des Kaufpreises
1. Vertragliche Verkäuferhaftung (BGB)
Verkäufer haften über:
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Garantien
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Freistellungen
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§ 280 BGB (Schadensersatz)
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§ 311 Abs. 2 BGB (culpa in contrahendo)
Arglistige Täuschung (§ 123 BGB) führt regelmäßig zu Durchgriffshaftung, selbst bei Haftungsausschlüssen.
2. Fortwirkende Gesellschafterhaftung
In bestimmten Konstellationen greifen:
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§ 16 GmbHG (Legitimationswirkung der Gesellschafterliste)
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Haftungsfragen bei fehlerhafter Liste
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Risiken bei verdeckten Treuhandkonstruktionen
Verdeckte Haftungsrisiken: § 30 und § 31 GmbHG
Besonders kritisch beim Verkauf GmbH sind verbotene Rückzahlungen:
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§ 30 GmbHG – Kapitalerhaltungsgebot
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§ 31 GmbHG – Rückgewähr verbotener Leistungen
Wurden vor dem Verkauf unzulässige Entnahmen vorgenommen, drohen:
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Rückzahlungsansprüche der GmbH
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Haftung der Gesellschafter
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Regressansprüche des Käufers
Diese Risiken sind ein Kernpunkt jeder Due Diligence.
Organhaftung und Geschäftsführerfragen (§ 43 GmbHG)
Geschäftsführer haften nach § 43 Abs. 1 und 2 GmbHG persönlich bei Pflichtverletzungen.
Für Käufer relevant:
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Alt-Pflichtverletzungen wirken fort
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Haftungsfreistellungen sind begrenzt
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D&O-Versicherungen decken nicht alles ab
➡️ GmbH-Übernahme: Rechtliche Prüfung, Chancen und Risiken für Erwerber
Angebotsregelungen und Zustimmungspflichten (§§ 34, 46 GmbHG)
Viele Gesellschaftsverträge enthalten:
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Vorkaufsrechte
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Mitverkaufsrechte
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Zustimmungserfordernisse der Gesellschafterversammlung
Rechtsgrundlagen:
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§ 34 GmbHG (Abtretungsbeschränkungen)
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§ 46 Nr. 2 GmbHG (Zustimmung zu Anteilsübertragungen)
➡️ Anteilskauf in der GmbH: Was die Angebotsregelung beim Unternehmensverkauf vorschreibt
Verkauf GmbH als Instrument der Unternehmensnachfolge
Beim Verkauf GmbH im Rahmen der Unternehmensnachfolge treten zusätzlich auf:
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steuerliche Sperrfristen
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familieninterne Haftungsfragen
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Governance-Übergang
➡️ Unternehmensnachfolge: Erfolgsfaktoren für eine professionelle Geschäftsübernahme
10 Fragen zum Verkauf einer GmbH
1. Wie läuft ein GmnH - Verkauf rechtlich ab?
Durch notarielle Abtretung der Geschäftsanteile nach § 15 GmbHG mit vollständiger Risikoübertragung.
2. Welche Haftung bleibt beim Verkäufer?
Vertragliche Haftung, Arglist (§ 123 BGB), Garantien und ggf. Rückgriff nach §§ 30, 31 GmbHG.
3. Ist ein GmbH-Verkauf ohne Notar möglich?
Nein. Ohne notarielle Beurkundung ist der Vertrag nichtig (§ 15 Abs. 3 GmbHG).
4. Wer haftet für Altverbindlichkeiten?
Die GmbH selbst; wirtschaftlich trifft das Risiko den Käufer.
5. Welche Rolle spielt die Gesellschafterliste?
Sie begründet die Legitimationswirkung (§ 16 GmbHG) – Fehler sind hochriskant.
6. Was passiert bei verbotenen Entnahmen?
Rückzahlungspflicht nach §§ 30, 31 GmbHG plus Haftung.
7. Können Haftungen ausgeschlossen werden?
Nur begrenzt – Arglist und Kapitalerhalt sind nicht dispositiv.
8. Wann blockiert der Gesellschaftsvertrag den Verkauf?
Bei Vorkaufs-, Zustimmung- oder Angebotsregelungen (§§ 34, 46 GmbHG).
9. Welche Risiken bestehen für Geschäftsführer?
Persönliche Haftung nach § 43 GmbHG auch nach Verkauf.
10. Wann sollte die rechtliche Vorbereitung beginnen?
Mindestens 2–5 Jahre vor dem geplanten Verkauf.
Executive Summary – GmbH-Verkauf 2026 in der Realität
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Verkauf GmbH ist primär Gesellschafts- und Haftungsrecht
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§ 15 GmbHG ist die zentrale Norm
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Haftung endet nicht automatisch mit dem Verkauf
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Kapitalerhalt (§§ 30, 31 GmbHG) ist ein Kernrisiko
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Erfolgreiche Verkäufer denken juristisch wie Käufer
Quellen und rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag basiert auf:
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GmbHG (§§ 15, 16, 30, 31, 34, 43, 46)
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BGB (§§ 123, 125, 280, 311)
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HGB
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IDW S 1 – Unternehmensbewertung
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Veröffentlichungen der Bundesnotarkammer
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BGH-Rechtsprechung zu Share Deals und Haftung
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BMWK-Studien zur Unternehmensnachfolge
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KfW-Mittelstandsmonitor
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M&A-Fachliteratur zu GmbH-Anteilsübertragungen
Rechtlicher Hinweis:
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder M&A-Beratung. Der Verkauf einer GmbH erfordert stets eine individuelle rechtliche und steuerliche Prüfung.
Autorenbox
Autor: Jürgen Penno, Dipl.-Betriebsw. (FH)
Redaktion & Fachbereich Unternehmensnachfolge – firmenzukaufen.de
Jürgen Penno begleitet seit 2006 anspruchsvolle Transaktionen im deutschen Mittelstand mit Schwerpunkt auf Verkauf GmbH, Unternehmen verkaufen, Firmenübernahme, Geschäftsübernahme, Unternehmenswert berechnen, Management-Buy-In, Management-Buy-Out und Unternehmensnachfolge.
Seine Arbeit verbindet gesellschaftsrechtliche Strukturkompetenz, Bewertungslogik und praktische Finanzierungserfahrung aus realen M&A-Prozessen.